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Verfasst am: 10.12.08, 21:30 Titel: Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse
Hallo zusammen
Die Krankenkasse kann bei längerer Arbeitsunfähigkeit zur Rehaantragstellung auffordern, wofür der Betroffene dann 10 Wochen Zeit hat.
Wenn der Betroffene dann einige Wochen, vor Ablauf der 10 Wochen Frist, wieder seine Arbeit aufnehmen kann, muss er dann trotzdem den Rehaantrag stellen oder hat sich das dann durch die Arbeitsaufnahme erledigt?
sofern wieder eine Arbeitsfähigkeit durch den Arzt festgestellt wurde und die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann ist dieser Antrag natürlich hinfällig.
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