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Verfasst am: 10.12.08, 11:25 Titel: Geschwindigkeitsübertretung im Ausland
Hallo zusammen.
Habe mal eine Frage zum Ordnungswidrigkeitenrecht. Wie sieht es aus, wenn ein deutscher Fahrerlaubnisinhaber im Ausland, bsp. in Österreich, Schweiz etc. eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat und deshalb von dort einen "Bußgeldbescheid" erhält.
Kann man als deutscher Anwalt sich im Ausland dann für den Betroffenen bestellen und Einspruch gegen die Sanktion einlegen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.12.08, 21:23 Titel: Re: Geschwindigkeitsübertretung im Ausland
Horatio hat folgendes geschrieben::
Kann man als deutscher Anwalt sich im Ausland dann für den Betroffenen bestellen und Einspruch gegen die Sanktion einlegen?
Sollte man das als deutscher Anwalt nicht wissen?
Unabhängig davon verschiebibert ins Anwaltsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 11.12.08, 08:29 Titel: Re: Geschwindigkeitsübertretung im Ausland
Biber hat folgendes geschrieben::
Horatio hat folgendes geschrieben::
Kann man als deutscher Anwalt sich im Ausland dann für den Betroffenen bestellen und Einspruch gegen die Sanktion einlegen?
Sollte man das als deutscher Anwalt nicht wissen?
Das sollte man als deutscher Anwalt schon wissen. Möglicherweise ist Horatio aber kein Anwalt und möchte die Frage deshalb beantwortet haben?
Ob ein ausländischer (hier: deutscher) Anwalt vor entsprechenden Behörden Rechtsmittel o. ä. einlegen darf, müßte sich m. E. aus den jeweiligen Anwaltsordungen oder Gerichts(verfassung)gesetzen der Länder, in denen die OWi begangen wurde, ergeben. _________________ Karma statt Punkte!
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