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Annahmeverweigerung, Rücksendung, entstandene Gebühren

 
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B@rbl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:57    Titel: Annahmeverweigerung, Rücksendung, entstandene Gebühren Antworten mit Zitat

A hat bei B über Internetauktionshaus etwas bestellt (B gewerblicher Verkäufer). Ware kam an, ein Teil war defekt. B meinte, man solle es auf seine Kosten zurückschicken. A hat dies genau nach Anweisung getan. B hat dann die Annahme verweigert. Paket kam zurück. A hat ebenfalls Paket verweigert.
Nun kam vom Paketdienst eine Rechnung an A. Wer muss diese bezahlen?
Wie ist die Rechtslage?


Zuletzt bearbeitet von B@rbl am 10.12.08, 20:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:12    Titel: Re: Problem mit Päckchen etc. Antworten mit Zitat

B@rbl hat folgendes geschrieben::
Ware kam an, ein Teil war defekt. B meinte, man solle es auf seine Kosten zurückschicken.

War es möglicherweise ein Transportschaden? Was war defekt?
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B@rbl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

A hat die defekte Sache zwischenzeitlich nochmal geschickt bekommen. die defekte allerdings lagert nun bei dem paketdienst -wofür A die kosten tragen soll. der kaufvertrag ansich ist ja erfüllt - allerdings hat B die defekte ware nicht angenommen, wodurch A hohe kosten entstanden sind
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B@rbl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:20    Titel: nachtrag Antworten mit Zitat

es sollte noch angefügt werden, dass A nicht selbst die annahme verweigert hat, sondern der ehemann - ohne rücksprache mit A. spielt das eine rolle?
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

B@rbl hat folgendes geschrieben::
A hat die defekte Sache zwischenzeitlich nochmal geschickt bekommen.
Könnten Sie mal den defekt etwas näher beschreiben?
Verstehe ich das Richtig? Ein defektes Teil liegt beim Zusteller und das zweite defekte Teil ist bei A?
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B@rbl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

konkret ging es um eine ausgelaufene druckerpatrone. A sollte diese unfrei zurückschicken. A hat dies getan. B hat annahme verweigert. A hat sich bei B beschwert. B hat neue Patrone veschickt. A hat nicht angenommenes paket durch B vor zustellung der neuen patrone auch verweigert. defekte patrone liegt nun beim paketdienst, rechnung für das hin und her bei A.
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

B@rbl hat folgendes geschrieben::
A sollte diese unfrei zurückschicken. A hat dies getan.

A hat das Paket als "Unfrei" gekennzeichnet? So das bei B höhere Versandkosten enstehen sollten? (sind das 12 Euro oder so?) Was steht den in den AGB des B`s unter Rücksendekosten?
Vieleicht irgendetwas mit 40 Euro?
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B@rbl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

B meinte, A solle draufschreiben: Maxi-Brief Antwortkarte-Rückantwort, Porto zahlt Empfänger. A musste es dann bei Abgabe zusätzlich mit paketaufkleber als unfrei kennzeichnen, da man es so nicht annehmen könne.
in der mail von B stand es genauso, wie A es gemacht.
nachträgliche anfrage bei der post ergab, das so eine rücksendung wie B es wollte, gar nicht möglich sei.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Was steht den in den AGB des B`s unter Rücksendekosten?
Vieleicht irgendetwas mit 40 Euro?

Was hat das mit den AGB zu tun? Ersten kann man ein Gewährleistungsrecht nicht durch AGB einschränken und zweitens, geht eine Individualabrede den AGB vor.
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

…drittens stammen diese 40€ vermutlich doch wohl eher aus der Regelung, wer das Porto bezahlt, wenn der Käufer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dieser Fall liegt hier doch, wie von Pünktchen erwähnt, gar nicht vor.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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B@rbl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
…drittens stammen diese 40€ vermutlich doch wohl eher aus der Regelung, wer das Porto bezahlt, wenn der Käufer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dieser Fall liegt hier doch, wie von Pünktchen erwähnt, gar nicht vor.


die kosten gehen ja nicht aufs konto vom verkäufer, sondern der paketdienst möchte seinen aufwand erstattet haben.
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