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OLG DUS: Journalistin für legale Aktivitäten verurteilt
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Sehe ich das jetzt richtig? Die Frau ist verurteilt worden, weil sie eine Organisation unterstützt hat die dann SPÄTER verboten wurde?
...

Wenn wir uns nun noch den § 1 StGB anschauen, könnte der Eindruck entstehen, daß der Prozeß gegen die Journalistin ein politischer Prozeß war.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
...
So langsam verwandeln sich meine lieblingsverschwörungstheorien in die Realität.
...

Auf Grund der Ereignisse vom 11. September wurden auch bei uns zahlreiche Grundrechte eingeschränkt. Allerdings mehren sich zunehmend bei Fachleuten und Wissenschaftler die Zweifel, daß sich 9/11 so zugetragen hat, wie sie von der Bush-Administration verkauft und den Mainstream-Medien vernudelt, ehm. verbraten wird.

Oktavia hat folgendes geschrieben::
...
Ist jetzt noch der richtige Zeitpunkt um hier im Forum angepasster zu schreiben? Was wird man mir irgendwann nachweisen können? Vielleicht habe ich ja im Bus irgendwann mal einen Terroristen angegrinst oder saß im Theater neben einem?
Mich würden die Urteilsbegründungen interessieren..
...

Nach dem Urteil frage ich mich langsam auch, ob Art. 5 (I) GG noch gültig ist. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
...
Wenn ich für eine rechtsradikale Organisation, die hier in Deutschland verboten ist, arbeite, kann ich mich doch durchaus strafbar machen. Es kommt doch immer drauf an, was ich tue und wie ich es tue.
...

Mit den Augen rollen ... Wieso denn dies? - Die NPD ist doch nicht verboten, weil doch der Verfassungsschutz selbst in dieser Organisation engagiert war. Schwer zu glauben? - Dann siehe NPD-Verbotsverfahren und BVerfG, 2 BvB 1/01 vom 18.3.2003.

Haben Sie im übrigen den Artikel "Harald Neuber (13.12.2007) in: 129a: Lesereise hinter Gitter" ganz gelesen? Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wo habe ich was von der NPD geschrieben? Es gibt tatsächlich ganz viele rechtsradikale Organisationen in Deutschland.
Z. B. ist die "Skinheads Sächsische Schweiz" - eine rechtsradikale Organisation (rO) - verboten worden. Und es gibt noch eine ganze Reihe anderer rO, die verboten worden sind. Unter anderem waren darunter auch einige sog. "Burschenschaften".
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Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft wird der Frau vorgeworfen, "von Frühjahr 1996 bis 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der (türkischen Organisation) DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein".

Quelle:
Die Journalistin hat sich als vermutlich bis zum Verbot für die Organisation engagiert und wie Questor bemerkte ist das 10Jahre her. In dieser Zeit war sie mehrfach in Deutschland und hatte keine Probleme, warum jetzt?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Wo habe ich was von der NPD geschrieben? ...

Haben Sie sich schon eingehend mit dem "Rechtsextremismus in Deutschland" beschäftigt? Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft wird der Frau vorgeworfen, "von Frühjahr 1996 bis 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der (türkischen Organisation) DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein".

Quelle:
Die Journalistin hat sich als vermutlich bis zum Verbot für die Organisation engagiert und wie Questor bemerkte ist das 10Jahre her. In dieser Zeit war sie mehrfach in Deutschland und hatte keine Probleme, warum jetzt?

Na, dann werden wir mal offiziell:

verfassungsschutz-bw.de hat folgendes geschrieben::
Am 13. August 1998 erließ daher der Bundesminister des Innern gegen die THKP-C ein Betätigungsverbot. Die DHKP-C bewertete er zeitgleich als Ersatzorganisation der 1983 verbotenen „Devrimci Sol“ und bezog sie in das frühere Verbot mit ein. Die Anfechtungsklage der DHKP-C hiergegen wies das Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2000 letztinstanzlich ab.

Wenn die Journalistin bis zum 12. August 1998 in dieser Organisation war, dann war dies legal. Ob die Frage geklärt wurde, ob sie nach dem 12. August immer noch für diese Organisation tätig war, entzieht sich meiner Kenntnis.

Dies ließe sich vielleicht dem Urteil und der Urteilsbegründung entnehmen. Winken
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Questor hat folgendes geschrieben::
Wo habe ich was von der NPD geschrieben? ...

Haben Sie sich schon eingehend mit dem "Rechtsextremismus in Deutschland" beschäftigt? Winken


Mit den Augen rollen Könnten Sie bitte einmal beim Thema bleiben?
Questor sprach von VERBOTENEN Organisationen! Die NPD ist NICHT verboten!!!!
Und mit dem was Questor sagte, hatte sie 100% Recht.
Im übrigen empfehle ich nocheinmal das Messersetz zu studieren!!!!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.08, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Oktavia hat folgendes geschrieben::
Sehe ich das jetzt richtig? Die Frau ist verurteilt worden, weil sie eine Organisation unterstützt hat die dann SPÄTER verboten wurde?
...

Wenn wir uns nun noch den § 1 StGB anschauen, könnte der Eindruck entstehen, daß der Prozeß gegen die Journalistin ein politischer Prozeß war.


Es sei denn, man informiert sich richtig und stellt fest, dass die Organisation schon zuvor verboten war!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 12.12.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Messer 9 : Unlautere Motive und/oder persönliche Interessen unterstellen

Hierbei handelt es sich um einen persönlichen Angriff, der

natürlich voraussehbar den Gegner "zum Zorn reizt" (siehe Messer 1)


Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Hallo Ivanhoe,

gehen wir jetzt zur Märchenstunde über? Mit den Augen rollen
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