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Einen Widerspruch einreichen, Frage zur Frist
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 14:37    Titel: Einen Widerspruch einreichen, Frage zur Frist Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Am 05.11.2008 habe ich einen Bescheid erhalten.
Gegen diesen möchte ich gerne Widerspruch einreichen.
Auf dem Bescheid steht, dass ich dies innerhalb eines Monats tun muss.
Wie wird dieser Monat berechnet?
Wie gesagt, ich habe den Bescheid am 05.11.2008 erhalten. Er wurde mir persönlich bei einem Termin beim Amt übergeben.
Beginnt die Frist bereits am 05.11.2008 zu laufen?
Ich hatte im Bürgerlichen Gesetzbuch gelesen, dass die Frist erst am darauf folgenden Tag beginnt zu laufen. Sprich am 06.11.2008.

Leider bin ich mir nicht sicher und habe noch nie einen Widerspruch eingelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Vio
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 03.12.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.!
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.!



Vielen Dank Mona.

Ich habe eine weitere Frage:

Wenn der 6.11. ein Samstag ist, dann ist der Sonntag ein 7.11.

Somit kann der Widerspruch am 8.11.2008 eingereicht werden, richtig?
Angemommen ich gehe am 08.11.2008 zur Behöre und übergebe den Widerspruch dort persönlich, dann ist der Widerspruch doch fristgerecht eingegangen, richtig?

Was ist aber, wenn auf meinem Widerspruch als Anfertigungsdatum der 7.11. steht? Kann man mir daraus einen Strick drehen? Oder ist alleine der Tag von bedeutung, wann der Widerspruch eingegangen ist?!

Grüße
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was ist aber, wenn auf meinem Widerspruch als Anfertigungsdatum der 7.11. steht?
Kein Problem.
Zitat:
Kann man mir daraus einen Strick drehen?
Sicher nicht.
Zitat:
Oder ist alleine der Tag von bedeutung, wann der Widerspruch eingegangen ist?!
Richtig.

Grüße
KurzDa
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::
Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.!


Wobei aber anzumerken ist, dass wegen des § 188 Abs. 2 BGB iVm § 187 Abs. 1 BGB die Frist mit Ablauf des 05.12. enden wird.

Hier scheint es seitens der TE zu einem Mißverständnis gekommen zu sein.

Die Zustellung eines Bescheides ist eindeutig ein Fall des § 187 Abs. 1 BGB...

Grüße
Ronny Winken
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Mona85 hat folgendes geschrieben::
Fristbeginn ist der Tag nach dem Tag des Ereignis.
Somit Fristbeginn 6.11.!


Wobei aber anzumerken ist, dass wegen des § 188 Abs. 2 BGB iVm § 187 Abs. 1 BGB die Frist mit Ablauf des 05.12. enden wird.

Hier scheint es seitens der TE zu einem Mißverständnis gekommen zu sein.

Die Zustellung eines Bescheides ist eindeutig ein Fall des § 187 Abs. 1 BGB...

Grüße
Ronny Winken



Jetzt bin ich total durcheinander.

Aber der Rest war richtig, oder habe ich keine Chance mehr?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Jetzt bin ich total durcheinander.




Das wollte ich nicht erreichen.
Ich hatte wegen des 06.12. (zufällig Samstag) gedacht, dass Du vom Fristende Montag zufällig (08.12. ) ausgehst.

Sorry Winken

Grüße
Ronny Winken
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Jetzt bin ich total durcheinander.




Das wollte ich nicht erreichen.
Ich hatte wegen des 06.12. (zufällig Samstag) gedacht, dass Du vom Fristende Montag zufällig (08.12. ) ausgehst.

Sorry Winken

Grüße
Ronny Winken



Ops, das mit dem Datum hatte ich nur so gewählt. Ist Zufall das es auf ein Wochenende fällt.

Aber ich frage nochmal mit dem Samstag, falls der letzte Tag um Widerspruch einzulegen der kommende Samstag ist, dann kann ich am Montag immernoch Widerspruch einreichen, richtig?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schreib doch einfach nochmal genau, wann der Bescheid bekannt gegeben wurde, dann können wir besser helfen.
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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Okay.
Die oben genannten Daten waren fiktiv.

Es geht in Wirklichkeit um folendes Datum:
- Den Bescheid habe ich am Fraitag, den 22.08.2008 persönlich ausgehändigt bekommen.

- Am Montag, den 22.08.2008 habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben


Meiner Meinung nach ist die Frist am Sonntag, 21.08.2008 abgelaufen.
Da dies aber ein Sonntag war, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Oder?
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
- Den Bescheid habe ich am Fraitag, den 22.08.2008 persönlich ausgehändigt bekommen.

- Am Montag, den 22.08.2008 habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben
Schau bitte nochmal nach - das kann so nicht sein.
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Viola109
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Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
- Den Bescheid habe ich am Fraitag, den 22.08.2008 persönlich ausgehändigt bekommen.

- Am Montag, den 22.08.2008 habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben
Schau bitte nochmal nach - das kann so nicht sein.



Sorry, bin total durcheinander.

- Am 22.08.2008 habe ich den Verwaltungsakt persönlich bei der Behörde entgegen genommen.

- Am 22.09.2008 habe ich meinen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt persönlich eingereicht.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
- Am 22.08.2008 habe ich den Verwaltungsakt persönlich bei der Behörde entgegen genommen.

- Am 22.09.2008 habe ich meinen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt persönlich eingereicht.


Hallo,

dann ist die Frist gewahrt Winken

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Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
- Am 22.08.2008 habe ich den Verwaltungsakt persönlich bei der Behörde entgegen genommen.

- Am 22.09.2008 habe ich meinen Widerspruch gegen den Verwaltungsakt persönlich eingereicht.


Hallo,

dann ist die Frist gewahrt Winken

Grüße
Ronny Winken



Vielen Dank Ronny.

Ich weiß, meine Frage war eigentlich total blöd.
Aber das Problem ist, die Behörde hat meinen Widerspruch abgelehnt und die Sachbearbeiterin behauptet, ich hätte spätestens am 21.09.2008 meinen Widerspruch einreichen müssen.

Ich fing schon an, an mir selbst zu zweifeln.
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.12.08, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich weiß, meine Frage war eigentlich total blöd.
Keine Frage ist blöd und außerdem ist Fristen berechnen jetzt auch nicht so einfach...

Grüße
KurzDa
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