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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 14:37 Titel: Einen Widerspruch einreichen, Frage zur Frist |
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Hallo, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Am 05.11.2008 habe ich einen Bescheid erhalten.
Gegen diesen möchte ich gerne Widerspruch einreichen.
Auf dem Bescheid steht, dass ich dies innerhalb eines Monats tun muss.
Wie wird dieser Monat berechnet?
Wie gesagt, ich habe den Bescheid am 05.11.2008 erhalten. Er wurde mir persönlich bei einem Termin beim Amt übergeben.
Beginnt die Frist bereits am 05.11.2008 zu laufen?
Ich hatte im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen, dass die Frist erst am darauf folgenden Tag beginnt zu laufen. Sprich am 06.11.2008.
Leider bin ich mir nicht sicher und habe noch nie einen Widerspruch eingelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Vio |
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MoniX Gast
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Verfasst am: 03.12.08, 14:42 Titel: |
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Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.! |
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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 15:31 Titel: |
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Mona85 hat folgendes geschrieben:: | Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.! |
Vielen Dank Mona.
Ich habe eine weitere Frage:
Wenn der 6.11. ein Samstag ist, dann ist der Sonntag ein 7.11.
Somit kann der Widerspruch am 8.11.2008 eingereicht werden, richtig?
Angemommen ich gehe am 08.11.2008 zur Behöre und übergebe den Widerspruch dort persönlich, dann ist der Widerspruch doch fristgerecht eingegangen, richtig?
Was ist aber, wenn auf meinem Widerspruch als Anfertigungsdatum der 7.11. steht? Kann man mir daraus einen Strick drehen? Oder ist alleine der Tag von bedeutung, wann der Widerspruch eingegangen ist?!
Grüße |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.12.08, 15:35 Titel: |
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Zitat: | Was ist aber, wenn auf meinem Widerspruch als Anfertigungsdatum der 7.11. steht? | Kein Problem.
Zitat: | Kann man mir daraus einen Strick drehen? | Sicher nicht.
Zitat: | Oder ist alleine der Tag von bedeutung, wann der Widerspruch eingegangen ist?!
| Richtig.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.12.08, 17:06 Titel: |
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Mona85 hat folgendes geschrieben:: | Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.! |
Wobei aber anzumerken ist, dass wegen des § 188 Abs. 2 BGB iVm § 187 Abs. 1 BGB die Frist mit Ablauf des 05.12. enden wird.
Hier scheint es seitens der TE zu einem Mißverständnis gekommen zu sein.
Die Zustellung eines Bescheides ist eindeutig ein Fall des § 187 Abs. 1 BGB...
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 17:24 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Mona85 hat folgendes geschrieben:: | Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.! |
Wobei aber anzumerken ist, dass wegen des § 188 Abs. 2 BGB iVm § 187 Abs. 1 BGB die Frist mit Ablauf des 05.12. enden wird.
Hier scheint es seitens der TE zu einem Mißverständnis gekommen zu sein.
Die Zustellung eines Bescheides ist eindeutig ein Fall des § 187 Abs. 1 BGB...
Grüße
Ronny  |
Jetzt bin ich total durcheinander.
Aber der Rest war richtig, oder habe ich keine Chance mehr? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.12.08, 17:38 Titel: |
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Zitat: | Jetzt bin ich total durcheinander. |
Das wollte ich nicht erreichen.
Ich hatte wegen des 06.12. (zufällig Samstag) gedacht, dass Du vom Fristende Montag zufällig (08.12. ) ausgehst.
Sorry
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 18:11 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Jetzt bin ich total durcheinander. |
Das wollte ich nicht erreichen.
Ich hatte wegen des 06.12. (zufällig Samstag) gedacht, dass Du vom Fristende Montag zufällig (08.12. ) ausgehst.
Sorry
Grüße
Ronny  |
Ops, das mit dem Datum hatte ich nur so gewählt. Ist Zufall das es auf ein Wochenende fällt.
Aber ich frage nochmal mit dem Samstag, falls der letzte Tag um Widerspruch einzulegen der kommende Samstag ist, dann kann ich am Montag immernoch Widerspruch einreichen, richtig? |
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spraadhans FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 26.11.2005 Beiträge: 7758 Wohnort: SMS Bayern
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Verfasst am: 03.12.08, 18:15 Titel: |
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Schreib doch einfach nochmal genau, wann der Bescheid bekannt gegeben wurde, dann können wir besser helfen. |
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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 18:26 Titel: |
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Okay.
Die oben genannten Daten waren fiktiv.
Es geht in Wirklichkeit um folendes Datum:
- Den Bescheid habe ich am Fraitag, den 22.08.2008 persönlich ausgehändigt bekommen.
- Am Montag, den 22.08.2008 habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben
Meiner Meinung nach ist die Frist am Sonntag, 21.08.2008 abgelaufen.
Da dies aber ein Sonntag war, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Oder? |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.12.08, 18:36 Titel: |
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Zitat: | - Den Bescheid habe ich am Fraitag, den 22.08.2008 persönlich ausgehändigt bekommen.
- Am Montag, den 22.08.2008 habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben
| Schau bitte nochmal nach - das kann so nicht sein. _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 18:40 Titel: |
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KurzDa hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | - Den Bescheid habe ich am Fraitag, den 22.08.2008 persönlich ausgehändigt bekommen.
- Am Montag, den 22.08.2008 habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben
| Schau bitte nochmal nach - das kann so nicht sein. |
Sorry, bin total durcheinander.
- Am 22.08.2008 habe ich den Verwaltungsakt persönlich bei der Behörde entgegen genommen.
- Am 22.09.2008 habe ich meinen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt persönlich eingereicht. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.12.08, 19:02 Titel: |
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Zitat: | - Am 22.08.2008 habe ich den Verwaltungsakt persönlich bei der Behörde entgegen genommen.
- Am 22.09.2008 habe ich meinen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt persönlich eingereicht. |
Hallo,
dann ist die Frist gewahrt
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Viola109 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.12.2008 Beiträge: 68 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 03.12.08, 19:10 Titel: |
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Ronny1958 hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | - Am 22.08.2008 habe ich den Verwaltungsakt persönlich bei der Behörde entgegen genommen.
- Am 22.09.2008 habe ich meinen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt persönlich eingereicht. |
Hallo,
dann ist die Frist gewahrt
Grüße
Ronny  |
Vielen Dank Ronny.
Ich weiß, meine Frage war eigentlich total blöd.
Aber das Problem ist, die Behörde hat meinen Widerspruch abgelehnt und die Sachbearbeiterin behauptet, ich hätte spätestens am 21.09.2008 meinen Widerspruch einreichen müssen.
Ich fing schon an, an mir selbst zu zweifeln. |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 03.12.08, 19:25 Titel: |
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Zitat: | Ich weiß, meine Frage war eigentlich total blöd.
| Keine Frage ist blöd und außerdem ist Fristen berechnen jetzt auch nicht so einfach...
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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