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Mieter verschwunden...

 
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 11:25    Titel: Mieter verschwunden... Antworten mit Zitat

Hallo,

Vermieter V vermietet ein freistehendes Einfamilienhaus an das Mieterehepaar MM und MF.

Zusätzlich ziehen der Sohn des Ehepaars (MS) sowie dessen Freundin (MSF) ein.

Anfang Dezember 08 steht MM vor der Tür von V und berichtet, dass er seinen Job
verloren hat und bietet um Zahlungsaufschub bis zum 15.12.2008.

Dieser Aufschub wird ihm gewährt.

Der 15.12. verstreicht, ohne dass sich MM meldet oder das Geld eingeht.

Am 16.12. versucht der V den MM erfolglos telefonisch zu erreichen und geht
anschließend zum vermieteten Objekt.

Dort sind (mitten am Tag) sämtliche Rolläden geschlossen, die Garage (bisher als Lagerraum genutzt) ist offen und leer.

Welche Möglichkeiten hat V zu überprüfen ob MM samt Familie "die Fliege gemacht" hat
oder (was niemand hofft) sich auf Basis der anscheinend seit längerem vorhanden Depressionen etwas angetan hat?

Grüße,

Doc Schnaggls
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage, das dürfte schwer werden. Maybe Verwandte ausfindig machen oder einfach mal bei der Polizei anfragen und seine Befürchtung äussern. Möglicherweise lassen die dann die Wohnung öffnen.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

od. einfach mal die (meistens neugierigen) nachbarn fragen - vielleicht haben die keinen auszug bemerkt, so das man sich eventuell sorgen machen muss u. vorsichtshalber die polizei ruft.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte hier von Aufgabe der Mietsache ausgehen. Von Amtswegen die Ablmeldung beantragen und die Wohnung öffnen, neue Schlösser einbauen und neu vermieten.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Slash:
Nur weil die Garage leer geräumt und die Rollladen unten sind? Mit den Augen rollen


Zuletzt bearbeitet von flipmow am 16.12.08, 15:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Nur weil die Garage leer geräumt und die Rollladen unten sind? Mit den Augen rollen

Natürlich. Allerdings sind erst 7 - 8 Tage vergangen, da würde ich noch etwas warten. Nachbarn fragen ob die etwas wissen...
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal bis Januar abwarten sollte der M dann 2 Monate im Mietverzug sein, so wäre eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, somit könnte das Mietverhältnis bis Ende Januar geklärt sein.

Sollte der Mieter dann dennoch nicht ausziehen bliebe dem VM nur der Weg der Räumung übrig. Ich bin der Meinung das der VM sich eventuell ab Januar an einen Rechtsanwalt wenden sollte, welcher die Interessen des VM dann erledigt.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Allerdings sind erst 7 - 8 Tage vergangen, da würde ich noch etwas warten.

Sie lesen die Beiträge aber schon noch genau, ja? Mit den Augen rollen

Zitat:
Am 16.12. versucht der V den MM erfolglos telefonisch zu erreichen und geht anschließend zum vermieteten Objekt.

Dort sind (mitten am Tag) sämtliche Rolläden geschlossen, die Garage (bisher als Lagerraum genutzt) ist offen und leer.



Zwar deutet die offene und leere Garage darauf hin, dass die Mieter verschwunden sind, aber
Zitat:
oder (was niemand hofft) sich auf Basis der anscheinend seit längerem vorhanden Depressionen etwas angetan hat?

Offensichtlich verfügt der VM über Wissen, welches ihm bei Untätigkeit vielleicht zum Verhängnis werden könnte.

Meine Meinung: Befürchtung gegenüber der Polizei äussern, Wohnung öffnen lassen und sich Gewissheit verschaffen.

 
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 16.12.08, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::

Sie lesen die Beiträge aber schon noch genau, ja? Mit den Augen rollen
 

Ich habe aus Anfang Dezember 08, den 8. Dezember gemacht, sorry.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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