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Abordnungsverfügung zum Lehrgang

 
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Heiko71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 93

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 16:22    Titel: Abordnungsverfügung zum Lehrgang Antworten mit Zitat

Beamter B wird per Dienstmail von seinem Dienststellenleiter darüber informiert, dass er am 15. und 16. Dezember an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen soll und die Abordnungsverfügung durch die Führungsstelle erstellt wird. Diese Abordnungsverfügung erreicht den Beamten aber an seinem letzten Tag des Dienstes nicht. Wie verhält sich der Beamte richtig? Fahren ohne Abordnung ja oder nein....
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kunne60
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Beamter nunmehr per e-mail darüber informiert wurde, dass er zu dieser
Weiterbildungsmaßnahme abgeordnet wurde, würde ich an seiner Stelle fahren !
Druck die Dienst e-mail des Vorgesetzten aus und nimm sie mit zur Weiterbildungsstelle.

Um sicher zugehen, würde ich den Ersteller der e-mail noch verständigen,
dass du nicht mehr im Dienst bist und bei Ausfall der Veranstaltung gesondert informiert werden
müsstet.

Ich würde es nicht auf den Streit ankommen lassen, dass du die eigentliche förmliche Abordnung noch nicht
bekommen hast, sofern der Absender der Dienst e - mail befugt für diese Mitteilung war.

Kunne
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 18:59    Titel: Re: Abordnungsverfügung zum Lehrgang Antworten mit Zitat

Heiko71 hat folgendes geschrieben::
Beamter B wird per Dienstmail von seinem Dienststellenleiter darüber informiert, dass er am 15. und 16. Dezember an einer Weiterbildungsveranstaltung teilnehmen soll und die Abordnungsverfügung durch die Führungsstelle erstellt wird.

Wow - sowas gibt's? Geschockt
O heiliger St. Bürokratius ...
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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