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Ab wann gilt eine Verjährung?

 
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joshi1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:30    Titel: Ab wann gilt eine Verjährung? Antworten mit Zitat

Liebe Forengemeinde,
angenommen es gibt folgenden Fall:
A kauft ein Grundstück von B.
Lt. aktueller Flurkarte ist aber Nachbars ( C ) Zaun, 1,90m zu weit
auf B seinem Grundstück.
C sagt, das dies schon seit 1980 so ist, und alles verjährt ist, weil B hätte
dagegen Einspruch einlegen müssen ( lt.§ 1004 BGB ).
Es gäbe auch ein Urteil: OLG Köln 14.11.1993, 11 U 136/93 in ZMR 1994, 115

Aber aus diesem werde ich nicht schlau, bzw. finde dafür keine Anwendung.

Gibt es denn dafür eine Verjährungsgrenze?
Oder zählt die aktuelle Flurkarte?
Egal wieviel mal die Besitzer wechseln?
Ob ab 1855 oder 2008?
Ist denn die Flurstückskarte ausschlaggebend?

Denn man hat ja Grunderwerbssteuer und jährlich Grundsteuer bezahlt.

Danke für die Antworten und einen schönen Abend
_________________
Gruss
Joshi1964
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Die Flurstückgrenzen gelten immer, dafür gibt es keine Verjährung.
Sowas gab es mal im Mittelalter ist aber schon seit Jahren abgeschafft worden.... Winken

In besagtem Urteil geht es um die Verjährungsfrist um das Beseitigungsrecht eines Giebelfesnters und eines Fallrohres.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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joshi1964
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die superschnelle Antwort.
Da kann ich ja beruhigt sein.

Denn es wäre schon etwas fatal.

Einen schönen Tag noch allen.
_________________
Gruss
Joshi1964
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