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Verfasst am: 30.11.08, 15:41 Titel: Dauerparken auf dem begrünten Bankettstreifen dulden?
Wir wohnen in einer sehr kleinen Ortschaft mit viel gepflegten Grünflächen am Straßenrand, wo lt. Satzung das Parken und Befahren ausschließlich verboten ist. Diese Grünflächen werden von den Anwohner gepflegt.
Seit 8 Jahren ist ein neuer Hauseigentümer auf der Straßenseite gegenüber am Dauerbauen. Die LKW und Handwerker zerstören das ganze Grün, was auf meiner Straßenseite ist, da sie sonst so weit laufen müßten (Originalaussage). Der neue Hauseigentümer hat ein Dreifamilienhaus, an zwei Mietparteien jeweils 1 Wohnung vermietet ohne Stellplätze zu schaffen. Lt. unserer Gemeindeordnung darf er nur vermieten, wenn er Stellplätze auf seinem Grundstück zur Verfügung stellt. Bis heute nicht geschehen, er hat das ganze Grundstück voller Pferde.
Nun stehen täglich 3-4 Auto auf der Grünfläche (ca. 2m breit bis zur Straße) in einer Länge von 20 m. Direkt vor meinem Grundstück. Ich weigere mich jetzt, den Grünstreifen zu pflegen (Rasen mähen, Hund-und Pferdeschei... wegmachen usw.
Aber meine Hecke kann ich auch nicht mehr schneiden, es stehen immer die Autos da.
Mit dem Besitzer und auch mit den Mietern gesprochen, keine Einsicht. Den Mietern hätte der Eigentümer gesagt, sie sollen sich dahin stellen.
Das Amt weiß Bescheid, kümmert sich auch nicht darum.
Desweiteren kommen täglich noch Besucher, die dort reiten wollen.
Die Pferdeschei.. türmt sich auf Gehwegen und Straßen. Und die Anwohner sollen das wegmachen?!
Aber wenn einer seinen kleinen Fiffi an den Zaun kacken lät, dann ist das Amt dabei. Es gab auch schon Flyer in allen Briefkästen, man solle die Hundekacke wegmachen. Aber auf große bzw. größere Probleme reagiert das Amt kaum.
Es stinkt nicht nur mir sondern mehreren Anwohnern, aber ohne Erfolg.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 01.12.08, 14:52 Titel:
Zur nächsten höher gestellten Behörde vorsprechen. Oder zusammen einen Anwalt einschalten. Printmedien sind oftmals auch daran interessiert Verfehlungen der Ämter anzuprangern. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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meines Erachtens besteht kein subjektiv öffentliches Recht, dass man das Parken auf Grünstreifen verbieten kann, zumal dieser Eigentum der Stadt ist.
Ob ein Reitplatz zulässig ist richtet sich nach dem örtlichen Bebauungsplan. Soweit ein solcher nicht besteht kommt es auf den Gebietscharakter an (zB eher dörflich mit Bauernhöfen oder reines Wohngebiet). Näheres hierzu findet sich in der Baunutzungsverordnung. Ist eine Pferdehaltung unzulässig besteht ein öffentlich-rechtlicher Beseitigungsanspruch.
Ungeachtet dessen sehen die Straßengesetze der Länder in der Regel vor, dass derjenige der eine größere Verschmutzung verursacht hat, vorrangig für deren Beseitigung verantwortlich ist. Der Anlieger ist erst nachrangig zur Straßenreinigung vverpflichtet.
Ungeachtet dessen ist es fraglich, ob durch die Straßenreinigungspflicht auch die Pflicht zum Mähen eines Grünstreifens und dessen Pflege auf die Anwohner übertragen werden kann, da der Begriff Reinigung begrifflich nicht das Abmähen eines Grünstreifens umfassen kann. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 07.12.08, 13:09 Titel:
Zitat:
wo lt. Satzung das Parken und Befahren ausschließlich verboten ist
Es wäre schon von Vorteil wenn man den Eingangsthread ganz lesen würde....
Zitat:
Ungeachtet dessen ist es fraglich, ob durch die Straßenreinigungspflicht auch die Pflicht zum Mähen eines Grünstreifens und dessen Pflege auf die Anwohner übertragen werden kann, da der Begriff Reinigung begrifflich nicht das Abmähen eines Grünstreifens umfassen kann.
Wieso soll sowas nicht über die Gemeindesatzung so vereinbart worden sein? Was spricht dagegen? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Wieso soll sowas nicht über die Gemeindesatzung so vereinbart worden sein? Was spricht dagegen?
Hier müsste man das Landesrecht prüfen. In Sachsen kann man zB nur die Reinigung der Straße/Räumen und Streuen (Gehwege usw.) übertragen, nicht jedoch das Rasenmähen (da das mE begrifflich nicht zum Reinigen gehört)). Ungeachtet dessen steht es natürlich der Stadt frei, mit Anwohnern Verträge abzuschließen und dort die Mahd des Grünstreifens zu übertragen oder durch Satzung eine Duldung auszusprechen, eine Rechtspflicht ergibt sich daraus jedoch nur, wenn Landesrecht dies vorsieht. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 12.12.08, 17:40 Titel:
Klar eine Rechtspficht wird es nicht geben, aber wie sie schon erwähnt haben, kann sowas in Gemeinderatssitzungen unter beteiligung der Gemeindemitglieder festgelegt werden. Heutzutage sind Gemeinden oftmals sehr fantasiereich um Kosten zu senken und wenn die Gemeinde mitmacht, wieso soll dann sowas nicht gehen. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Danke für Eure Antworten.
Mir geht es ja nicht darum, den Grünstreifen nicht pflegen und mähen zu müssen, sondern um die Achtung der Arbeit durch die Anwohner. Und wie man es durchsetzen kann, daß das Amt sich sozusagen an der Achtung beteiligt und das Zuparken und Zuschei... unterbindet.
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