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Widerrufsbelehrung per E-Mail

 
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:48    Titel: Widerrufsbelehrung per E-Mail Antworten mit Zitat

Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Widerrufsfrist von dem Zeitpunkt an, an dem der Käufer eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
Wikipedia hat folgendes geschrieben::
Die Textform nach § 126b BGB bezeichnet eine lesbare, dauerhafte, unterschriftslos gültige Erklärung. Sie umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftsätzen auch Telefax-, E-Mail-, Telegramm- oder SMS-Nachrichten.

Müsste hier der Verkäufer nachweisen, daß der Käufer die Widerrufsbelehrung erhalten hat und wäre ein solcher Nachweis überhaupt möglich?
_________________
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Müsste hier der Verkäufer nachweisen, daß der Käufer die Widerrufsbelehrung erhalten hat und wäre ein solcher Nachweis überhaupt möglich?
Ja, im Zweifel müsste ein Nachweis erbracht werden.

Ob ein Nachweis des Zugangs einer Mail gelingt, wird davon abhängen, ob ein Richter bei seiner freien Bewéiswürdigung überzeugt vom Zugang ist.

Grüße
KurzDa
_________________
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