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recht.de :: Thema anzeigen - Wie lange darf ich mich mit 17 auf der Straße aufhalten?
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Wie lange darf ich mich mit 17 auf der Straße aufhalten?

 
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t1ghT
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.12.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 13:14    Titel: Wie lange darf ich mich mit 17 auf der Straße aufhalten? Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich habe mit ein paar Freunden vor über Silvester nach Berlin zu fahren.
Nun ist die Mutter einer Freundin (17 Jahre) dagegen, weil sie meint, dass es Ärger geben könnte, wenn ihre Tochter nachts auf der Straße gesehen wird.
Die anderen Leute, die mitkommen, sind über 18 Jahre alt, sie ist die jüngste.

Ich habe mich nun schon im JuschG informiert und nur Regelungen über Gaststätten und ähnliches gefunden, allerdings nichts über den Aufenthalt auf der Straße.

Sehe ich das nun richtig, dass man sich so lange man möchte auf der Strasse aufhalten darf und nur nicht in Gaststätten gehen darf?

Falls man das ansich nicht dürfte, wäre es dann möglich mit einer Aufsichtsperson? Die andern Leute sind ja alle über 18!

Gibt es eine offizielle Gesetzesregelung zu dem Thema "Aufhalten auf der Straße"?

Vielen Dank für die Hilfe!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.12.08, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Auf der Strase duerfen sich Jugendliche aufhalten. Und auch in Gaststaetten, wenn sie auf Reisen sind.
http://bundesrecht.juris.de/juschg/__4.html
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 11:17    Titel: Re: Wie lange darf ich mich mit 17 auf der Straße aufhalten Antworten mit Zitat

t1ghT hat folgendes geschrieben::
...

Sehe ich das nun richtig, dass man sich so lange man möchte auf der Strasse aufhalten darf ...



Nein.


Die Eltern dürfen entscheiden, wie lange man sich auf der Straße aufhalten darf.

Wenn Mutti sagt, dass Töchterchen (17) um 22:00 Uhr zu Hause sein muss - dann ist das quasi "Gesetz".


Aber wenn Mutti sagt, sie darf länger bleiben, so darf sie.... Wenn die Polizei kommt und fragt, ist es am einfachsten, wenn Mutti auch Nachts telefonisch erreichbar ist, da die Polizei erstens nicht alles glaubt und zweitens ist wohl irgendwas vorgefallen, sonst wäre sie ja nicht auf Töchterchen (17) aufmerksam geworden.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:05    Titel: Re: Wie lange darf ich mich mit 17 auf der Straße aufhalten Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
zweitens ist wohl irgendwas vorgefallen, sonst wäre sie ja nicht auf Töchterchen (17) aufmerksam geworden.

Nicht zwingend. Es ist durchaus auch üblich aus gefahrenabwehrenden Gründen offensichtlich Minderjährige des Nachts zu kontrollieren.
Aber ansonsten stimme ich dir natürlich zu.
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aus gefahrenabwehrenden Gründen offensichtlich Minderjährige des Nachts zu kontrollieren.


.. das natürlich auch @Eierhahn...
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.12.08, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Aufhalten auf der Straße während des laufenden Verkehrs könnte es sich allerdings um eine Straßenverkehrsgefährdung halten... Teufel-Smilie

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 11:27    Titel: Re: Wie lange darf ich mich mit 17 auf der Straße aufhalten Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Aber wenn Mutti sagt, sie darf länger bleiben, so darf sie.... Wenn die Polizei kommt und fragt, ist es am einfachsten, wenn Mutti auch Nachts telefonisch erreichbar ist, da die Polizei erstens nicht alles glaubt und zweitens ist wohl irgendwas vorgefallen, sonst wäre sie ja nicht auf Töchterchen (17) aufmerksam geworden.

1. Der Zeitpunkt der Frage (ich nehme mal an, es handelt sich um einen realen Sachverhalt spricht gerade dafür), dass da jedenfalls Silvester 2008 noch nichts vorgefallen ist.
2. Viele Eltern sind über die tatsächliche Gesetzeslage eher verunsichert, denn informiert, je nach Freundeskreis kann gerade am Silvester man gerne auch durch übermütige Freunde in die Lage kommen, an die Polizei zu geraten. Da befürchtet die Mutter vielleicht mehr Ärger als beim heimlichen Diskobesuch...
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