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Wir sind als Firma auf Zahlung von 450,00 € verklagt worden. Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten trägt die Klägering und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Wir haben uns aber selbst verteidigt, also kommen keine Anwaltskosten.
Das Urteil wurde im schriftlichen Verfahren gefällt. Einen Termin hat es nicht gegeben.
Wir haben lediglich 1 - 3 Schriftsätze erstellt.
Da dies ja auch Arbeitszeit ist, müssten doch Kosten geltend gemacht werden können, auch wenn man kein Anwalt ist, oder ?
O.K., also 0,50 Euro pro Blatt Papier + Porto/Papier.
Kann ich auch für den Schriftsatz 2 Stunden a z.B. Monatsgehalt durch 160 Stunden = z.B. 30,00 pro Stunde ansetzten ?
Mir geht´s eigentlich gar nicht ums Geld, aber die Klage war so bescheuert und ungerechtfertigt, dass es mich einfach nur aufregt, dass ein Gericht, ich und und und damit beschäftigt sind !
An vielen Stellen im Vergütungsrecht für Anwälte wird z.B. eine Terminsgebühr auch dann fällig, wenn z.B. im schriftlichen verfahren Verhandelt wird, § 495a ZPO ff., o.ä..
Vielleicht läßt sich das ja übertragen? Der Aufwand ist im schriftlichen Verfahren ja ggf. um den ersparten Termin größer!?
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