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B@rbl Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.12.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 10.12.08, 13:57 Titel: Annahmeverweigerung, Rücksendung, entstandene Gebühren |
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A hat bei B über Internetauktionshaus etwas bestellt (B gewerblicher Verkäufer). Ware kam an, ein Teil war defekt. B meinte, man solle es auf seine Kosten zurückschicken. A hat dies genau nach Anweisung getan. B hat dann die Annahme verweigert. Paket kam zurück. A hat ebenfalls Paket verweigert.
Nun kam vom Paketdienst eine Rechnung an A. Wer muss diese bezahlen?
Wie ist die Rechtslage?
Zuletzt bearbeitet von B@rbl am 10.12.08, 20:03, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 10.12.08, 14:12 Titel: Re: Problem mit Päckchen etc. |
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B@rbl hat folgendes geschrieben:: | Ware kam an, ein Teil war defekt. B meinte, man solle es auf seine Kosten zurückschicken. |
War es möglicherweise ein Transportschaden? Was war defekt? |
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B@rbl Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.12.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 10.12.08, 14:15 Titel: |
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A hat die defekte Sache zwischenzeitlich nochmal geschickt bekommen. die defekte allerdings lagert nun bei dem paketdienst -wofür A die kosten tragen soll. der kaufvertrag ansich ist ja erfüllt - allerdings hat B die defekte ware nicht angenommen, wodurch A hohe kosten entstanden sind |
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B@rbl Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.12.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 10.12.08, 14:20 Titel: nachtrag |
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es sollte noch angefügt werden, dass A nicht selbst die annahme verweigert hat, sondern der ehemann - ohne rücksprache mit A. spielt das eine rolle? |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 10.12.08, 14:36 Titel: |
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B@rbl hat folgendes geschrieben:: | A hat die defekte Sache zwischenzeitlich nochmal geschickt bekommen. | Könnten Sie mal den defekt etwas näher beschreiben?
Verstehe ich das Richtig? Ein defektes Teil liegt beim Zusteller und das zweite defekte Teil ist bei A? |
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B@rbl Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.12.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 10.12.08, 14:42 Titel: |
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konkret ging es um eine ausgelaufene druckerpatrone. A sollte diese unfrei zurückschicken. A hat dies getan. B hat annahme verweigert. A hat sich bei B beschwert. B hat neue Patrone veschickt. A hat nicht angenommenes paket durch B vor zustellung der neuen patrone auch verweigert. defekte patrone liegt nun beim paketdienst, rechnung für das hin und her bei A. |
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Zafilutsche FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.07.2007 Beiträge: 1428 Wohnort: Oberhausen
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Verfasst am: 10.12.08, 15:28 Titel: |
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B@rbl hat folgendes geschrieben:: | A sollte diese unfrei zurückschicken. A hat dies getan. |
A hat das Paket als "Unfrei" gekennzeichnet? So das bei B höhere Versandkosten enstehen sollten? (sind das 12 Euro oder so?) Was steht den in den AGB des B`s unter Rücksendekosten?
Vieleicht irgendetwas mit 40 Euro? |
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B@rbl Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.12.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 10.12.08, 15:38 Titel: |
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B meinte, A solle draufschreiben: Maxi-Brief Antwortkarte-Rückantwort, Porto zahlt Empfänger. A musste es dann bei Abgabe zusätzlich mit paketaufkleber als unfrei kennzeichnen, da man es so nicht annehmen könne.
in der mail von B stand es genauso, wie A es gemacht.
nachträgliche anfrage bei der post ergab, das so eine rücksendung wie B es wollte, gar nicht möglich sei. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Verfasst am: 10.12.08, 16:37 Titel: |
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Zafilutsche hat folgendes geschrieben:: | Was steht den in den AGB des B`s unter Rücksendekosten?
Vieleicht irgendetwas mit 40 Euro? |
Was hat das mit den AGB zu tun? Ersten kann man ein Gewährleistungsrecht nicht durch AGB einschränken und zweitens, geht eine Individualabrede den AGB vor. |
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Kormoran FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 10.12.08, 17:30 Titel: |
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…drittens stammen diese 40€ vermutlich doch wohl eher aus der Regelung, wer das Porto bezahlt, wenn der Käufer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dieser Fall liegt hier doch, wie von Pünktchen erwähnt, gar nicht vor. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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B@rbl Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.12.2008 Beiträge: 8
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Verfasst am: 10.12.08, 19:27 Titel: |
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Kormoran hat folgendes geschrieben:: | …drittens stammen diese 40€ vermutlich doch wohl eher aus der Regelung, wer das Porto bezahlt, wenn der Käufer im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch macht. Dieser Fall liegt hier doch, wie von Pünktchen erwähnt, gar nicht vor. |
die kosten gehen ja nicht aufs konto vom verkäufer, sondern der paketdienst möchte seinen aufwand erstattet haben. |
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