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Verfasst am: 10.12.08, 16:48 Titel: Widerrufsbelehrung per E-Mail
Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist von dem Zeitpunkt an, an dem der Käufer eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Die Textform nach § 126b BGB bezeichnet eine lesbare, dauerhafte, unterschriftslos gültige Erklärung. Sie umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftsätzen auch Telefax-, E-Mail-, Telegramm- oder SMS-Nachrichten.
Müsste hier der Verkäufer nachweisen, daß der Käufer die Widerrufsbelehrung erhalten hat und wäre ein solcher Nachweis überhaupt möglich? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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