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Unfall - Regulierung - Abfindung - RA-Kosten

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:40    Titel: Unfall - Regulierung - Abfindung - RA-Kosten Antworten mit Zitat

Hey!

die A hatte einen schweren Unfall; Sach-- und Körperschäden. Käpt´n Ahab auf der Gegenseite reguliert letztlich auch die noch anstehenden OP-Kosten.

Diese werden im Rahmen eines Vergleiches angeboten.
Dort heißt es: "Unser Abfindungsangebot in Höhe von xy€ versteht sich ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht oder Präjudiz. Der Anspruch auf Ersatz der RA-Kostenn bleibt unberührt.

Die A hat diesen Schrieb jetzt vorgelegt bekommen und weis nicht so recht, was der letzte Satz bedeutet. Muss sie ihren RA bei Angebotsannahme selbst zahlen oder wird der - wie bei den bereits regulierten Sachschäden auch - von der gegnerischen Haftpflicht bezahlt?
A ist deshalb unsicher, weil sie gehört hat, dass bei der vorliegenden Regulierungsvariante doppelte Anwaltsgebühren wg der Einigung entstehen....
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:07    Titel: Ersatz der RA-Kosten Antworten mit Zitat

Der Versicherer möchte mit dem Satz "Der Anspruch auf Ersatz der RA-Kosten bleibt unberührt." gerade zum Ausdruck bringen, dass er die RA-Kosten in vollem Umfang übernehmen wird, inklusive der zusätzlich entstehenden Vergleichsgebühr. Da A aber anwaltlich vertreten ist und ihr RA hoffentlich auch das Vergleichsangebot vorwärts und rückwärts prüft, liegt doch nichts näher, als die Sache im Einzelnen mit dem RA der A zu besprechen. Dann wird sich sicherlich alles zur Zufriedenheit der A aufklären.
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