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andreas124
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:05    Titel: Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte vor gut einem Jahr einen Unfall.
Den Schaden habe ich meiner Versicherung gemeldet.
Mein Unfallgegner hat den Schaden aber seiner Versicherung nicht gemeldet obwohl die Polizei gesagt hat das jeder den Schaden seiner Versicherung melden soll.
Ich bin nun auf den ganzen Schaden sitzengeblieben, weil ich mich darauf verlassen habe, das mein Unfallgegner den Unfall meldet.
Nun meine Frage:
Hat sich mein Unfallgegner Strafbar gemacht?
Für Antworten bin ich sehr dankbar, damit ich einschätzen kann ob sich rechtliche Schritte lohnen.

Gruß

andreas
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Oberlehrer Lempel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
1) es ist nicht Aufgabe der Polizei, die Unfallbeteiligten anzuweisen, den Unfall ihrer Versicherung zu melden. Dies war nur ein wohlmeinender Ratschlag, der aber nicht befolgt werden muss.

2) Wer seinen Schaden ersetzt haben will, muss selber aktiv werden. In aller Regel kommt niemand auf den Geschädigten zu und sagt: "Hey, du hattest doch einen Schaden erlitten, den ich dir ersetzen muss. Hier ist das Geld."
Nein, man muss als Geschädigter selber an die gegnerische Versicherung herantreten und seine Forderungen stellen.

3) Sie sind noch nicht endgültig auf Ihrem Schaden sitzengeblieben. Schadensersatzforderungen verjähren erst nach 3 Jahren. Sie können also immer noch Ihren Schaden ersetzt verlangen.
Es könnte allerdings, aufgrund der vergangenen Zeit, etwas schwierig werden, die Höhe des Schadens nachzuweisen. Das sollte Sie aber dennoch nicht davon abhalten, es zu versuchen.

Zu Ihrer Frage: Nein, strafbar hat sich der Unfallgegner nicht gemacht. Er war nicht gesetzlich verpflichtet, den Unfall seiner Versicherung zu melden.

gez. Lempel


Zuletzt bearbeitet von Oberlehrer Lempel am 08.12.08, 20:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Unfallgegner hat sich nicht strafbar gemacht, aber Obliegenheitspflichten verletzt.. Demnach muss der Versicherung ein etwaig zu regulierender Schaden gemeldet werden.
Was ich in Ihrem Fall allerdings nicht verstehe: Weshalb haben Sie Ihren Schaden nicht bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht haben?
Leider geht aus Post nicht hervor, wie sich der Unfall zugetragen hat und wer in wie weit schuld war.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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andreas124
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es war ein Parkplatzschaden, also wird es wohl auf teilschuld herauslaufen.
Ich habe es der gegnerischen Versicherung nicht gemeldet weil ich dachte mein Unfallgegner tut das wie ich das auch getan habe.
Ich habe mir von der gegnerischen Versicherung eine Schadensmeldung geben lassen.
Mal sehen was da heraus kommt.
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