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Zeugnis

 
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Ilupeju
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 19:46    Titel: Zeugnis Antworten mit Zitat

Hallo,

muss der Lehrer ins Zeugnis schreiben, dass der Schüler Klassensprecher ist oder ist die Bemerkung freiwillig?

gruss
Ilupeju
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Ilupeju
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 22
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte vergessen das Bundesland anzugeben: BAYERN

Ilupeju
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.02.05, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Bemerkung muss nicht aufgenommen werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 20.02.05, 15:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ilupeju hat folgendes geschrieben::
Ich hatte vergessen das Bundesland anzugeben: BAYERN

Ilupeju


Die Schulart haben Sie auch vergessen. Für Volksschulen gilt z.B.:

"In Jahreszeugnissen, Übertrittszeugnissen und Abschlusszeugnissen soll die Tätigkeit in der Schülermitverantwortung und bei sonstigen freiwilligen Tätigkeiten für die Schulgemeinschaft vermerkt werden."

(§ 26 Abs. 10 der Schulordnung, die seltsame Grammatik im Original)

Schulordnungen für andere Schularten siehe www.km.bayern.de

Ob diese Angabe besonders günstig ist wenn man mit dem Zeugnis einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen will, ist fraglich. Nicht alle Arbeitgeber sind begeistert, wenn sich der Azubi dann in die JAV wählen läßt oder gar eine neu gründen will.
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