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Katzen-OP / Höhe der Arztgebühr

 
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arthurius
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 17:30    Titel: Katzen-OP / Höhe der Arztgebühr Antworten mit Zitat

Unsere Katzte (Kater) wird am Hinterlauf am Kreuzband operiert (Kreuzbandriss).
Sind 500€ für diese OP gerechtfertigt und darf mir der Arzt Ratenzahlung ausschlagen?
500€ hab ich nicht mehr in diesem Monat........
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab zwar von Tiermedizin keine Ahnung, aber ich könnte mir schon vorstellen, daß das 500€ macht

War denn Ratenzahlung vorher vereinbart?



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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JD
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Tierärzte erstellen Ihre Rechnungen grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html.

Unter Punkt B3.12 ist die Gebühr für Kreuzbandriß mit 257,69 € (1 fache Gebühr) angegeben. Die Tierärzte dürfen bei der Berechnung von Leistungen den 1 fachen Satz nicht unterschreiten und den 3 fachen Satz nicht überschreiten, es sei denn, es wurde vorher eine entsprechende Abweichung vereinbart.
Mit 500,00 € liegen Sie also im normalen Mittelfeld.
Grundsätzlich richtet sich die Fälligkeit einer Forderung nach den allgemeinen Regeln des BGB, wonach eine Zahlung sofort, d.h. nach Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung, fällig ist. Bei einer (tier-)medizinischen Behandlung handelt es sich in der Regel um einen Dienstvertrag. Für einen Dienstvertrag stellt § 614 Satz 1 BGB zunächst einmal klar, dass die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten ist.
Haben Sie im Vorfeld keine Ratenzahlung vereinbart, ist der Tierarzt nicht verpflichtet, dieser nachträglich zuzustimmen, allerdings soltte in einem freundlichen Gespräch versucht werden, eine Einigung zu erzielen.
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Jane Doe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo arthurius,

an Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen zweiten Tierarzt aufsuchen und ihm die Situation erklären. In vielen Fällen lassen sich die Tierärzte auf Absprachen ein, weil sie in erster Linie das Tier sehen. 500 Euro finde ich reichlich hoch. Vielleicht kannst Du einen finden, der von vorn herein nur den einfachen Satz nimmt. Ich würde das aber in jedem Fall persönlich klären und NICHT telefonisch.

Viel Glück für das Mäuschen!
Liebe Grüße,
Jane Doe
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