Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fitness-Studio halbiert Angebot, ich muss weiterzahlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fitness-Studio halbiert Angebot, ich muss weiterzahlen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
canonwoman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 21:34    Titel: Fitness-Studio halbiert Angebot, ich muss weiterzahlen Antworten mit Zitat

Guten Abend,
ich hoffe man kann mir hier helfen oder ein paar Ratschläge geben. Mein Freund ist in einem Fitness-Studio angemeldet. Dieses hat aber beschlossen aus sehr komischen Gründen, dass die gesamte Hantelecke in dem Studio wegfällt und gegen einen Aerobik-bereich umgebaut wird. Er will jetzt kündigen nur steht in dem Vertrag, dass sich der Vertrag um 6 Monate verlängert, wenn man nicht 4 Wochen vorher (Frist) kündigt. Leider ist es so, dass der Vertrag noch 5 Monate laufen würde, jedoch nicht das Angebot gewährt bleibt, dass man zuvor hatte.
Jetzt meine Frage, ob man nicht wirklich den Vertrag kündigen kann, da die Leistungen ja nicht erbracht werden? Theoretisch könnten die ja auch alle Geräte aus dem Fitness-Studio entfernen und sagen: ihr könnt ja immer noch Liegestütze machen.

Mit besten Grüßen
Susi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute mal, ein außerordentliches Kündigungsrecht ist gegeben. Oder wie wäre es mit Schadenersatz wegen nicht vollständig erbrachter Leistung? Winken
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sind diese Leistungen im Vertrag zugesichert?
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Sind diese Leistungen im Vertrag zugesichert?
Als ich einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abschloss, wurde nicht zugesichert, dass etwa eine bestimmte Anzahl der Geräte vorhanden sein muss o.a. Aber das ist m.E. nicht nötig. Der Kunde hat seine zum Vertrag geführte Willenserklärung unter Berücksichtigung damaliger Ausstattung abgegeben. Das Studio auch. Dann muss man diese Ausstattung m.E. als konkludent vereinbart ansehen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 02:24    Titel: Re: Fitness-Studio halbiert Angebot, ich muss weiterzahlen Antworten mit Zitat

Vertragstyp wäre in diesen Fall Mischvertrag mit der anwendbarkeit entweder des Dienstvertragsrechts §§ 611 ff. BGB und des Mietrechts gem. §§ 535 ff. BGB. Welches Recht anwendbar ist muss anhand der Ausgestalltung des Schwerpunkts der Leistung ermittelt werden.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht in den AGBs, dass der Kunde nur einen Anspruch auf die Nutzung der vorhandenen Geräte hat. Zudem wird noch wahrscheinlich eine Klausel vohanden sein die sagt, dass sich das Fitnessstudio vorbehält die Art und Anzahl der Geräte beliebig zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird wohl ein SE (m.A. nach) wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ausfallen. Sie müssten in den AGBs nachlesen, ob diese Klauseln existieren.

Was aber in Frage kommen würde ist das Kündigungsrecht nach § 314 Abs. 1 BGB. Danach liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Wissenwert zur Beurteilung wäre auch was Ihr Freund mit dem Mitarbeiter besprochen hat beim Vertragsschluss. Hat er erwähnt, dass für Ihn die nutzung der Hanteln wichtig ist? Hat er mit dem Mitarbeiter beim Vertragsschluss etwas besonderes vereinbart? Besteht überhaupt gar keine Möglichkeit mehr im Studio diese Geräte zu nutzen?
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

Finden Sie meinen Beitrag hilfreich, dann bewerten Sie mich. Einfach nur den grünen Punkt unter meinen Namen drücken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
canonwoman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal für die Infos.

Ich habe mir den Vertrag mal durchgelesen und werde hier die einzelnen Fragen dazu beantworten.

Adromir hat folgendes geschrieben::
Sind diese Leistungen im Vertrag zugesichert?

Nein sind sie leider nicht und ich denke mal deshalb kann man deswegen auch nicht kündigen...

Michael Cutter hat folgendes geschrieben::

Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht in den AGBs, dass der Kunde nur einen Anspruch auf die Nutzung der vorhandenen Geräte hat. Zudem wird noch wahrscheinlich eine Klausel vohanden sein die sagt, dass sich das Fitnessstudio vorbehält die Art und Anzahl der Geräte beliebig zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird wohl ein SE (m.A. nach) wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ausfallen. Sie müssten in den AGBs nachlesen, ob diese Klauseln existieren.

Wie gesagt, wird in dem Vertrag leider nichts erwähnt Traurig.
Beim Nutzungsumfang steht lediglich, dass das Mitglied zur Nutzung der Einrichtung befugt ist.
Das Fitness-Studio läuft jetzt auch unter einem anderem Namen und im Vertrag steht noch der alte Name drin und halt auch das die Nutzung in diesem "alten Studio" für das Mitglied möglich ist. Kann man vielleicht daraus etwas erreichen?

Zitat:

Wissenwert zur Beurteilung wäre auch was Ihr Freund mit dem Mitarbeiter besprochen hat beim Vertragsschluss. Hat er erwähnt, dass für Ihn die nutzung der Hanteln wichtig ist? Hat er mit dem Mitarbeiter beim Vertragsschluss etwas besonderes vereinbart? Besteht überhaupt gar keine Möglichkeit mehr im Studio diese Geräte zu nutzen?

Mein Freund hat soweit ich weiß nichts mit dem Mitarbeiter besprochen. Eher etwas zu Sachen wie man trainiert etc.
Im Studio selbst besteht nicht mehr die Möglichkeit mit Hanteln zu trainieren. Es gibt keine mehr. Dazu zählen auch Liegebänke für z.b. Bankdrücken und noch andere Geräte. Ich würd sagen ein Wegfall für Männer um 50%.
Ich bin halt sehr erstaunt, dass die einfach das Angebot so dermaßen einschränken können und theoretisch könnten die ja das gesamte Fitness-Studio leer räumen und sagen: ja jetzt könnt ihr hier im Kreis laufen, da trainiert ihr auch, Bauch könnt ihr auf dem Boden trainieren dafür braucht man keine Geräte und das Geld trotzdem jeden Monat vom Konto abbuchen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 10.12.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Schonmal versucht, mit dem neuen Betreiber (mit dem Chef persönlich) zu sprechen?

Ein Fitnessstudio ohne Hanteln, ist wie ein Restaurant ohne Stühle Winken

lg
Nach oben
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

canonwoman hat folgendes geschrieben::
Michael Cutter hat folgendes geschrieben::

Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht in den AGBs, dass der Kunde nur einen Anspruch auf die Nutzung der vorhandenen Geräte hat. Zudem wird noch wahrscheinlich eine Klausel vohanden sein die sagt, dass sich das Fitnessstudio vorbehält die Art und Anzahl der Geräte beliebig zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird wohl ein SE (m.A. nach) wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ausfallen. Sie müssten in den AGBs nachlesen, ob diese Klauseln existieren.

Wie gesagt, wird in dem Vertrag leider nichts erwähnt Traurig.
Warum so ein trauriger Smilie? Wenn diese Klauseln fehlen, ist das doch gut für den Kunden!
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
canonwoman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Schonmal versucht, mit dem neuen Betreiber (mit dem Chef persönlich) zu sprechen?

Ein Fitnessstudio ohne Hanteln, ist wie ein Restaurant ohne Stühle Winken

lg

Hi, mein Freund hat erfahren, dass es anscheinend die Idee vom Chef des Fitness-Studio war, diesen Bereich abzuschaffen. Ob die Idee so Gewinnerzielend ist bleibt dahin gestellt, aber es spricht grade nicht für den Chef...
Ja, eben. Hanteln sowie andere Geräte sind halt essentiell für ein ausgewogenes Training.

I-user hat folgendes geschrieben::
canonwoman hat folgendes geschrieben::
Michael Cutter hat folgendes geschrieben::

Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht in den AGBs, dass der Kunde nur einen Anspruch auf die Nutzung der vorhandenen Geräte hat. Zudem wird noch wahrscheinlich eine Klausel vohanden sein die sagt, dass sich das Fitnessstudio vorbehält die Art und Anzahl der Geräte beliebig zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird wohl ein SE (m.A. nach) wegen nicht wie geschuldet erbrachter Leistung ausfallen. Sie müssten in den AGBs nachlesen, ob diese Klauseln existieren.

Wie gesagt, wird in dem Vertrag leider nichts erwähnt Traurig.
Warum so ein trauriger Smilie? Wenn diese Klauseln fehlen, ist das doch gut für den Kunden!

Verstehe ich nicht ganz, wenn in dem Vertrag die Klausel für das Angebot fehlt, wieso ist das dann gut? Denke wenn der Vertrag das Angebot nicht beinhaltet, kann man auch nicht klagen... oder bin ich da grade aufm holzweg. Wenn ja wär es natürlich toll Winken. Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Im Mietrecht - auch wenn es sich um eine Mischform handeln sollte - gilt der Grundsatz, gemietet wie gesehen. So wie der Mieter nicht nachträglich noch 20 Hanteln zusätzlich fordern kann, darf der Vermieter nicht einseitig die Mietsache ändern.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde an Ihrer stelle ein Kündigungsschreiben ansetzen, in dem ich ganz genau dem Fitnessstudiobetreiber erkläre wieso ich kündige. Dabei wäre m.A. nach wichtig zu erwähnen, dass bei Vertragsschluss niemand gesagt hat, dass das Studio sein Leistungsangebot so drastisch ändert. Zudem, dass ich von den neuen Leistungsangebot keinen gebrauch machen kann. Danach würde ich die Zahlung einstellen.

Das besondere Kündigungsrecht von Dauerschuldverhältnissen nach § 543 Abs. 1 BGB oder § 314 Abs. 1 BGB sind nicht abdingbar, weder durch Parteivereinbarung, noch durch AGB. Deshalb haben Sie immer das Recht so einen Vertrag zu kündigen, wenn ein besonderer Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt meiner Ansicht nach auch vor. Insbesodere, da das Fitnessstudio sein ursprüngliches Leistungsangebot nicht begrenzt hat, sonder entgültig Abgeschafft hat.

Einstellen sollten Sie sich bei so einen vorgehen jedoch, dass im schlimmsten Fall der Eigentümer des Studios klagen wird. Ob er die Klage gewinnen wird kann ich nicht beurteilen.

P.S.: Hat der Betreiber des Fitnessstudios eine Internetseite? Wenn "ja" könnten dort weitere AGBs veröffentlicht sein.
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

Finden Sie meinen Beitrag hilfreich, dann bewerten Sie mich. Einfach nur den grünen Punkt unter meinen Namen drücken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Cutter hat folgendes geschrieben::
P.S.: Hat der Betreiber des Fitnessstudios eine Internetseite? Wenn "ja" könnten dort weitere AGBs veröffentlicht sein.
Was haben diese "weiteren" AGB mit dem konkreten Vertag zu tun? Hat der Kunde bei Vertragsschluss allen weiteren AGB zugestimmt, vielleicht gleichzeitig auch allen zukünftigen Änderungen und hinzukommenden AGB? Lachen Mit den Augen rollen
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
canonwoman
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.12.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Michael Cutter hat folgendes geschrieben::
Ich würde an Ihrer stelle ein Kündigungsschreiben ansetzen, in dem ich ganz genau dem Fitnessstudiobetreiber erkläre wieso ich kündige. Dabei wäre m.A. nach wichtig zu erwähnen, dass bei Vertragsschluss niemand gesagt hat, dass das Studio sein Leistungsangebot so drastisch ändert. Zudem, dass ich von den neuen Leistungsangebot keinen gebrauch machen kann. Danach würde ich die Zahlung einstellen.

P.S.: Hat der Betreiber des Fitnessstudios eine Internetseite? Wenn "ja" könnten dort weitere AGBs veröffentlicht sein.

Ich denke mein Freund wird die Kündigung so aufsetzen.

AGBs gibt es keine weiteren.

Ich werde mich dann melden, wenn die Antwort seitens des Fitness-Studio gekommen ist, damit sich der Thread nicht im Sand verläuft.
Aber vielen Dank für die informativen Tipps!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael Cutter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2008
Beiträge: 98
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Was haben diese "weiteren" AGB mit dem konkreten Vertag zu tun? Hat der Kunde bei Vertragsschluss allen weiteren AGB zugestimmt, vielleicht gleichzeitig auch allen zukünftigen Änderungen und hinzukommenden AGB?


Geschockt Ich finde einige Interpretationen meiner Fragen sind recht Interessant Lachen

Eigentlich war ich nur gespannt, ob das Fitnessstudio irgendwelche AGBs hat die diesen ähnlich wären:

Zitat:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht in den AGBs, dass der Kunde nur einen Anspruch auf die Nutzung der vorhandenen Geräte hat. Zudem wird noch wahrscheinlich eine Klausel vohanden sein die sagt, dass sich das Fitnessstudio vorbehält die Art und Anzahl der Geräte beliebig zu ändern.


Leider hat die Beitragsschreiberin gesagt, dass im Vertrag nichts erwähnt wird, also dachte ich mir: "Mensch, es ist ja nicht so unüblich, dass in den Verträgen nicht die ganzen AGBs veröffentlicht werden, sondern nur ein Teil davon mit einen zusätzlichen Pauschalverweis auf eine Internetadresse, etc.". Da man hier im Forum keine Namen der Firmen nennen darf und ich Gedanken leider nicht lesen kann, wollte ich nachfragen. Auserdem könnte man vieleicht auf weitere Informationen kommen, wenn man sich nochmal die Seite des Fitnessstudioinhabers anguckt und ein zweites mal die AGBs durchliest.
_________________
Für Rechtsschreibfehler haftet der Leser

Für die richtigkeit der Antworten übernehme ich keine Garantie.

Finden Sie meinen Beitrag hilfreich, dann bewerten Sie mich. Einfach nur den grünen Punkt unter meinen Namen drücken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.