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Landwirt Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 09.12.08, 10:32 Titel: Grundstückverkehrsgesetz |
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Hallo,
ich habe ein sehr spezielles Thema --> GrdStVG!
Ein Landwirt meldet zur Aufstockung seines Betriebes Interesse beim Landwirtschaftsamt (Baden-Württemberg) an. Diese Grundstücke sind vom LWA im Mitteilungsblatt der Gemeinde ausgeschrieben, da dem LWA ein zur Genehmigung notwendiger Vertrag vorliegt.
Diese Grundstücke die deutlich über der Nichtgenehmigungs-Grenze liegen, will eine Bank, aus einem Konkurs, einem Nichtlandwirt verkaufen.
Der Landwirt kann nachweisen, dass er Landwirt ist, die Flächen zur Aufstockung benötigt und die Finanzierung möglich ist.
Der Haken dabei: auf einem von fünf Grundstücke steht eine Villa mit einem Wert von ca. 1,8Mio.Euro die anderen 4 Grundstücke sind extra Vermessen zum Teil 250m entfernt und durch öffentliche Wege vom Grundstück auf dem die Villa steht getrennt und zweifelsfrei landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bauleitpläne und andere Widrigkeiten.
Im zur Genehmigung vorliegenden Vertrag steht, dass alle 5 Grundstücke gemeinsam verkauft werden sollen. Deshalb fordert das LWA den Finanzierungsnachweis auch über das Villagrundstück, dieses will und vor allem kann der Landwirt aber nicht kaufen.
Nun meine Frage: wie ist die Rechtlage? Muss hier nicht jedes juristisch eigenständige Grundstück seperat von der unteren Genehmigungsbehörd bewertet werden, wie es übrigens das OLG Schleswig am 12.09.2006, allerdings genau anders herum getan hat.
LG ein anderer Landwirt |
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Landwirt Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 09.12.08, 10:41 Titel: Noch was |
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Hallo,
weiter hätte ich noch eine Frage zum Verwaltungsakt.
Das LWA hat angekündigt, dass wenn der Landwirt nicht auch das Villagrundstück kauft es dem Grundstückverkauf zustimmt.
Bekommt der Landwirt einen Bescheid mit Rechtbehelf oder wird die Entscheidung nur Kenntnis gegeben oder muss das LWA gar nicht machen.
LG
Landwirt |
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Landwirt Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 10.12.08, 10:58 Titel: |
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Hallo,
ist mein Thema zu speziell, kann mir keine die Rechtslage erklären?
LG
Landwirt |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 10.12.08, 12:12 Titel: |
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Zitat: | Diese Grundstücke die deutlich über der Nichtgenehmigungs-Grenze liegen, |
Was meinst du damit? |
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Landwirt Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 10.12.08, 14:36 Titel: |
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Hallo Lissy,
in Ba-Wü müssen alle landw. Grundstücke größer als 1 ha vom Landwirtschaftsamt im Hinblick auf das GrdStVG genehmigt werden.
Diese Grundstücke sind zwischen 1,3 und 7 ha groß zusammen ca 14ha |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 10.12.08, 14:41 Titel: |
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Landwirt hat folgendes geschrieben:: | Hallo Lissy,
in Ba-Wü müssen alle landw. Grundstücke größer als 1 ha vom Landwirtschaftsamt im Hinblick auf das GrdStVG genehmigt werden.
Diese Grundstücke sind zwischen 1,3 und 7 ha groß zusammen ca 14ha |
Versteh ich jetzt nicht ganz. Was genau muss genehmigt werden? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 10.12.08, 14:54 Titel: |
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lissy hat folgendes geschrieben:: | Landwirt hat folgendes geschrieben:: | Hallo Lissy,
in Ba-Wü müssen alle landw. Grundstücke größer als 1 ha vom Landwirtschaftsamt im Hinblick auf das GrdStVG genehmigt werden.
Diese Grundstücke sind zwischen 1,3 und 7 ha groß zusammen ca 14ha |
Versteh ich jetzt nicht ganz. Was genau muss genehmigt werden? |
Hallo,
vermutlich gibt es in BW eine Regelung im Sinne des § 2 Abs 3 GrdstVG ?
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 10.12.08, 17:03 Titel: Re: Grundstückverkehrsgesetz |
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Landwirt hat folgendes geschrieben:: | Muss hier nicht jedes juristisch eigenständige Grundstück seperat von der unteren Genehmigungsbehörd bewertet werden
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Würde ich auch so sehen. |
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Landwirt Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 11.12.08, 15:19 Titel: |
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Hallo Lissy,
der Verkauf muss genehmigt werden
§ 2 GrdStVG
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und der schuldrechtliche Vertrag hierüber bedürfen der Genehmigung.
Das Land BaWü hat dann bestimmt, dass alle Grundstücke unter 1ha nicht genehmigungsbedürftig sind.
In deinem letzten Posting schreibst du:
"Würde ich auch so sehen"
Warum?
LG
Landwirt |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 12.12.08, 15:45 Titel: |
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Landwirt hat folgendes geschrieben:: | Hallo Lissy,
In deinem letzten Posting schreibst du:
"Würde ich auch so sehen"
Warum?
LG
Landwirt |
Meine Antwort bezog sich nur auf diesen einen Satz. _________________ Don't worry - be happy!
LG
lissy |
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Landwirt Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Ba-Wü
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Verfasst am: 14.12.08, 10:32 Titel: |
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Hallo,
meine Fragen sind noch nicht ganz beantwortet.
1. Aus welcher Rechtsgrundlage oder Rechtssprechung zieht die untere Verwaltungsbehörde den Schluss, dass wenn mehrere rechtlich eigenständige Grundstücke, zum Teil mit Zubehör und Bebauung, verkauft werden, dieses als Ganzes zu bewerten ist?
2. Welche Rechtsmittel stehen dem nichtberücksichtigten Landwirt zur Verfügung?
Für Antworten bin ich dankbar
MfG
Landwirt |
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lissy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.05.2005 Beiträge: 1500
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Verfasst am: 15.12.08, 11:40 Titel: |
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Eventuell könnte der Bauernverband weiterhelfen. _________________ Don't worry - be happy!
LG
lissy |
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