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versteckter Mangel, der Gesundheit beeinträchtigt

 
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Anlemadaco
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Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:13    Titel: versteckter Mangel, der Gesundheit beeinträchtigt Antworten mit Zitat

Rücktritt wegen Mangel?Hallo in die Runde, heute brauche ich mal einen Rat...
Folgendes Problem:

Im Juni habe ich bei einem Online-Versand Trauringe gekauft. Sie sind weiß-,gelb- und rotgold und gestempelt mit 585.
Seit September diesen Jahres tragen wir die Ringe (verheiratet sind wir schon länger) und etwa seit Ende Oktober habe ich allergische Reaktionen. Ich kontaktiere den Händler und fragte nach den weiteren Möglichkeiten, denn hier geht es ja um meine Gesundheit. Es stellte sich heraus, dass bei der Verarbeitung des Weißgoldes NICKEL verwendet wurde. Man bot mir an, die Ringe gegen 585er Gelbgold einzutauschen, allerdings würden sie meine Ringe für 175 Euro zurückkaufen (bezahlt habe ich jedoch 239 Euro), ich würde meine Zirkonia (2 Stück) auch in die neuen Ringe bekommen, ich müsste jedoch ggf. die Differenz zu anderen RIngen zahlen.
Soweit ist es fast ok, nur: ich finde in der angebotenen Kollektion keine Ringe, die mir zusagen. Überhaupt nicht. Man könne jedoch das weißgold rausnehmen und gegen Rotgold tauschen. Ein finde etwas komisch: Rot- und Weißgold sind in die Ringschiene eingelassen, jedoch ist diese innen vollständig aus Geldbgolf. Normalerweise hat meine Haut gar keinen Kontakt mit dem Weißgold, so dass ich eher vermute, bei der Verarbeitung ist Nickel im gesamten Ring verteilt worden... ein Austausch des Goldes wäre also unsinn, denn der Ring ist "verseucht". Ich bat darum, die Ringe ganz zurück zu nehmen und mir das Geld zu erstatten. Das lehnte man jedoch ab, das wäre nicht möglich.

Meine Einwände: dass im Weißgold Nickel enthalten ist, stand nicht in der Artikelbeschreibung. Lt. EU Bestimmungen darf gar kein Nickel mehr in Schmuckstücken verwendet werden. So ist mein Wissensstand, denn ich muss bei Schmuck IMMER darauf achten... Hier liegt also ein Mangel vor, der nicht Vertragsgegenstand war, also verschwiegen wurde.

Meine Frage nun: Welche Rechte hat ein Käufer in meiner Situation? Darf er darauf bestehen, dass er den Kaufpreis vollständig zurückerhält, wenn andere angebotene Waren nicht in Frage kommen? Oder darf der Verkäufer Abzüge machen, vor allem wenn die Ringe getragen und Graviert sind?!

Wo finde ich entsprechende § oder Urteile? Wie ist die rechtslage?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Es stimmt nicht, dass es eine EU-Richtlinie gibt, nach der kein Nickel in Schmuckstuecken enthalten sein darf. Es gibt eine Nickelrichtlinie, aber die bezieht sich auf den Ersteinsatz von Piercingschmuck. Wenn nicht extra dabei stand "nickelfrei" (was bei Weissgold ja definitiv nicht geht), dann sind die Ringe wohl nicht zu beanstanden.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Lt. EU Bestimmungen darf gar kein Nickel mehr in Schmuckstücken verwendet werden.
hmm, die dazu passende EU-Richtlinie finde ich grad nicht, aber laut BedGgstV (Bedarfsgegenständeverordnung) ergibt sich ein Grenzwert nach § 6 Nr. 4 BedGgstV iVm. Anlage 5a von 0,5 myg / cm²/Woche.

Wurde dieser Grenzwert verletzt?

Grüße
KurzDa
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Anlemadaco
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Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin leider nicht im Stande, die Fachfragen zu beantworten, kenne die Werte nicht.

Auch kann man als Laie wohl kaum wissen MÜSSEN, dass in Weißgold Nickel enthalten ist und es:

Zitat: "... bei Weißgold definitiv nicht geht" Zitat ende.

Kann ein Laie auch nicht wissen müssen.
Das kann m.E. so auch nicht stimmen, denn ich besitze Weißgold-Schmuck auf den ich nicht reagiere. Insofern stellt sich mir dann die frage: Wieso bleibt die Reaktion aus, wenn doch ohnehin Nickel enthalten muss.

und hier noch die Richtlinie...

"Die EU-Richtlinie 94/27/EG („Nickel Directive“) legt fest, dass Nickel nicht in Schmuck und anderen mit der Haut in Berührung kommenden Produkten enthalten sein darf."

Die habe ich mir weder aus den Fingern gesogen, noch ist sie deutlich auf Piersingschmuck bezogen.

LG

Edit: Auf einer Goldschmiedeseite habe ich übrigens noch gefunden, dass Gold schon seit den 90er Jahren nichtmehr mit Nickel gefärbt wird, sondern mit Palladium oder Silber. Soviel zum Thema "bei weißgold geht esnicht ohne Nickel"

sorry aber obige antworten sind dann wohl nicht ganz aktuell
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sorry aber obige antworten sind dann wohl nicht ganz aktuell
Oh, ich denke schon. In der RL 94/27/EG ist nämlich genau der Grenzwert angegeben, der auch in der BedGgstV ausgewiesen ist.
Die Aussage
Zitat:
dass Nickel nicht in Schmuck und anderen mit der Haut in Berührung kommenden Produkten enthalten sein darf."
ist demnach falsch.

Einen Sachmangel würden die Ringe dann aufweisen, wenn der Richtwert verletzt wäre, sonst nicht.

Grüße
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Anlemadaco
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Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Achso und als Laie muss man unbedingt wissen, wie die Metalle verarbeitet werden?
Und ich muss in dem Fall Einbußen in der Gesundheit hinnehmen, weil ich schon auf Nickel reagiere, wenn er die Richtwerte gerade so erreicht? Ich habe mit 585er Schmuck noch nie Probleme gehabt, deshalb habe ich vorher auch nicht nach der Nickelfreiheit gefragt.
Werde ich dann wohl tun müssen.

Aber das ansich ist noch nicht mal unbedingt das Thema. Mir wurde ja ein Tausch angeboten, allerdings mit nur 2/3 des Kaufpreises, mit Ringen die nicht unserem Geschmack entsprechen, und eine Auszahlung des Geldes sei grundsätzlich nicht möglich.

übringens ich habe zwischenzeitlich eine anwaltsberatung in anspruch genommen. der ist da ganz anderer Meinung.
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
übringens ich habe zwischenzeitlich eine anwaltsberatung in anspruch genommen. der ist da ganz anderer Meinung.
Möglich...,welcher denn?

Grüße
KurzDa
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wenn nicht extra dabei stand "nickelfrei" (was bei Weissgold ja definitiv nicht geht), dann sind die Ringe wohl nicht zu beanstanden.


Stimmt auch so nicht. Weißgold kriegt man auch über Gold- Paladium (meistens noch auf galvanischem Wege rhodiniert) oder Gold- Silber Legierungen bei geringem Goldgehalt..
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, war frueher so. Hatte aber durch das Nickel sehr interessante Eigenschaften, allerdings ueberwogen wohl die Nachteile durch den Nickel. Medizinischer Stahl hat uebrigens einen sehr hohen Nickelanteil, aber der Stahl gibt den Nickel nicht an die Umgebung ab.
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Zitat:
übringens ich habe zwischenzeitlich eine anwaltsberatung in anspruch genommen. der ist da ganz anderer Meinung.
Möglich...,welcher denn?

Grüße
KurzDa


Würde mich auch interessieren. Ich kann nämlich auch keinen Anspruch auf Rückabwicklung erkennen, wenn nicht der Grenzwert verletzt wird.

Gruß,

katmai.
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