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Verfasst am: 07.12.08, 20:08 Titel: Frage zu den Rundfunkgebühren
Hallo Community,
ich habe eine kleine Frage zur Rundfunkgebühr.
Und zwar zählt ein Fernseher ja als "Neuartiges Rundfunkgerät". Nun finde ich das Angebot Fernsehen über das Internet via [Namen gelöscht. Forenregeln beachten! Biber ] und Konsorten recht interessant.
Meine Frage ist nun, da ich keinen Fernseher besitze, in wie fern solch ein Receiver zählt? Zählt dies nun zu der Kategorie "Neuartiges Rundfunkgerät" oder eher Fernsehgerät. Es sei dazu gesagt, dass man mit solch einem Receiver auch Radiosender empfangen kann.
Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.
---> GEBÜHRENPFLICHTIG !
Oder was war hier die Frage ?? _________________ ** Sollte mein Beitrag Ihnen geholfen haben, würde ich mich über eine positve Resonance --> Grünes Viereck klicken und bewerten <-- sehr freuen **
Ein Fernsehgerät ist übrigens kein neuartiges Rundfunkgerät.
Unter neuartigen Rundfunkgeräten versteht man z.B. einen internetfähigen PC/Handy
(siehe auch hier).
Ansonsten s. Antwort von Medicusi. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Also folgendes:
Ich habe keinen Fernseher. Allerdings ist es ja möglich, mit dem Computer per Internet (Stichwort: IP-TV) Programme wie die öffentlich rechtlichen und die privaten Sender anzusehen.
Zählt ein Computer in den praktisch das Fernsehgerät eingebaut ist jetzt als neuartiges Rundfunktgerät oder als neuartiges Rundfunk- und Fernsehgerät?
Ich würde dann anstatt einem Fernsehgerät den Computer zum empfangen der Programme via IP-TV nutzen.
Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.
Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen.
ACHTUNG !!!!
Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw. _________________ ** Sollte mein Beitrag Ihnen geholfen haben, würde ich mich über eine positve Resonance --> Grünes Viereck klicken und bewerten <-- sehr freuen **
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