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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.12.08, 11:16 Titel: Entscheidung über Entfernungskostenpauschale |
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BVG erklärt Entfernungspauschale für verfassungswidrig.
Kann euch leider keine Quelle verlinken. Bis heute abend dürfte es aber in allen Medien zu hören sein.
Fröhliches diskutieren
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 09.12.08, 11:19 Titel: |
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Wird das wenigstens rückwirkend wieder in Kraft treten, also dass viele Steuerzahler rückwirkend noch entsprechend Fahrtkosten erstattet bekommen? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 09.12.08, 11:26 Titel: |
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Man hatte vorher schon die Möglichkeit Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Dann hat man die betreffenden Beträge ausgezahlt bekommen bzw. musste nicht so viel nachzahlen.
Allerdings heisst das nicht, dass nicht etwas ähnliches noch kommen wird. Der Gesetzgeber hat ja jetzt die Möglichkeit etwas verfassungsgemäßes auf die Beine zu stellen.
lg |
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dr.seltsam FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.11.2005 Beiträge: 1060
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 09.12.08, 12:32 Titel: |
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Es gibt doch noch Gerechtigkeit!
Jetzt bin ich nur mal gespannt, wo sie uns das Geld anderweitig abziehen....  |
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Holzschuher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 09.12.08, 20:10 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Wird das wenigstens rückwirkend wieder in Kraft treten, also dass viele Steuerzahler rückwirkend noch entsprechend Fahrtkosten erstattet bekommen? | Ich habe die Links nicht gelesen (ich bin froh, daß ich hier einen Internetzugang habe und muß mich sowieso ständig neu einloggen ), aber da sämtliche Steuerbescheide diesbezüglich vorläufig waren / sind, wird die Korrektur automatisch durchgeführt und ggf. ausgezahlt.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 05.02.09, 16:34 Titel: |
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Wenn die vorläufigen Bescheide durch neue vorläufige Bescheide ersetzt werden, sind die ersten vorläufigen Bescheide doch unwirksam. Das würde doch bedeuten, wenn die Bundesregierung in 2010 beschließt das die Pendlerpauschale für 2007,2008 und 2009 komplett abgeschafft wird, das alle vorläufigen Bescheide dahingehend durch neue Bescheide korrigiert werden können. Kann man Bescheide wirklich bis man ein geeignetes Gesetz gefunden hat herauszögern? |
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Ivanhoe Gast
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Verfasst am: 06.02.09, 10:53 Titel: |
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Nein. Die Bescheide von 2007 waren vorläufig und werden jetzt endgültig. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 06.02.09, 11:05 Titel: |
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Ich glaube eher hinter der Vorläufigkeit steckte der hinterhältige Gedanke des Bundesfinanzministers (dem die Entcheidung ja gar nicht gepasst hat) später bei einer Gesetzesänderung die zurückgezahlten Steuern nachträglich wieder einziehen zu können.
Einen Sinn macht die erneute Vorläufigkeit eher nicht.... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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flipmow Gast
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Verfasst am: 06.02.09, 11:09 Titel: |
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Wer behauptet denn, dass die neuen Bescheide hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig sind?  |
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Moni X Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 03.02.2009 Beiträge: 110
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Verfasst am: 06.02.09, 11:23 Titel: |
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Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | Nein. Die Bescheide von 2007 waren vorläufig und werden jetzt endgültig. |
So ist es. Und nicht anders  _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 06.02.09, 11:24 Titel: |
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flipmow hat folgendes geschrieben:: | Wer behauptet denn, dass die neuen Bescheide hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig sind?  |
Herr Steinbrück? |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 06.02.09, 11:28 Titel: |
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Moni X hat folgendes geschrieben:: | Ivanhoe hat folgendes geschrieben:: | Nein. Die Bescheide von 2007 waren vorläufig und werden jetzt endgültig. |
So ist es. Und nicht anders  |
Aber dort fehlen bei mir doch die ersten 20 km! Damit ist dieser Bescheid doch nicht korrekt. Wobei der Bescheid für 2008? für das Steuerjahr 2007 gilt. Ich vermute doch, dass ich einen neuen Bescheid für 2007/2008 bekommen werde, aus der hervorgeht das ich weniger Steuern hätte zahlen müssen. Oder verstehe ich da etwas nicht richtig?
Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 06.02.09, 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Moni X Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 03.02.2009 Beiträge: 110
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Verfasst am: 06.02.09, 11:30 Titel: |
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Die alten vorläufigen Bescheide werden geändert, die 20 km werden nachberechnet und der geänderte Bescheid für endgültig erklärt. So einfach ist das _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
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