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Dachnachbesserung

 
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tamina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 60
Wohnort: in der schönsten stadt deutschlands

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:07    Titel: Dachnachbesserung Antworten mit Zitat

Im vorliegenden fiktiven Fall ist im Jahr 2004 eine Dachsanierung vorgenommen worden, die sich nun als mangelhaft herausstellt.
Dieser Mangel soll nach Meinung der WEG behoben werden und momentan stehen alle Partein in Verhandlung wie und in welchem Maße.
Nach 2004 haben jedoch einige Wohnungen ihre Besitzer gewechselt. Diesen wurden in ihren Kaufverträgen von den Lasten des zur Sanierung benötigten Kredites freigestellt.
Das Haus wurde den neuen Eigentümern im Gespräch als komplett saniert dargestellt. Dementsprechend hoch lag der Verkaufspreis. Inwieweit sind die neuen Eigentümer von den jetzt neu entstehenden Kosten betroffen?

Dank im voraus von tamina
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

waren denn keine Rücklagen vorhanden ?
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tamina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 60
Wohnort: in der schönsten stadt deutschlands

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch die Rücklagen zum damaligen Zeitpunkt waren, dann ich nicht sagen. Die Wohnung wurde mit einer Rücklage von 12 Euro verkauft.
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tamina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 60
Wohnort: in der schönsten stadt deutschlands

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bedarf es weiterer Informationen, um den obigen Sachverhalt besser zu verstehen?
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Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 14.12.08, 19:52    Titel: Re: Dachnachbesserung Antworten mit Zitat

tamina hat folgendes geschrieben::
Inwieweit sind die neuen Eigentümer von den jetzt neu entstehenden Kosten betroffen?
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet per Mehrheitsbeschluss über Instandsetzungsmaßnahmen und deren Finanzierung. Zahlungspflichtig sind die Eigentümer, welche bei Fälligkeit der beschlossenen Beträge grundbuchlich eingetragen sind. Mit den Verträgen, die einzelne Eigentümer mit Dritten geschlossen haben, hat die Eigentümergemeinschaft nichts zu tun.
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tamina
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 60
Wohnort: in der schönsten stadt deutschlands

BeitragVerfasst am: 15.12.08, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön!
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