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Frage zu den Rundfunkgebühren

 
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OdinPG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 20:08    Titel: Frage zu den Rundfunkgebühren Antworten mit Zitat

Hallo Community,
ich habe eine kleine Frage zur Rundfunkgebühr.
Und zwar zählt ein Fernseher ja als "Neuartiges Rundfunkgerät". Nun finde ich das Angebot Fernsehen über das Internet via [Namen gelöscht. Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] und Konsorten recht interessant.

Meine Frage ist nun, da ich keinen Fernseher besitze, in wie fern solch ein Receiver zählt? Zählt dies nun zu der Kategorie "Neuartiges Rundfunkgerät" oder eher Fernsehgerät. Es sei dazu gesagt, dass man mit solch einem Receiver auch Radiosender empfangen kann.

Gruß Christian
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Medicusi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

---> GEBÜHRENPFLICHTIG !

Oder was war hier die Frage ??
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Fernsehgerät ist übrigens kein neuartiges Rundfunkgerät.
Unter neuartigen Rundfunkgeräten versteht man z.B. einen internetfähigen PC/Handy
(siehe auch hier).
Ansonsten s. Antwort von Medicusi.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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OdinPG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also folgendes:
Ich habe keinen Fernseher. Allerdings ist es ja möglich, mit dem Computer per Internet (Stichwort: IP-TV) Programme wie die öffentlich rechtlichen und die privaten Sender anzusehen.

Zählt ein Computer in den praktisch das Fernsehgerät eingebaut ist jetzt als neuartiges Rundfunktgerät oder als neuartiges Rundfunk- und Fernsehgerät?

Ich würde dann anstatt einem Fernsehgerät den Computer zum empfangen der Programme via IP-TV nutzen.
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Medicusi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 266

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.

ACHTUNG !!!!

Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.
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