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Entscheidung über Entfernungskostenpauschale
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.08, 11:16    Titel: Entscheidung über Entfernungskostenpauschale Antworten mit Zitat

BVG erklärt Entfernungspauschale für verfassungswidrig.

Kann euch leider keine Quelle verlinken. Bis heute abend dürfte es aber in allen Medien zu hören sein.

Fröhliches diskutieren Winken

lg
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wird das wenigstens rückwirkend wieder in Kraft treten, also dass viele Steuerzahler rückwirkend noch entsprechend Fahrtkosten erstattet bekommen?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.08, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man hatte vorher schon die Möglichkeit Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Dann hat man die betreffenden Beträge ausgezahlt bekommen bzw. musste nicht so viel nachzahlen.

Allerdings heisst das nicht, dass nicht etwas ähnliches noch kommen wird. Der Gesetzgeber hat ja jetzt die Möglichkeit etwas verfassungsgemäßes auf die Beine zu stellen.

lg
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dr.seltsam
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2005
Beiträge: 1060

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ein Link zur Pressemitteilung des BVerfG:

http://www.juris.de/jportal/portal/t/ii1/page/home.psml/js_peid/012122?id=jnachr-JUNA081203018&action=controls.Maximize
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 09.12.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt doch noch Gerechtigkeit!

Jetzt bin ich nur mal gespannt, wo sie uns das Geld anderweitig abziehen.... Geschockt
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und hier geht's zur

Pressemitteilung Nr. 103/2008 vom 9. Dezember 2008 zu den Verfahren – 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08 –

und hier zum

Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 9. Dezember 2008, - 2 BvL 1/07 - 2 BvL 2/07 -- 2 BvL 1/08 -- 2 BvL 2/08 -.
_________________
Gruß
Peter H.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::
Wird das wenigstens rückwirkend wieder in Kraft treten, also dass viele Steuerzahler rückwirkend noch entsprechend Fahrtkosten erstattet bekommen?
Ich habe die Links nicht gelesen (ich bin froh, daß ich hier einen Internetzugang habe und muß mich sowieso ständig neu einloggen Böse ), aber da sämtliche Steuerbescheide diesbezüglich vorläufig waren / sind, wird die Korrektur automatisch durchgeführt und ggf. ausgezahlt. Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die vorläufigen Bescheide durch neue vorläufige Bescheide ersetzt werden, sind die ersten vorläufigen Bescheide doch unwirksam. Das würde doch bedeuten, wenn die Bundesregierung in 2010 beschließt das die Pendlerpauschale für 2007,2008 und 2009 komplett abgeschafft wird, das alle vorläufigen Bescheide dahingehend durch neue Bescheide korrigiert werden können. Kann man Bescheide wirklich bis man ein geeignetes Gesetz gefunden hat herauszögern?
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Die Bescheide von 2007 waren vorläufig und werden jetzt endgültig.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube eher hinter der Vorläufigkeit steckte der hinterhältige Gedanke des Bundesfinanzministers (dem die Entcheidung ja gar nicht gepasst hat) später bei einer Gesetzesänderung die zurückgezahlten Steuern nachträglich wieder einziehen zu können.

Einen Sinn macht die erneute Vorläufigkeit eher nicht....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wer behauptet denn, dass die neuen Bescheide hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig sind? Winken
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Moni X
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Nein. Die Bescheide von 2007 waren vorläufig und werden jetzt endgültig.

So ist es. Und nicht anders Ausrufezeichen
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Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende Teufel-Smilie

[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
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Lachen
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Wer behauptet denn, dass die neuen Bescheide hinsichtlich der Entfernungspauschale vorläufig sind? Winken

Herr Steinbrück?
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Moni X hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Nein. Die Bescheide von 2007 waren vorläufig und werden jetzt endgültig.

So ist es. Und nicht anders Ausrufezeichen

Aber dort fehlen bei mir doch die ersten 20 km! Damit ist dieser Bescheid doch nicht korrekt. Wobei der Bescheid für 2008? für das Steuerjahr 2007 gilt. Ich vermute doch, dass ich einen neuen Bescheid für 2007/2008 bekommen werde, aus der hervorgeht das ich weniger Steuern hätte zahlen müssen. Oder verstehe ich da etwas nicht richtig?


Zuletzt bearbeitet von Zafilutsche am 06.02.09, 11:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moni X
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die alten vorläufigen Bescheide werden geändert, die 20 km werden nachberechnet und der geänderte Bescheid für endgültig erklärt. So einfach ist das
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[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
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