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ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da ich seit 8 Monaten arbeitsunfähig bin, und dies sicher noch Monate sein werde,
habe ich in meiner Versicherung einen wichtigen Passus gefunden!
"Ist eine versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit vollständig
oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf oder eine andere Tätitkeit auszuüben,
die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollstänige oder teilweise Berufsunfähig"
Da ich -wie gesagt- seit 8 Monaten total arbeitsunfähig bin und auch noch Monate bleiben werde, frage ich mich, ob ich die BUZ-Versicherung in Anspruch nehmen soll!
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
PS: ich möchte bei meiner Versicherung noch nicht anrufen. Habe Angst, die hauen mich übers Ohr!
ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Da ich seit 8 Monaten arbeitsunfähig bin, und dies sicher noch Monate sein werde,
habe ich in meiner Versicherung einen wichtigen Passus gefunden!
"Ist eine versicherte Person sechs Monate ununterbrochen infolge Krankheit vollständig
oder teilweise außerstande gewesen, ihren Beruf oder eine andere Tätitkeit auszuüben,
die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als vollstänige oder teilweise Berufsunfähig"
Da ich -wie gesagt- seit 8 Monaten total arbeitsunfähig bin und auch noch Monate bleiben werde, frage ich mich, ob ich die BUZ-Versicherung in Anspruch nehmen soll!
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
PS: ich möchte bei meiner Versicherung noch nicht anrufen. Habe Angst, die hauen mich übers Ohr!
Danke
frank
Das kann Dir nur Dein Versicherer beantworten... Warum sollen die Dich "übers Ohr hauen"? _________________ Jeder Beitrag stellt meine eigene Meinung dar, hat mit der meines Arbeitgebers nichts zu tun und kann von der Meinung meines AG abweichen.
Hilfreich/sinnvoll empfundene Beiträge dürfen gerne mit einem Klick auf die Punkte „belohnt“ werden.
Die BU-Versicherung sichert - wie der Name schon sagt - das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Wenn der VN monatelang krank/arbeitsunfähig ist, heißt das noch lange nicht, dass er dann automatisch berufsunfähig ist. Die Inanspruchnahme der BU-Versicherung wird ihm dann wenig nützen, weil kein Versicherungsfall vorliegt, wenn jetzt schon feststeht, dass der VN wieder gesund werden wird und jedenfalls in seinen von ihm vorher ausgeübten Beruf wieder zurückkehren kann.
Sollte das allerdings nicht so sein, was uns der Fragesteller leider nicht hat wissen lassen, so sollte er schleunigst den Fall seiner BU-Versicherung schriftlich melden. Wenn er Angst hat, "über´s Ohr gehauen zu werden", so sollte er sich doch einfach mit dem zusammensetzen, der ihm damals die BU-Versicherung verkauft hat und mit diesem zusammen die Schadenmeldung für den BU-Versicherer ausfüllen. Wenn der VN genug Geld hat, kann er ja auch mit einem RA seiner Wahl zusammen die Schadenmeldung ausfüllen. Der RA macht das allerdings nicht umsonst.
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