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Kosten Amtsgerichturteil

 
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carl1856
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:14    Titel: Kosten Amtsgerichturteil Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgender Fall:

Wir sind als Firma auf Zahlung von 450,00 € verklagt worden. Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten trägt die Klägering und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wir haben uns aber selbst verteidigt, also kommen keine Anwaltskosten.

Das Urteil wurde im schriftlichen Verfahren gefällt. Einen Termin hat es nicht gegeben.

Wir haben lediglich 1 - 3 Schriftsätze erstellt.

Da dies ja auch Arbeitszeit ist, müssten doch Kosten geltend gemacht werden können, auch wenn man kein Anwalt ist, oder ?

Wer kann Auskunft geben ?
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carl,

man kann das in § 7 JVEG nachlesen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Erste Informationen hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=164162
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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carl1856
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.04.2008
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

O.K., also 0,50 Euro pro Blatt Papier + Porto/Papier.

Kann ich auch für den Schriftsatz 2 Stunden a z.B. Monatsgehalt durch 160 Stunden = z.B. 30,00 pro Stunde ansetzten ?

Mir geht´s eigentlich gar nicht ums Geld, aber die Klage war so bescheuert und ungerechtfertigt, dass es mich einfach nur aufregt, dass ein Gericht, ich und und und damit beschäftigt sind !
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

@Carl,

nein. Das JVEG sieht dies nicht vor
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Urteil wurde im schriftlichen Verfahren


An vielen Stellen im Vergütungsrecht für Anwälte wird z.B. eine Terminsgebühr auch dann fällig, wenn z.B. im schriftlichen verfahren Verhandelt wird, § 495a ZPO ff., o.ä..

Vielleicht läßt sich das ja übertragen? Der Aufwand ist im schriftlichen Verfahren ja ggf. um den ersparten Termin größer!?

Probieren geht über studieren!? Winken

Zitat:
§ 20 JVEG

_________________
Gruß
Peter H.
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