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Arbeitszeit Polizei (Berlin)

 
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suwi
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 09:51    Titel: Arbeitszeit Polizei (Berlin) Antworten mit Zitat

man denke sich einen KOB in Berlin, der seine Arbeitszeiten relativ frei wählen kann, er läuft also nur in Ausnahmefällen im Regeldienst der Funkwagen.
Besagter Polizeibeamter macht nun, im Interesse seiner Familie (4 minderjährige Kinder) meistens den von anderen nicht so sehr geliebten Frühdienst von 6 Uhr bis 14:30 Uhr.
um aber auch notwendigen Schichtdienst zu leisten, fallen 1-2 x pro Woche Spätdienste an. Da beginn er dann 10:00 Uhr und arbeitet bis 20:00 Uhr.
somit ergibt sich bei einem Wechsel vom Spätdienst auf den Frühdienst eine zu kurze Ruhezeit von 10 Stunden. Nach mehr als 2 Jahren fällt nun dem Behördensystem auf, dass dies ja so nicht ginge. Der Beamte ist mehr als zufrieden mit dieser Regelung, aber eben nicht irgendein Kontrollsystem.
Nun wird also der Beamte notgedrungen und zähneknirschend den Frühdienst unmittelbar nach einem Spätdienst erst 7: 00Uhr beginnen. Aber das *Kontrollsystem* meint, die Wegezeiten wären hinzuzurechnen. Es wird also ermittelt die Wegezeit zwischen Wohnort und Dienststelle, und diese Wegezeit wird den 11 Stunden Ruhezeit hizugerechnet. Ergebnis: Der Beamte soll/darf seinen Frühdienst nicht vor 9 Uhr beginnen. Da dies aber bedeutet, dass auch der Feierabend sich verschiebt, ist das natürlich alles andere als angenehm für die Familie. Organisatorisch geht gar nichts mehr.
Dazu kommt, dass die Fahrtdauer zur Arbeit für den 6-Uhr-Dienstbeginn keine 20 min dauert, die Fahrt nach 7 Uhr aber unweigerlich durch die Verkehrsdichte sich um mehr als das 3-Fache verlängert. Nachmittags desgleichen. 14:30 Heimfahrt dauert wesentlich weniger lange als eine Fahrt ab 16 Uhr oder später.

Der Beamte hat also mit der neuen Regelung (11 Stunden Ruhezeit plus Fahrzeit zwischen den Schichten) bedeutend und spürbar WENIGER!!!!!! nutzbare Freizeit als zuvor.

Ist das so hinzunehmen? Besonders die Sache mit der Einbeziehung der Fahrzeiten stößt sauer auf und erscheint willkürlich, ich konnte dazu nichts finden.

Gilt diese Ruhezeitvorschrift ausnahmslos für den Beamten? Der Dienstherr kann diese ja im Bedarfsfall auch aussetzen. Kann der Mitarbeiter dies ebenfalls?

Sorry für den relativ langen Text.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schön, dass man sich in Berlin aussuchen kann wann man arbeiten möchte. Ich denke mal, dass die Dienstzeiten irgendwo geregelt sind. Bei Ihnen handelt es sich m.E. um Gleitzeit. Wenden Sie mal an Ihre vorgesetzte Dienststelle. Die kann Ihnen sicherlich die maßgebliche Regelung darlegen. In Baden-Württemberg gibt es hierzu landesweite Regelungen welche zumindest den Tagesdienst umfassen. Der Regelschichtdienst kann und wird in mehreren unterschiedlichen Arten umgesetzt.
Kleine Frage noch: Was ist ein KOB?
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Schön, dass man sich in Berlin aussuchen kann wann man arbeiten möchte. Ich denke mal, dass die Dienstzeiten irgendwo geregelt sind. Bei Ihnen handelt es sich m.E. um Gleitzeit. Wenden Sie mal an Ihre vorgesetzte Dienststelle. Die kann Ihnen sicherlich die maßgebliche Regelung darlegen. In Baden-Württemberg gibt es hierzu landesweite Regelungen welche zumindest den Tagesdienst umfassen. Der Regelschichtdienst kann und wird in mehreren unterschiedlichen Arten umgesetzt.
Kleine Frage noch: Was ist ein KOB?


In Berlin können sich die Polizisten die Arbeitszeiten ebensowenig selbst aussuchen wie anderswo.
ein KOB ist ein "Kontaktbereichsbeamter"- der macht seinen Dienst NICHT im normalen Funkwagen-Regeldienst, sondern ist vorrangig tagsüber im Einsatz als "Ordnungshüter" mit besonderem Bezug zur Örtlichkeit, zu den Menschen im Kiez. So ganz offiziell gibt es den KOB nicht mehr, aber als praktisch notwendig erweist ersich eben doch im Dienstalltag.*gg*
(Es heißt wohl jetzt korrekt: Sachbearbeiter mit besonderem örtlichen Bezug)

Aber schade, meine eigentliche Frage lässt sich wohl nicht beantworten? Die 11 Stunden Ruhezeit zwischen 2 Diensten- sind die zwingend? Können die nur einseitig seitens des Dienstherrn ausgesetzt werden oder darf auch der Mitarbeiter Gründe haben, gelegentlich eine Ruhezeit von nur 10 Stunden zu haben? Und sind Wegezeiten zu berücksichtigen?
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