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Angaben zur Schwerbehinderung (DU=)

 
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 04.12.08, 18:55    Titel: Angaben zur Schwerbehinderung (DU=) Antworten mit Zitat

Guten Tag
eine Beamtin erhielt dieses Schreiben
Angaben zu Schwerbehinderung.
Die Beamtin wird zum 1.2.09 in den Ruhestand versetzt.
Warum muss die Beamtin nun Angaben zur Schwerbehinderung machen?
Sie ist wegen Dienstunfähigkeitsuntersuchung zu einer vorzeitigen Zuruhebesetzung versetzt worden
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Fontane00
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 05.12.08, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sunshine !

Bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen DU wird, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt, die Zustimmung durch die Schwerbehindertenvertretung der zuständigen Behörde eingeholt.
Es handelt sich dabei um einen formaljuristischen Ablauf, der von der Personalstelle eingehalten werden muss.
In der Praxis erfolgt diese Zustimmung ohne Einschränkung, sofern die Zurruhesetzung nicht gegen den Willen des betroffenen Beamten vollzogen wird.

Gruß....
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

1. Die Schwerbehinderteneigenschaft könnte ggf. bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei der Bemsseung des Ruhegehalts von Bedeutung sein
2. Die Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung ist nicht erforderlich. Es ist die Schwerbehindertenvertretung nur zu beteiligen und die Möglichkeit einer Stellungnahme abzugeben.
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