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Verfasst am: 09.12.08, 16:22 Titel: Abordnungsverfügung zum Lehrgang
Beamter B wird per Dienstmail von seinem Dienststellenleiter darüber informiert, dass er am 15. und 16. Dezember an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen soll und die Abordnungsverfügung durch die Führungsstelle erstellt wird. Diese Abordnungsverfügung erreicht den Beamten aber an seinem letzten Tag des Dienstes nicht. Wie verhält sich der Beamte richtig? Fahren ohne Abordnung ja oder nein....
Da der Beamter nunmehr per e-mail darüber informiert wurde, dass er zu dieser
Weiterbildungsmaßnahme abgeordnet wurde, würde ich an seiner Stelle fahren !
Druck die Dienst e-mail des Vorgesetzten aus und nimm sie mit zur Weiterbildungsstelle.
Um sicher zugehen, würde ich den Ersteller der e-mail noch verständigen,
dass du nicht mehr im Dienst bist und bei Ausfall der Veranstaltung gesondert informiert werden
müsstet.
Ich würde es nicht auf den Streit ankommen lassen, dass du die eigentliche förmliche Abordnung noch nicht
bekommen hast, sofern der Absender der Dienst e - mail befugt für diese Mitteilung war.
Verfasst am: 15.12.08, 18:59 Titel: Re: Abordnungsverfügung zum Lehrgang
Heiko71 hat folgendes geschrieben::
Beamter B wird per Dienstmail von seinem Dienststellenleiter darüber informiert, dass er am 15. und 16. Dezember an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen soll und die Abordnungsverfügung durch die Führungsstelle erstellt wird.
Wow - sowas gibt's?
O heiliger St. Bürokratius ... _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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