Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - BITTE UM HILFE habe ich recht????
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

BITTE UM HILFE habe ich recht????
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gammaflyer,

zu:

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wenn aber die Eltern doch gar nichts dagegen hätten, den Jungen allein zu lassen, wenn sie wüssten, dass sie sich nicht zwingend strafbar machen?

Mag sein, daß dies Unkenntnis der Eltern ist, allerdings könnte dies auch ein Schutzargument der Eltern sein. Wenn Eltern mal die Argumente ausgehen, dann neigen sie schon mal "das Gesetz" oder "das Jugendamt" als "Buhmann" zu benutzen.

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
... diese (die Eltern) wollen jedoch zu weihnachten 2 wochen nach portugal fahren!
...
meine eltern haben argumentiert dass sie sich strafbar machen wenn mir was passiert dass sie sogar eine Freiheitsstrafe bekommen können!
mir kam das etwas übertrieben vor! hoffe ihr könnt mir helfen und lvlt sogar die höchststrafe nennen!

Wenn die Eltern ihr minderjähriges Kind mitnehmen wollen, dann können sie dies machen und brauchen dazu nicht das Einverständnis des minderjährigen Kindes. Ob die Reise dann angehm verläuft, ist eine andere Sache. Die Wohnung gehört zudem den Eltern, nicht dem Kind. Ob die Eltern ihr Kind in deren Wohnung allein lassen möchten, ist daher auch ihre Sache.

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Mag sein, daß dies Unkenntnis der Eltern ist

Eben.
Auf mehr wollte ich nicht raus.
Der Rest dürfte klar sein.

Man könnte die Eltern ja damit konfrontieren und wenn dann immer noch "basta" kommt, hat der Junge eben Pech gehabt.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn Eltern mal die Argumente ausgehen[...]


Dann sollten sie doch eigentlich, anbetracht der Tatsache, dass sie erwachsene, reife Menschen sind - reif genug ein Kind zu erziehen zumindest - entweder darauf aufmerksam werden, dass mit ihrem Standpunkt etwas nicht ganz stimmen kann, sonst könnte der Junior sie nicht in die Ecke argumentieren, oder den A... in der Hose haben ehrlich zu erklären, worüber sie sich eigentlich wirklich Sorgen machen.

Ich finde ganz und gar nichts falsches dabei einem 16jährigen bei der Argumentation in einer Meinungsverschiedenheit mit den Eltern zu helfen. Allein dass er argumentiert ist doch schon lobenswert. Andere in dem Alter würden schreien, pöbeln oder sonstwelchen Unfug treiben.

Jetzt kommt der Junge hier an und will wissen, wie es konkret um seine Rechte bestellt ist bzw. die Argumente der Eltern überprüfen - da ist eine "Das sind deine Eltern, die dürfen das, lass es gut sein"-Antwort ja nun nicht direkt zielführend. Vor allem dann nicht, wenn er die Argumentation der anderen Seite auf ihren Wahrheitsgehalt hin prüfen will. Und grade wenn es Schutzbehauptungen sind, dann sehe ich nicht, wieso er das nicht ggf. mithilfe dieses Threads hier herausfinden sollte/dürfte...
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und der Wahrheitsgehalt der Argumentation ist im Zweifel: Ja. sie haben Recht. Wenn's blöd ausgeht, können sie sehr wohl haftbar gemacht werden, wenn was passiert. Es kommt eben drauf an. Richtig ist aber auch, dass sich die eltern allein dadurch, dass sie ihren Sprößling allein lassen, nicht strafbar machen.

Was ich im Übrigen für unsinnig hielt, war nicht die Aufklärung der Eltern über die tatsächlichen Rechtsverhältnisse, sondern das auflammende Hin- und Hergerede, welche speziellen Situationen nun zu einer Haftung der Eltern führen und welche nicht.
Wenn die Eltern hier Probleme befürchten, dann werden sie eventuell auch ihre Gründe haben. Wir wissen es nicht.

Ich kann auch die generell positive Einschätzung, dass hier ja immerhin noch 'argumentiert' werde, wo Andere schon zur Gewalt greifen,, nicht wirklich teilen. Allein hier im Forum nimmt die Zahl der Jugendlichen explosionsartig zu, die hoffen, mit dem Gesetzbuch in der Hand die ihnen unliebsamen Entscheidungen ihrer Eltern kippen zu können. Da ist Dipl.-Sozialarbeiters Skepsis durchaus gerechtfertigt. Auch wenn das für diesen Einzelfall ggf. nicht zutreffen mag.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Mr_Portugis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

also ich gebe Gammaflyer recht!

miene eltern haben sich nur dagegen entschieden weil sie sich möglicherweise strafbar macehn^^
sry wenn ich mich oben vllt falsch ausgedrückt habe!


noch eine frage wie ist es wenn ich z.b. mit einverständnis miener eltern bei meiner freundin schlafe für diese 2 wochen! wer trägt dann die verantwortung für mich?????


thx für die ganzen antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
also ich gebe Gammaflyer recht!

Da kann ich mir jetzt das kleine "siehste!" in Richtung unseres Sozialarbeiters nicht verkneifen... Winken
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
...
Da kann ich mir jetzt das kleine "siehste!" in Richtung unseres Sozialarbeiters nicht verkneifen... Winken

Auf den Arm nehmen Brauchst Du noch Salz? Cool
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
also ich gebe Gammaflyer recht! ...

Mit den Augen rollen Wer ist Gammaflyer? - Doch nicht etwa der, der mir hier in den Rücken fällt? Lachen Aber wenn er bereit ist, die Haftung zu übernehmen, dann ist ja alles gut. Winken

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
...
miene eltern haben sich nur dagegen entschieden weil sie sich möglicherweise strafbar macehn^^
sry wenn ich mich oben vllt falsch ausgedrückt habe!...

Die Eltern machen sich unter Umständen strafbar (z.b. durch Unterlassung), wenn etwas passiert, was vorher absehbar war. Die Aufsichtspflicht und Haftung ist eine ganz individuelle Angelegenheit und ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird im Nachhinein von einem Gericht entschieden. Auf die individuellen Faktoren habe ich bereits hingewiesen.

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
...
noch eine frage wie ist es wenn ich z.b. mit einverständnis miener eltern bei meiner freundin schlafe für diese 2 wochen! wer trägt dann die verantwortung für mich?????
...

Die Aufsichtspflicht kann per Vertrag auf Dritte übertragen werden. Allerdings entbindet diese Übertragung die Eltern nicht von der eigenen Aufsichtspflicht und Haftung.

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
...
thx für die ganzen antworten

Gern geschehen, allerdings liegt die Entscheidungsbefugnis und das Risiko bei den Eltern. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
botafoch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2007
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ein total unqualifizierter Beitrag, aber:

Portugal-Deutschland

Sonne, Meer gegen Schnee, Wind, eiskalt, bäh

Ich würd ja dann die Freundin einpacken und die mit nach Portugal nehmen.. (ist die vielleicht auch der Grund für die Urlaubsmuffeligkeit??)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Also Leute, es muss doch möglich sein, einen 16 (!!) Jährigen eine Woche oder zwei wo zu lassen, ohne mit einem Bein im Knast zu enden. Und diesen Eindruck erwecken einige Antworten hier gewollt oder ungewollt...

Ich würde wetten, wäre die Frage, ob die Eltern den Jungen 14Tage in ein Feriencamp fahren lassen dürfen, kämen ganz andere Reaktionen Mit den Augen rollen

Dabei ist die Situation annähernd gleich: Der Junge soll sich 2 Wochen lang an einem Ort aufhalten, die Eltern an einem anderen.

Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist eine gute Lösung.
Wird auch regelmäßig auf Veranstaltungen so praktiziert, auf denen die Eltern nicht mitanwesend sind. Das geht so weit, dass fremde Volljährige sich der Minderjährigen annehmen - und soweit mir bekannt ist noch keiner der Beteiligten dadurch vor dem Khadi gelandet Winken

Allerdings müsste entsprechend eine Volljährige Person einspringen. Deine Freundin kann also nicht die Aufsichtspflicht übernehmen, eines ihrer Elternteile hingegen schon.
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
Also Leute, es muss doch möglich sein, einen 16 (!!) Jährigen eine Woche oder zwei wo zu lassen, ohne mit einem Bein im Knast zu enden. Und diesen Eindruck erwecken einige Antworten hier gewollt oder ungewollt...
...

Hallo Snowflake,

es kommt bei der Frage wirklich auf den individuellen Einzelfall an. Solange nichts passiert (d.h. der Minderjährige sich selbst oder anderen keinen Schaden zufügt) ist doch alles in Ordnung. Nur die Eltern kennen ihr Kind und können es einschätzen. Die Aufsichtspflicht und Ausübung derselben liegt aber im Verantwortungsbereich der Eltern.

Das Alter des Minderjährigen ist zwar ein erstes Indiz ober ein 16jähriger 2 Wochen alleine in der elterlichen Wohnung bleiben darf oder nicht. Aber gewichtiger sind die individuellen Faktoren (z.B. Reife, Entwicklungsstand und bisheriges Verhalten des Kindes).

§ 171 StGB wird zwar in diesem Fall nicht zur Anwendung kommen können, aber es gibt sowohl die §§ 828, 832, 823 und 1631 BGB.

Eine Aufsichtspflichtverletzung allein ist rechtlich/gesetzlich unbedeutend, solange dadurch keine Personen- und/oder Sachschäden entstehen (Kausalzusammenhang). Ensteht aber durch die Aufsichtspflichtverletzung ein Personen- und/oder Sachschaden, dann können sich die Eltern durchaus wegen Unterlassung strafbar machen.

Es wurde nach der Rechtslage gefragt. Und diese ist eben bezüglich der Aufsichtspflicht nicht eindeutig, und ja, die Eltern können sich unter Umständen strafbar machen.

Die Eltern haben recht, wenn sie dieser Ansicht sind:

Mr_Portugis hat folgendes geschrieben::
...
meine eltern haben argumentiert dass sie sich strafbar machen wenn mir was passiert dass sie sogar eine Freiheitsstrafe bekommen können!
...


Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::
Also Leute, es muss doch möglich sein, einen 16 (!!) Jährigen eine Woche oder zwei wo zu lassen, ohne mit einem Bein im Knast zu enden...



Eigentlich müsste das in der Tat möglich sein.

Und genau dort ist das wesentliche Detail -> "Eigentlich".


Leider wissen wir sehr wenig über den TE.

Pfeil ist er verantwortungsvoll oder wird er alle 2 Tage von der Polizei nach Hause gefahren; haben die Eltern Auflagen vom Jugendamt; wlechen Reifegrad hat derr TE tatsächlich; wie war der Zustand des Hause nachdem die Eltern das letzte mal weg waren Frage

Und so ist es auch mit der Ausgangsfrage: Wer hat Recht ?

Ich denke, dass das hier so pauschal gar nicht zu beantworten ist. Bisher kennen wir nur den Sohn. Was sagen die Eltern ?

Außerdem ist das mit dem Recht haben nicht immer ergebnisorientiert , sondern hängt auch teilweise von der Begründung ab.


Meine Eltern hätten mich, als ich 16 Jahre alt war alleine zu Hause lassen können. Sie hätten sich nicht strafbar gemacht. Selbst wenn ich "Unsinn" gemacht hätte.
Ich wäre aber lieber mit nach Portugal gefahren.


Mein Post wird dem TE nicht wirklich helfen. Ich hoffe jedoch auf eine Anregung, die Sicht seiner Eltern verstehen zu wollen.
Als Lösung empfehle ich diese Seite seinen Eltern zu zeigen, die das hier lesen können, sich dann hier registrieren können und dann vielleicht mit dem TE eine Lösung finden werden.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 02:39    Titel: Antworten mit Zitat

Steht nicht im Duden "Kinder, die jeden Satz mit einem Ausrufezeichen beenden, müssen gehorchen, wenn die Eltern sie nach Portugal mitnehmen wollen."?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann ich das so zusammenfassen:

Nein, die eltern machen sich nicht strafbar, wenn der Sprössling in seiner Vergangenheit keinen ausgesprochenen Mist gebaut hat und dieser auch nicht zu erwarten ist.

Das läuft allerdings darauf hinaus, das die Eltern ihrem Sprössling nicht trauen! Warum und weshalb weis niemand von uns. das kann sich nur der TE erklären.

Ich werde es auf jeden Fall mit meinen Kindern genauso machen, wie ich es selbst erleben durfte. Ein Erwachsener Ansprechpartner (Eltern eines Freundes) in der Nähe, zu dem der Jugendliche eine gute Beziehung hat, reicht für ein bis zwei Wochen. Verhungern wird er jedenfalls nicht in dieser Zeit.

Ich erinnere mich an einige schöne Stunden wenn die sturmfreie Bude weidlich genutzt wurde. Am nächsten Tag wurde dann zusammen aufgeräumt.

Warum wird hier so viel über die Verantwortung der Eltern für die Handlungen eines 16 Jährigen geredet? Der ist erstmal für sich selbst verantwortlich! Erst in zweiter Linie sind die Eltern für ihn verantwortlich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst ist es verwunderlich, wie man in einem juristischen Forum um eine Frage herumkreisen kann, ohne eine richtig Lösung anzubieten, wo doch Juristen sonst immer so genau sind.

Auch wenn es wohl jetzt etwas spät ist folgende Hinweise vielleicht für nächstes Jahr:

§ 171 StGB kommt nicht in Betracht (wie schon Dipl-SozA ausführt), da dieser nur für Personen unter 16 gilt .

Andere Straftatbestände, nämlich die unechten Unterlassungsdelikte, setzen eine ganz außergewöhnliche Fallkonstellation voraus, dass eine Strafbarkeit eintritt. Dazu müsste der Jugendliche zB regelmäßig stehlen, wenn die Eltern nicht da sind (dann Diebstahl durch Unterlassen). Das kann man normalerweise nicht unterstellen.

Die zivilrechtliche Haftung greift nur dann ein, wenn tatsächlich eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Das ist unter regelmäßigen Gesichtspunkten nur dann der Fall, wenn der Jugendliche bei gehöriger Aufsicht eine bestimmte unerlaubte Handlung nicht begangen hätte oder diese unerlaubte Handlung durch die Eltern überhaupt verhindert hätte werden können. Dabei ist das Alter des Jugendlichen und sein Entwicklungsstand zu berücksichtigen. Bei 16-Jährigen ist, soweit nicht atypische Umstände vorliegen (zB Alkoholiker, geistige Zurückgebliebenheit, Drogenkonsum, Gewohnheitsstraftäter), davon auszugehen, dass sie auch eine gewisse Zeit allein bleiben können. Die Eltern müssen lediglich im Rahmen ihrer Aufsicht sicherstellen, dass der Jugendliche die nötigen Mittel hat, um in der Zeit auszukommen (also zB Geld zur Verfügung stellen, dass er sich was zu Essen kaufen kann). Zweckmäßig ist es auch, die Eltern telefonisch erreichen zu können (zB wenn eine schwere Erkrankung eintritt).

Um mal eine Parallele zu ziehen: Es gibt Jgdl. die mit 16 schon Ausbildungsbedingt allein/ in WG wohnen. Somit kann es nicht strafbar sein, wenn die Eltern mal 2 Wochen nicht da sind.
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.