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Miteigentumsanteile für TG-Stellplatz
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:47    Titel: Miteigentumsanteile für TG-Stellplatz Antworten mit Zitat

Hallo
angenommen es gibt 14 TG-Stellplätze mit 110,10 Miteigentumsanteilen. Die Wohnbauten haben 890,90 Miteigentumsanteile. Wie sieht es nun bei der Abrechnung aus werden bei z.B. der Kabelgebühr nur die 890,90 als Gesamt-Miteigentumsanteile genommen oder auch die 110,10 der TG?
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn tatsächlich die Kabelgebühren nach Anteilen berechnet werden, dann natürlich nur die Wohnungsanteile. Es sei denn in der TG ist auch ein Anschluß.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Wenn tatsächlich die Kabelgebühren nach Anteilen berechnet werden, dann natürlich nur die Wohnungsanteile. Es sei denn in der TG ist auch ein Anschluß.

Ich meine, daß die Kostentragungspflicht nicht vom Anschluss abhängt, sondern von der Teilungserklärung. Es sollte dort geregelt sein, daß die Kabelgebühren nach Anzahl der Wohnungen umgelegt wird. Ist jedoch keine Regelung getroffen, wird nach MEA umgelegt.
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

werden dann am bespiel kabel 1000MEA genommen oder nmur die des Wohnhauses und die der TG bleiben unberührt.
Aber bei Versicherung müssen ja dann alle 1000 genommen werden weil die garage auch mit versichert ist?!
HM ebenfalls da er sich auch u die TG kümmert?!
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
werden dann am bespiel kabel 1000MEA genommen oder nmur die des Wohnhauses und die der TG bleiben unberührt.
Aber bei Versicherung müssen ja dann alle 1000 genommen werden weil die garage auch mit versichert ist?!
HM ebenfalls da er sich auch u die TG kümmert?!


Lucky hat es doch schon zutreffend beschrieben...
Wenn Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen sind, dann werden diese Kosten auf sämtliche Miteigentumsanteile verteilt.
Sämtliche Erwägungen wie "mit versichert" oder "kümmert sich mit" oder vielleicht auch "nutzt irgendetwas bzw. nicht" sind im Zusammenhang mit einer Abrechnung schlicht und einfach überflüssig. Über diese Aspekte mag man vor dem Abschluss einer Vereinbarung nachdenken und die Vereinbarung dann passend gestalten.
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

das soll heißen das angenommen jemand nur eine garage besitzt und in der abrechnung auch anteilig zb. bei kabel oder so zur zahlung verpflichtet ist?
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
das soll heißen das angenommen jemand nur eine garage besitzt und in der abrechnung auch anteilig zb. bei kabel oder so zur zahlung verpflichtet ist?


Wenn Kosten nach MEA verteilt werden, hat sich jeder entsprechend seinen MEA an den Kosten zu beteiligen. Soweit ist jeder MEA gleich. Eine unterschiedliche Behandlung für Garagen und Wohnungen muss vereinbart sein.
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

also noch mal für mich Geschockt
müssen auch eigentümer von einer Wohnung mit für die Stromkosten der TG zahlen obwohl sie sie nicht nutzen
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß ich bin kompliziert Weinen
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
das soll heißen das angenommen jemand nur eine garage besitzt und in der abrechnung auch anteilig zb. bei kabel oder so zur zahlung verpflichtet ist?

Hurraaaaaa - jetzt hat er`s verstanden.
Es feht nur der kleine Zusatz "kann".
Anstelle ....zur Zahlung verpflichtet ist: .....zur Zahlung verpflichtet sein kann.
Nämlich dann, wenn die Teilungserklärung nichts anderes vorsieht und auch kein gegenteiliger Beschluss vorliegt. Wir kennen weder die TE noch die Beschlusssammlung und tappen entsprechend im Dunkeln.
MfG
Lucky
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Jim Panse
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Anmeldungsdatum: 28.12.2005
Beiträge: 211

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich wird dann noch einmal umgerechnet werden müssen, um die 1001 Miteigentumsanteile auf die üblichen 1000 zu bringen...

Gruß
JP
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

@ Lucky bekomme ich da jetzt einen grünen Punkt? Lachen

ein letzte frage hab ich noch

zwei häuser und eine tg haben insgesamt 1000MEA

für alle drei (teile) besteht ein extra stromzähler

wird da alle zusammen addiert und durch 1000MEa mal die eigenen MEA

oder werden die teile extra abgerechnet weil der verbrauch für jeden teil ja genau bestimmt werden kann!?

in der teilungserklärung steht über strom nichts
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::
....zwei häuser und eine tg haben insgesamt 1000MEA

für alle drei (teile) besteht ein extra stromzähler

wird da alle zusammen addiert und durch 1000MEa mal die eigenen MEA

oder werden die teile extra abgerechnet weil der verbrauch für jeden teil ja genau bestimmt werden kann!?

Es ist vermutlich der Gemeinschaftsstrom gemeint, für Treppenhauslicht usw.
Sind denn einzelne Wirtschafteinheiten gebildet? Falls nicht zählt die gesamte WEG. Auch wenn in der TE zu diesem Punkt nichts geregelt ist, hoffe ich doch, daß der Verwalter clever genug ist, nur einmal Zählermiete zu zahlen, denn diese dürfte fast höher sein, als der eigentliche Stromverbrauch.
MfG
Lucky
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sterzi hat folgendes geschrieben::

ein letzte frage hab ich noch

Was folgt ist keine neue Frage. Es wird vielmehr wird erneut die gleiche Frage gleiche Frage gestellt. Weinen
Zitat:

in der teilungserklärung steht über strom nichts

Wenn es keine andere Vereinbarung über die Kostenverteilung gibt, werden Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. (In Worten: Punkt; soll heißen, dass damit bereits abschließend alles gesagt ist.)

Was auch immer sich nun irgendein Wohnungseigentümer am Beispielen konstruieren mag, wird nicht an der Kostenverteilung ändern.
Die Rechnung ist schlicht und ohne Ausnahme immer genau so durchzuführen:
Gesamtkosten / MEA(gesamt) x MEA(Eigentümer) = Kostenanteil(Eigentümer)
Alles, was auch nur entfernt davon abweichen soll, erfordert im Grundsatz eine Vereinbarung, im Ausnahmefall zumindest einen Beschluss.

Alle Gerechtigkeitserwägungen eines Eigentümers sind bei der Feststellung der zutreffenden Kostenverteilung absolut fehl am Platz.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 13.12.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
... Wenn es keine andere Vereinbarung über die Kostenverteilung gibt, werden Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. (In Worten: Punkt; soll heißen, dass damit bereits abschließend alles gesagt ist.)

Treffender kann man es nicht formulieren.
MfG
Lucky
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