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Scheinvaterschaft

 
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Nullahnung
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Weikersheim

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 21:32    Titel: Scheinvaterschaft Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Im Fernseh habe ich gerade einen interessanten Bericht gesehen. Es ging dort um Anerkennungen von Vaterschaften, die einem Ausländer ein Bleiberecht in Deutschland ermöglichen. Der eigentliche Vater hat keinerlei Rechte. Gibt es so etwas wirklich?
_________________
Ich hab von nichts Ahnung und davon viel.
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Nörgler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 23:18    Titel: Re: Scheinvaterschaft Antworten mit Zitat

Nullahnung hat folgendes geschrieben::
Der eigentliche Vater hat keinerlei Rechte.

Wenn es schon einen Vater gibt, kann ja niemand anders die Vaterschaft anerkennen. Hätte der wirkliche Erzeuger irgendwelche Rechte haben wollen, hätte er ja seinerseits die Vaterschaft längst anerkennen können.
_________________
Nomen est Omen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 07:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es so etwas wirklich?


Ja, gibt es und wenn man den Angaben des BMI Glauben schenkt sogar nicht zu knapp.

Bundesweit sollen weit mehr als 1000 Fälle bekannt sein. Die sog. Imbißväter (meist an der Pommes-Bude aufgegriffene dem Alkohol nicht abgeneigte Zeitgenossen) wurden gegen eine Geldzahlung überredet, Vaterschatsanerkenntnisse für ein Kind ausländischer Herkunft abzugeben. Die Kinder erwarben hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit, was ihre Mütter in die Lage versetzte eine AE nach § 28 AufenthG zur Ausübung der Personensorge für einen Deutschen zu erhalten.

Die "Väter" zahlten latürnich keine müde Mark für ihre "Kinder" und die Mütter konnten nicht arbeiten gehen. Ich spare mir die Unsummen zusamenzurechnen um die der deutsche Staat da besch.... wurde. Umgekehrt funktionierte das Ganze latürnich auch, aber da war zusätzlich eine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge erforderlich. Dies hat nachdem der "Vater" sich im Besitz der AE befand bei den Müttern (alleingelassen latürnich) zu Problemen geführt.

Diese Entwicklung (böse Zungen sprechen von der "Aufenthaltserlaubnis mit Ohren" oder vom "Abkindern" ) hat den Gesetzgeber dazu gebracht ein im deutschen Kindschaftsrecht völliges Novum einzuführen.

Bislang war das Kindschaftsrecht ein rein privatrechtlich geregeltes Rechtsgebiet. Das heißt, die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmungserklärungen etc. sollten solange sie irgendwie dem Kind zu einem Vater verhalfen, ohne jedwede Plausibiitätsprüfung erfolgen. Der Staat griff erst ein, wenn ein Vater nicht freiwillig festzustellen war, oder einerder Beteiligten Anfechtungsgründe anführte.
Das ist (Zitat eines gewichtigen Bundeskanzlers) Gechichte ....


Heute gibt es den § 1600 Abs.1 Ziffer 5 und Absatz 6 BGB sowie die hierauf beruhenden landesrechtlichen Regelungen.
In jedem Bundesland ist jetzt mind. eine Behörde ermächtigt (die Bandbreite reicht von den Kreisverwaltungen über zahlreiche Mittelbehörden bis zur ministeriellen Ebene) worden, Scheinanerkennungen einer Vaterschaft welche offenkundig dem Ziel dienten, Aufenthaltstitel zu vermitteln, durch das hierfür zuständige Gericht aufheben zu lassen.

Ein Novum, aber dem Zeitgeist geschuldet.

Noch Fragen Kienzle?

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Newbie2007
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 175

BeitragVerfasst am: 31.10.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::


Ja, gibt es und wenn man den Angaben des BMI Glauben schenkt sogar nicht zu knapp.

Bundesweit sollen weit mehr als 1000 Fälle bekannt sein.


Quelle?

Ich weiss nur von einer bundesweiten Untersuchung, die während eines Jahres die folgenden Zahlen ergeben hat:

1. An 2289 ledige Mütter von Deutschen wurden Aufenthaltserlaubnisse aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung erteilt.
2. Davon waren 1665 Mütter zum fraglichen Zeitpunkt ausreisepflichtig.

Viel gibt diese Statistik nicht her, insbesondere keine Daten, wieviele dieser Vaterschaftsanerkennung wirklich missbräuchlich waren. Das haben auch die Autoren der Studie zugegeben. Was übrig blieb, war der subjektive Eindruck der Ausländerbehörden, dass es Missbrauch gibt. Stimmt wahrscheinlich auch, aber zu wieviel Prozent?

Die Zahl 1665 (= 73%) mag hoch erscheinen im Verhältnis zur Gesamtzahl. Ein paar Gedanken dazu:
- sie umfasst auch diejenigen Mütter, die legal nach D gekommen sind und deren befristete Aufenthaltserlaubnis während der Schwangerschaft ausgelaufen ist (z.B. Au Pairs). Dies Mütter erhalten dann u. U. eine Duldung bis zur Geburt, so dass sie hierbleiben können. Auch mit einer Duldung gilt man aber im Ausländerrecht als "ausreisepflichtig".
- gerade bei den Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus (Flüchtlinge, abgelehnte Asylbewerber) ist es fast unmöglich, "schnell" noch vor der Geburt von einem deutschen Standesbeamten getraut zu werden, selbst wenn Mann und Frau das wollen. Gründe sind Passlosigkeit, unsicheres Urkundenwesen in den Herkunftsländern, Arbeitsüberlastung der beteiligten Behörden etc. Hat die zukünftige Mutter dagegen einen regulären Aufenthaltstitel, so kann man notfalls nach Dänemark reisen und dort schnell heiraten. Den anderen bleibt nur der Weg der Vaterschaftsanerkennung.

Und selbst der Fall "abgelehnte Asylbewerberin erkauft sich Bleiberecht in D mit einem Kind": was hindert so eine Frau daran, sich einen Deutschen für die Zeugung zu suchen? Warum erst ein Kind von einem anderen Ausländer bekommen und dann für Geld einen Scheinvater kaufen?

Newbie
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 01.11.08, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und selbst der Fall "abgelehnte Asylbewerberin erkauft sich Bleiberecht in D mit einem Kind": was hindert so eine Frau daran, sich einen Deutschen für die Zeugung zu suchen? Warum erst ein Kind von einem anderen Ausländer bekommen und dann für Geld einen Scheinvater kaufen?


Dir scheinen die Imbißväter physisch nicht gegenwärtig zu sein?

Außerdem....

Jeder andere Deutsche müßte ja ggf. damit rechnen Unterhalt zu zahlen...

Egal ob 1 oder 100 oder 1000 Fälle.

Dem Gesetzgeber waren es jedenfalls ausreichend viel, um tätig zu werden.

Mir ist bereits eine Falschbeurkundung zu viel Winken

Und was schlimmer wiegt, die Kinder welche nur als Mittel zum Zweck (jetzt wieder egal, ob deutscher Imbißvater oder Ausländer) produzirt wurden, mögen sich irgendwann die Frage aller Fragen stellen.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das deutsche Recht ist allerdings manchmal auch ziemlich fies um Zuzüge zu begrenzen.
Ich kenne den Fall einer Deutschen die von einem Joguslaven geschieden war, in Algerien einen Algerier geheiratet hat und von diesem Schwanger war. Die Algerische Hochzeit wurde nicht anerkannt, der Ehemann nach seiner Einreise in D in Abschiebehaft genommen. Die Scheidungspapiere aus Jougoslavien waren wegen des Krieges nicht so einfach zu bekommen, die Frau mittlerweile im 8 Monat schwanger setzte alles dran und bekam die Papiere doch noch als der Mann schon fast im Flieger saß. Per einstweiliger Verfügung wurde die Abschiebung unterbrochen.
Ich habe diesen Fall damals als Wettlauf der Ausländerbehörde mit der Frau erlebt. Es war denen damals auch recht egal wie die Frau ihren Lebensuntehalt bestreiten solle und ob der Steuerzahler dafür aufkommen muss.
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