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Hallo! Ich habe ein Problem, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich bin bulgarischer Staatsbürger. Im Jahre 2003 bin ich erstmals nach Deutschland gekommen um Europäischen Freiwilligendienst zu machen. Mir wurde eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt, für ein Jahr. Während dieses einen Jahres habe ich ein deutsches Mädchen kennen gelernt und das auch geheiratet (keine Scheinehe). Ich habe meinen Freiwilligendienst jedoch zu Ende gemacht. Mir wurde von der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung ausgestellt, mit der ich ein Visum für Familienzusammenführung in Bulgarien nach dem Ende meines Freiwilligendienstes bekommen habe und in in Deutschland wieder eingereist bin.
Aufgrund der Ehe habe ich Anfang 2004 eine für ein Jahr gültige Aufenthaltserlaubnis. Paar Monate danach haben wir uns leider getrennt. Die Scheidung folge Ende 2005 ohne Probleme.
Anfang 2005, als meine Aufenthaltserlaubnis fast abgelaufen war, war ich bei der Ausländerbehörde um eine Verlängerung zu beantragen. Logischerweise wurde mein Antrag auf Verlängerung abgelehnt, was mich gezwungen hat einen Anwalt einzuschalten.
Mir wurde eine Fiktionsbescheining ausgestellt, die mehrmals verlängert wurde, also bis Anfang 2006, als ich zur Ausreise aufgefordert bin, was ich auch gemacht habe, vor Angst vor Abschiebung.
Ende 2004 habe ich meine jetzige Frau kennen gelernt, die ich Ende 2006 geheiratet habe, nachdem ich ca. 5 Monate in Bulgarien war.
Ende 2006 habe ich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, für ein Jahr gültig. Diese wurde Ende 2007 für zwei Jahre verlängert. Ich bin mit meiner Frau zusammen und die ganze Zeit, die ich in Deutschland bin, arbeitstätig. Im Moment mache ich eine kaufmännische Ausbildung.
Meine Frage ist, ob ich jetzt schon eine Niederlassungserlaubnis bekommen kann, oder Daueraufenthalt- EG, und ob ich mich einbürgern lassen kann. Wie ist die Rechtslage?
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