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Verfasst am: 11.11.08, 22:06 Titel: Rechtsgrundlagen Deutsches Reich ???? ist das so richtig ???
1. Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich und mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteilen (u. a. 2 BvL6/56, 2Bvfl/73 und 2 BvR373/83) unwiderruflich festgestellt.
2. Die Existenz der Kommissarischen Regierung ist u. a. durch Urteil des Sozialgerichts Berlin S/56Ar239/92 und u. a. durch Urteil des Landessozialgerichts Berlin L14Ar50/92 festgestellt.
3. Berlin ist bis zum heutigen Tage kein Land der Bundesrepublik Deutschland. die Alliierten haben die Absätze 2 und 3 des Artikels 1 der Berliner Verfassung vom 01. September 1950 im Bestätigungsschreiben der Allliierten Kommandantur zur Verfassung von Berlin, BK/O(50) 75 und vom 29. August 1950 (VOBl 1 S. 440), zurückgestellt. Absatz 2 besagt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik. Absatz 3 besagt: Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind auch für Berlin bindend. Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.9.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1274) wird diese Tatsache des Nichtgeltens des Grundgesetzes für Berlin nochmals bestätigt. Hier besagt Artikel 4:
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. Damit sind Bürger von Berlin (Ost und West) keine Bürger der BRD.
4. Der Einigungsvertrag vom 31.8.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 890) ist ungültig! Artikel 1 besagt, dass die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 3.10.1990 gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes Länder der BRD werden. Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist jedoch am 17.07.1990, aufgrund der alliierten Vorbehaltsrechte zum Grundgesetz, mit Wirkung zum 18.7.1990, 00:00 Uhr MESZ durch die Alliierten aufgehoben worden (Pariser Konferenz), (siehe BGBl 1990 Teil II S. 885, 889 vom 23.9.1990). Dadurch konnte ein rechtswirksamer Beitritt der ehemaligen DDR zu keinem Zeitpunkt erfolgen! somit konnte auch kein Bürger der ehemaligen DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten.
5. Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (2+4 Vertrag) vom 12.9.1990 ist nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium BRD, noch ein besatzungsrechtliches Provisorium DDR über die Grenzen Deutschlands verhandeln kann!
6. Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.9.1990(BGBl. 1990 Teil II S. 1274) heißt es im Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. (Artikel 4: siehe Punkt 3 dieser Rechtsgrundlagen.) Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in Bezug auf Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und sind Bestandteil deutschen Rechts. Daher verfügt Deutschland weiterhin über keine Souveränität!
7. Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta (Feindstaatenklausel) immer noch gilt und Deutschland einen fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des II. Weltkrieges unterzeichnen muss(8.5.2005 nach Ablauf der 60 jähr. Okkupationszeit), kann nur eine vom Volk legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag schließen, da die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
8. Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Erntscheidung beschlossen worden ist.
9. Weil ein Grundgesetz völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muss sich Artikel 146 des Grundgesetzes zwangsläufig erfüllen. Die einzig gültige Verfassung Deutschlands ist die vom deutschen Volke frei gewählte (Weimar) Reichsverfassung vom 11. August 1919.
10. In welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 Grundgesetz (31.Dezember 1937).
11. Fazit: Die BRD ist völkerrechtlich *de jure* erloschen. In Artikel 25 des Grundgesetzes verpflichtet sich die BRD, die allgemeinen Regeln des Völkerrechts anzuerkennen, da sie Bestandteil des Bundesrechts sind. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Daher haben jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und Behörden der BRD Deutschland keine Rechtsgültigkeit mehr.
12. Das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 ist nach wie vor existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches unterliegt nicht den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit der BRD.
Erklärung: *de jure = juristisch
Erklärung2: Ich habe mich mit dem gesetzten etwas befast und wollte nur wisen ob diese Tese so richtig ist kein Rechtsextremer Hntergrund reine neugirde
Juristisch ist das alles wirr. Diese und ähnliche Thesen wurden hier auch schon wiederholt diskutiert und widerlegt - bitte die "Suche"-Funktion benutzen.
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