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Marco80 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.10.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 02.12.08, 20:23 Titel: Vermieter will Mängel über Kaution abrechnen |
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Hallo,
habe einen unschönen Fall und benötige Rat für das weitere Vorgehen:
Nach dem Auszug aus einer Wohnung wurde diese ordnungsgemäss übergeben. Der Vermieter hat ein handschriftliches Übergabeprotokoll erstellt. Nach 3 Monaten möchte dieser eine Mängelrechnung über den Betrag der Kaution abrechnen.
Hier die Fakten:
- Ich habe bisher weder Mietvertrag (im Februar abgeschlossen, im September ausgezogen) geschweige denn das Übergabeprotokoll
- Der Vermieter hat einen Kostenvoranschlag erstellt und behauptet die Türen wären mit Dispersionsfarbe gestrichen worden
Wie weiter vorgehen? Auf ein erstes Schreiben zur Aushändigung der beiden Dokumente ist bisher noch keine Antwort erfolgt.
Danke |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 02.12.08, 21:01 Titel: |
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| Der VM wird mit der Kaution aufrechnen und wenn der Mieter damit nicht einverstanden ist muss er auf Zahlung der Kaution klagen. Dann entscheidet ein Gericht ob der VM zu Recht das Geld einbehalten hat oder nicht. Die Kosten für den ganzen Spass trägt dann der Verlierer. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 03.12.08, 10:41 Titel: Re: Vermieter will Mängel über Kaution abrechnen |
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| Marco80 hat folgendes geschrieben:: | | Der Vermieter behauptet die Türen wären mit Dispersionsfarbe gestrichen worden. |
Und? Hat der Mieter die Türen mit Dispersionsfarbe gestrichen? |
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System FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 617 Wohnort: Weissenfels / Halle
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Verfasst am: 03.12.08, 10:58 Titel: Re: Vermieter will Mängel über Kaution abrechnen |
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| Marco80 hat folgendes geschrieben:: |
- Ich habe bisher weder Mietvertrag (im Februar abgeschlossen, im September ausgezogen) geschweige denn das Übergabeprotokoll
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Wie du hast kein Mietvertrag? Du musst diesen doch unterschrieben haben. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen. |
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Marco80 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.10.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 03.12.08, 17:46 Titel: |
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| Mietvertrag hab ich schon, aber den hat der Vermieter, wollte unterschreiben aber nie zugesendet oder übergeben. |
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Snowflake FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.10.2004 Beiträge: 840 Wohnort: Frankfurt a.M.
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Verfasst am: 04.12.08, 10:48 Titel: |
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Hat es denn ein tatsächliches Übergabeprotokoll, in dem dieser "Mangel" erwähnt wird und das vom Mieter unterzeichnet wurde, oder bedeutet "Übergabeprotokoll" hier schlicht einen Notizzettel des Vermieters... _________________ Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben. |
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Marco80 Interessierter
Anmeldungsdatum: 28.10.2008 Beiträge: 5
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Verfasst am: 09.12.08, 15:12 Titel: |
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| Leider nur ein handgeschriebener Zettel mit Zählerstand und Mängeln. Der beschriebene Mangel war nicht aufgeführt. |
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a8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 61
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Verfasst am: 10.12.08, 22:35 Titel: |
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1. Das Überstreichen von Zimmertüren mit Wandfarbe ist ein Mangel.
2. Der VM wird den Mangel höchstwahrschein beweisen können (Photos, Zeugen wie Handwerker, Bekannte etc.)
3. Deine Erfolgsaussichten sind trotzdem gut, da er Dir vorher die Mängelbeseitigung hätte anbieten müssen.
Eine andere Frage ist natürlich, ob man zu seinen verursachten Schäden - und den damit verbundenen Kosten - steht.
Gruß
a8
P.S. Die Aufrechnung mit der Mietsicherheit ist korrekt (denn dafür ist sie ja gerade da). |
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