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Verfasst am: 07.12.08, 16:25 Titel: Mitnahme von Zaun, Geländer o.ä. beim Hausverkauf
Hallo,
folgender angenommener Fall:
A verkauft sein Einfamilienhaus. Das EFH besitzt oben eine 40qm Dachterrasse. Dort sind in den Boden Pfosten eingeschraubt und dazwischen eine Art Geländer, Zaun als Sichtschutz zur Straße angebracht. Bei seinem Auszug nimmt A dies komplett mit, da er es in seinem neuen Haus ebenfalls gebrauchen könnte.
B, der Käufer des Hauses ist hiermit jedoch überhaupt nicht einverstanden und verlangt eine sofortige Wiederherstellung. Seiner Meinung nach gehört dieser Sichtschutz mit zum Objekt und beeindruckt den äußeren Gesamteindruck des Hauses.
Ein Geländer als Absturzsicherung ist für eine Dachterrasse schon von der Bauaufsicht vorgeschrieben. Da dieses Geländer vor dem Kauf vorhanden war, kann der Käufer darauf bestehen, dass es auch am Haus bleibt. Es ist ein Bestandteil des Hauses und wurde als solcher mit verkauft.
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