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Verfasst am: 04.12.08, 18:55 Titel: Angaben zur Schwerbehinderung (DU=)
Guten Tag
eine Beamtin erhielt dieses Schreiben
Angaben zu Schwerbehinderung.
Die Beamtin wird zum 1.2.09 in den Ruhestand versetzt.
Warum muss die Beamtin nun Angaben zur Schwerbehinderung machen?
Sie ist wegen Dienstunfähigkeitsuntersuchung zu einer vorzeitigen Zuruhebesetzung versetzt worden
Bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen DU wird, sofern eine Schwerbehinderung vorliegt, die Zustimmung durch die Schwerbehindertenvertretung der zuständigen Behörde eingeholt.
Es handelt sich dabei um einen formaljuristischen Ablauf, der von der Personalstelle eingehalten werden muss.
In der Praxis erfolgt diese Zustimmung ohne Einschränkung, sofern die Zurruhesetzung nicht gegen den Willen des betroffenen Beamten vollzogen wird.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 07.12.08, 20:04 Titel:
1. Die Schwerbehinderteneigenschaft könnte ggf. bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bei der Bemsseung des Ruhegehalts von Bedeutung sein
2. Die Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung ist nicht erforderlich. Es ist die Schwerbehindertenvertretung nur zu beteiligen und die Möglichkeit einer Stellungnahme abzugeben.
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