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KFZ Unterstellplätze auf Landwirtschaftlichen Anwesen

 
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atze112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Bornheim

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:41    Titel: KFZ Unterstellplätze auf Landwirtschaftlichen Anwesen Antworten mit Zitat

Hallo liebe Gemeinde
Folgender Fall
ein ehemaliges Landwirtschfatliches Anwesen kurz Bauernhaof, werden seit einiger Zeit PKW Stellplätze vermietet. Nach Baurecht NRW müsste hier eine Nutzungsänderung sowie bauliche veränderungen gemacht werde. Glaub ich. Das ganze ist Holzbauweise und ein Stellplatz ist ca 1,5 m von einem Fenster mit Wohnraum entfernt. Weiterhin werden auf dem Gelände ca 15m³ Brennholz gelagert sowie ein Campingwagen überwinter. Soweit mir bekannt ist, müsste zwischen Stellplatz und Wohnhaus ein Bramdwand vorhanden sein, da es sich um einen Winkel von 90 Grad angebaut ist. Somit wäre die Brandwand 3 m auszuführen. Dieses bedeutet, dass das Fenster zugemauret werden müsste. Ich möchte nicht wissen was in einem Bandfalle von dem Objekt übrig bleibt.

Danke für eure Meinung.
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich suche gerade ganz verkrampft das Fragezeichen und die damit verbundene Frage. Winken
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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atze112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.09.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Bornheim

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

na ganz einfach ohne Nutzungsänderung möglich ?
Laut einem Bekannten der Brandschutzingeneur ist, ist es bei Nutzungsänderung nur mit baulichen Massnahemn möglich. Was meint ihr denn?
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Rabe29
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.08.2005
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 02:44    Titel: Antworten mit Zitat

mal auf n Ortnungsamt oder bauamt nachfragen gibt es in jedem landratsamt
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Landwirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Ba-Wü

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

um die Rechtlage beurteilen zu können ist natürlich noch von Interesse:

Liegt der Bauernhof im Ausenbereich, Dorfgebiet oder einem qualifizierten B-Plan?

Wenn dann hieraus sich ergibt, dass eine Nutzungsänderung notwendig ist, wird der Nachbar angehört und kann seine Bedenken vorbringen. Gleichzeitig prüft die untere Baurechtbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt) ob alle Vorschriften wie Abwasserbeseitigung Brandschutz ..... eingehalten sind und macht entweder Auflagen, Verweigert die Nutzungsänderung oder genehmigt sie unter Wahrung der Nachbarschaftlichen Interessen, die aber zugegebenermaßen nicht hoch ins Gewicht fallen.

Landwirt
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