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Verfasst am: 08.12.08, 10:25 Titel: Ausfall einer Teilstrecke - Folgen
Hallo,
ein etwas kniffliges Szenario:
Herr Müller will demnächst nach Y (mittelgrosse Stadt irgendwo im Ausland) fliegen. Eine Eingabe der Flugdaten bei den bekannten Internetportalen ergibt typischerweise Angebote in der Form:
- Flug nach X (Hauptstadt des betreffenden Landes) mit internationaler Fluglinie A
- Weiterflug nach Y mit nationaler Fluglinie B
Dabei handelt es sich um die üblichen Sondertarife, d.h. Stornierung und Umbuchung (fast) unmöglich.
Nun weiß Herr Müller aus einschlägigen Erfahrungsberichten im Internet, dass die Inlandsflüge zwischen X und Y öfter mal gecancelt werden. Nehmen wir an, Herr Müller hat das Angebot so wie dargestellt gebucht: Was passiert, wenn der Rückflug von Y nach X ausfällt und Herr Müller deswegen erst später in X ankommt (u. U. mit einem anderen Verkehrsmittel, d.h. er ist die Teilstrecke überhaupt nicht geflogen) und dadurch den gebuchten Weiterflug verpasst? Kann er sich kostenlos auf die nächstmögliche freie Maschine zurück nach D umbuchen lassen, verfallen die Tickets, oder was passiert?
Einerseits sind alle Flugstrecken gemeinsam gebucht worden, andererseits bei verschiedenen Airlines. Ebenso ist mir völlig unklar, wer im Falle eines Falles in der Haftung ist, die Airline oder das Reisebüro ...
Anmeldungsdatum: 12.09.2004 Beiträge: 4985 Wohnort: Bad Nauheim
Verfasst am: 08.12.08, 12:32 Titel:
Hallo Newbie2007,
wenn alle Reiseteile bei verschiedenen Airlines gebucht wurden, sind wahrscheinlich auch unterschiedliche Bestätigungen / Rechnungen als Einzelleistungen erfolgt. Damit ist das Reisebüro nur Vermittler von Einzelleistungen und haftet nicht.
Die Airlines haften nur im Rahmen ihrer AGB. Das ist das erhöhte Risiko bei individueller Buchungszusammenstellung gegenüber einer Pauschalreise. _________________ Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
wenn alle Reiseteile bei verschiedenen Airlines gebucht wurden, sind wahrscheinlich auch unterschiedliche Bestätigungen / Rechnungen als Einzelleistungen erfolgt. Damit ist das Reisebüro nur Vermittler von Einzelleistungen und haftet nicht.
Nun listen die diversen Portale aber gerade nicht die Einzelleistungen und -preise auf, sondern zeigen nur den Gesamtpreis für die ganze Flugreise an (Deutschland nach Y hin und zurück). Ändert das irgendetwas an der rechtlichen Einschätzung?
Es geht dabei wie gesagt nur um die Flüge an sich und keine weitergehende Haftung. Herr Müller will nur vermeiden, dass er wegen einer ausgefallenen Teilstrecke ein neues Ticket kaufen muss, um nach Hause zu kommen.
Irgendwie im Internet habe ich den Hinweis gefunden, wenn alle Flüge auf einem Ticket gebucht sind, dann gibt es keine Probleme und die Fluggesellschaft(en) müssen sich um den Weitertransport kümmern. Stimmt das?
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