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Verfasst am: 12.01.09, 09:56 Titel: Ortnungsamt was dürfen die Herren
mojen erstmal
ha ich frage, ich hab mir in der Klotze letzte Woche, weis leider den Kanal nicht mehr aber eh nebensache, so ne Quatschsendung reingezogen, in der
das Ortnungsamt in Gera in einen Park Radfahrer vom Bike gezogen hat, in dem das fahren Verboten war.
Ok zur Frage, die Leute forderten die Biker auf den Personalausweis herauszugeben.
???? hat das Ortnungsamt das Recht dazu, inwieweit ist es weisungsbefugt.
Dachte immer das Recht haben blos die Blauen die früher in Grün kamen.
Wen zb ein Ortnungsamtmensch mich/dich/sie/es anhält, was müßten wir tun
Ist ganz unterschiedlich, je nach Bundesland. In manchen Bundesland sind Ordnungsamts- Beamte sogar bewaffnet und auf den ersten Blick gar nicht von Polizisten zu unterscheiden. _________________ Geist ist Geil!
Also mal ganz grundsätzlich, bevor wir hier die Diskussion über das Ordnungsamt starten:
Im Fernsehen läuft ne Menge Müll. Insbesondere wenn dargestellt wird, was die Staatsgewalt bzw Privatermittler so alles dürfen. Zum Beispiel Hausdurchsuchung durch private Rechtsanwaltskanzlei -mit Schusswaffe (versteht sich!) - und dergleichen. Also erstmal nicht alles glauben was im Fernsehen läuft und auch die sog. Reality-Shows sind oft zur Hälfte gefaked.
Und davon ab: Auch ich kann Sie auffordern mir Ihren Personalausweis zu zeigen. Die Ladendetektive im Kaufhaus auch. Oder der Fahrscheinkontrolleur. Ob man den dann am Ende vorzeigt oder nicht und mit welchen Konsequenzen...ist eine andere Frage.
Verfasst am: 12.01.09, 10:39 Titel: Re: Ortnungsamt was dürfen die Herren
Hallo,
Rabe29 hat folgendes geschrieben::
mojen erstmal
ha ich frage, ich hab mir in der Klotze letzte Woche, weis leider den Kanal nicht mehr aber eh nebensache, so ne Quatschsendung reingezogen, in der
das Ortnungsamt in Gera in einen Park Radfahrer vom Bike gezogen hat, in dem das fahren Verboten war.
Ok zur Frage, die Leute forderten die Biker auf den Personalausweis herauszugeben.
???? hat das Ortnungsamt das Recht dazu, inwieweit ist es weisungsbefugt.
Dachte immer das Recht haben blos die Blauen die früher in Grün kamen.
Wen zb ein Ortnungsamtmensch mich/dich/sie/es anhält, was müßten wir tun
thx im voraus für die Antworten
die Ordnungsbehörden haben überwiegend die selben Befugnisse wie die Polizeibehörden. Das ergibt sich daraus, dass die gesetzlichen Grundlagen für diese das gemeinsame Polizei- und Ordnungsrecht ist.
In manchen Bundesländern sind daher die Regelungen für Polizei- und Ordnungsbehörden in einem gemeinsamen Gesetz gefasst, in dem die meisten Regelungen für beide Behörden gelten (zB. Hessischen Gesetz über die Sicherheit und Ordnung - HSOG). Zum Teil gibt es getrennte Gesetze mit sich teilweise deckenden Inhalten (zB. in NRW).
Die Identitätsfeststellung ist üblicher Weise eine Befugnis, die beiden Behörden unterliegt (vgl. zB. § 18 HSOG). Für die Polizei allein geltend vor allem die Regelungen über wie Anwendung unmittelbaren Zwangs.
Das Ordnungsamt ist eine Gefahrenabwehrbehörde und ihm kommen somit fast die gleichen Befugnisse zu, wie der Vollzugspolizei. Die Ordnungsämter sollen nach dem gesetzgeberischen Willen als Verwaltungsbehörden sogar primär eingesetzt werden, die Polizeibehörden erst dort, wo ihre spezielleren Fähigkeiten gefordert sind (sowie natürlich insb. in der Strafverfolgung, die den Ordnungsbehörden garnicht obliegt).
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