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WG Recht beim Auszug

 
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abiegen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:46    Titel: WG Recht beim Auszug Antworten mit Zitat

A, B, und C wohnen zusammen in einer WG. A wohnt seit einem Jahr dort, B seit eineinhalb Jahren und C seit einem halben Jahr. A zieht aus da sie ins Ausland geht, B und C hatten beschlossen auch aus zu ziehen.

Die Vermieterin meinte am Telefon, das alle zusammen kündigen können mit 3 Monate Kündigungsfrist, die verkürzt werden würde wenn 3 Nachmieter gefunden werden würden.

Jetzt sind sich B und C jedoch unsicher ob sie ausziehen wollen, und die Vermieterin meinte das wenn nur A auszieht sie es nicht akzeptieren würde, obwohl es in der WG immer so gereglt war das jeder zu jeder beliebigen Zeit ausziehen kann, solange es einen passander Nachmieter gäbe.

Kann die Vermieterin das tun, mit der Begründung das es ihr zu streßig ist, da es sein kann das B und C irgendwann demnächst auch ausziehen?
Oder müssen Vermieterin und Hauseigentümer den Mieterwechsel annehmen solange die Nachmieterin gewisse Kriterien erfüllt?
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was wurde denn im Mietvertrag diesbezüglich vereinbart?
Haben alle 3 zusammen den MV unterschrieben oder hat jeder einzelne einen eigenen Mietvertrag?
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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abiegen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.12.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder hat einen einzelnen "Mietvertrag"

Also, es gibt einen Mitvertrag, aber jedes mal wenn einer auszieht, und ein neuer einzieht, werden Nachträge eingereicht, in dem stehen wer auszieht und wer einzieht.

Es war vorher ja auch immer so, das einer ausziehen darf während die restlichen dort wohnen geblieben sind.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn jeder einen eigenen Vertrag hat, dann kann auch jeder für sich kündigen, wann er will.
Generell gilt immer eine dreimonatige Kündigungsfrist, die auch nur durch eine Vereinbarung beider Seiten verkürzt werden kann. Das kann auch im Zusammenhang mit einer Nachmieterstellung geschehen. Allerdings gibt es ein Recht darauf nur dann, wenn dies auch so abgesprochen ist, und was beim letzen Mal galt, muss nicht auch in Zukunft gelten.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

abiegen hat folgendes geschrieben::
Jeder hat einen einzelnen "Mietvertrag"
Ist halt die Frage ob diese Nachträge wirklich als Mietvertrag zu werten sind.
Ohne zu wissen was, in den einzelnen "Mietverträgen" und in dem eigentlichen Mietvertrag, genau vereinbart wurde und mit wem es vereinbart wurde, kann man hier nur im trüben fischen.

Aus der Schilderung heraus vermute ich nicht, daß jeder Mieter einen eigenen Vertrag hat, sondern eher, daß die Nachmieter jeweilig in den Haupmietvertrag eingestiegen sind.
In diesem Fall wäre es möglich daß die Vermieterin recht hat.
_________________
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

abiegen hat folgendes geschrieben::
Also, es gibt einen Mitvertrag, aber jedes mal wenn einer auszieht, und ein neuer einzieht, werden Nachträge eingereicht, in dem stehen wer auszieht und wer einzieht.

Hervorhebung durch mich

Das verstehe ich so, dass es lediglich einen gemeinsamen Mietvertrag gibt - oder? Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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