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Aufenthaltsgenehmigung

 
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 10:25    Titel: Aufenthaltsgenehmigung Antworten mit Zitat

Hallo,
die folgende Frage stelle ich mal für jemad anderes, daher kann ich eventuelle Nachfragen auch immer erst mit Verzögerung beantworten:

2005 löste der Begriff Aufenthaltstitel den bis dahin geltenden Begriff der Aufenthaltsgenehmigung ab.

Wie lange sind die alten Aufenthaltstitel rechtswirksam? Muss eine Person, die bspw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht besitzt, diese irgendwann aktualisieren lassen?


Danke im voraus. Smilie
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Der Jimi
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

§ 101 AufenthG:

Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte

(1) Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) oder in entsprechender Anwendung des vorgenannten Gesetzes erteilt worden ist, und eine anschließend erteilte Aufenthaltsberechtigung gelten fort als Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2.

(2) Die übrigen Aufenthaltsgenehmigungen gelten fort als Aufenthaltserlaubnisse entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt.

(3) Ein Aufenthaltstitel, der vor dem 28. August 2007 mit dem Vermerk "Daueraufenthalt-EG" versehen wurde, gilt als Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG fort.
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:27    Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Muss eine Person, die bspw. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach altem Recht besitzt, diese irgendwann aktualisieren lassen?


Spätestens wenn ein neuer Paß ausgestellt wurde, weil der alte nicht mehr verlängert wird. Winken
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