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Im vorliegenden fiktiven Fall ist im Jahr 2004 eine Dachsanierung vorgenommen worden, die sich nun als mangelhaft herausstellt.
Dieser Mangel soll nach Meinung der WEG behoben werden und momentan stehen alle Partein in Verhandlung wie und in welchem Maße.
Nach 2004 haben jedoch einige Wohnungen ihre Besitzer gewechselt. Diesen wurden in ihren Kaufverträgen von den Lasten des zur Sanierung benötigten Kredites freigestellt.
Das Haus wurde den neuen Eigentümern im Gespräch als komplett saniert dargestellt. Dementsprechend hoch lag der Verkaufspreis. Inwieweit sind die neuen Eigentümer von den jetzt neu entstehenden Kosten betroffen?
Inwieweit sind die neuen Eigentümer von den jetzt neu entstehenden Kosten betroffen?
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet per Mehrheitsbeschluss über Instandsetzungsmaßnahmen und deren Finanzierung. Zahlungspflichtig sind die Eigentümer, welche bei Fälligkeit der beschlossenen Beträge grundbuchlich eingetragen sind. Mit den Verträgen, die einzelne Eigentümer mit Dritten geschlossen haben, hat die Eigentümergemeinschaft nichts zu tun.
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