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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 10.12.08, 16:47 Titel: Miteigentumsanteile für TG-Stellplatz |
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Hallo
angenommen es gibt 14 TG-Stellplätze mit 110,10 Miteigentumsanteilen. Die Wohnbauten haben 890,90 Miteigentumsanteile. Wie sieht es nun bei der Abrechnung aus werden bei z.B. der Kabelgebühr nur die 890,90 als Gesamt-Miteigentumsanteile genommen oder auch die 110,10 der TG? |
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@migo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 10.12.08, 17:59 Titel: |
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Wenn tatsächlich die Kabelgebühren nach Anteilen berechnet werden, dann natürlich nur die Wohnungsanteile. Es sei denn in der TG ist auch ein Anschluß. |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 10.12.08, 19:24 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | Wenn tatsächlich die Kabelgebühren nach Anteilen berechnet werden, dann natürlich nur die Wohnungsanteile. Es sei denn in der TG ist auch ein Anschluß. |
Ich meine, daß die Kostentragungspflicht nicht vom Anschluss abhängt, sondern von der Teilungserklärung. Es sollte dort geregelt sein, daß die Kabelgebühren nach Anzahl der Wohnungen umgelegt wird. Ist jedoch keine Regelung getroffen, wird nach MEA umgelegt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 11.12.08, 14:28 Titel: |
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werden dann am bespiel kabel 1000MEA genommen oder nmur die des Wohnhauses und die der TG bleiben unberührt.
Aber bei Versicherung müssen ja dann alle 1000 genommen werden weil die garage auch mit versichert ist?!
HM ebenfalls da er sich auch u die TG kümmert?! |
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RM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 11.12.08, 15:43 Titel: |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: | werden dann am bespiel kabel 1000MEA genommen oder nmur die des Wohnhauses und die der TG bleiben unberührt.
Aber bei Versicherung müssen ja dann alle 1000 genommen werden weil die garage auch mit versichert ist?!
HM ebenfalls da er sich auch u die TG kümmert?! |
Lucky hat es doch schon zutreffend beschrieben...
Wenn Kosten nach Miteigentumsanteilen zu verteilen sind, dann werden diese Kosten auf sämtliche Miteigentumsanteile verteilt.
Sämtliche Erwägungen wie "mit versichert" oder "kümmert sich mit" oder vielleicht auch "nutzt irgendetwas bzw. nicht" sind im Zusammenhang mit einer Abrechnung schlicht und einfach überflüssig. Über diese Aspekte mag man vor dem Abschluss einer Vereinbarung nachdenken und die Vereinbarung dann passend gestalten. |
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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 11.12.08, 16:08 Titel: |
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das soll heißen das angenommen jemand nur eine garage besitzt und in der abrechnung auch anteilig zb. bei kabel oder so zur zahlung verpflichtet ist? |
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RM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 11.12.08, 17:15 Titel: |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: | das soll heißen das angenommen jemand nur eine garage besitzt und in der abrechnung auch anteilig zb. bei kabel oder so zur zahlung verpflichtet ist? |
Wenn Kosten nach MEA verteilt werden, hat sich jeder entsprechend seinen MEA an den Kosten zu beteiligen. Soweit ist jeder MEA gleich. Eine unterschiedliche Behandlung für Garagen und Wohnungen muss vereinbart sein. |
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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 11.12.08, 17:37 Titel: |
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also noch mal für mich
müssen auch eigentümer von einer Wohnung mit für die Stromkosten der TG zahlen obwohl sie sie nicht nutzen |
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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 11.12.08, 18:07 Titel: |
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ich weiß ich bin kompliziert |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 11.12.08, 21:38 Titel: |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: | das soll heißen das angenommen jemand nur eine garage besitzt und in der abrechnung auch anteilig zb. bei kabel oder so zur zahlung verpflichtet ist? |
Hurraaaaaa - jetzt hat er`s verstanden.
Es feht nur der kleine Zusatz "kann".
Anstelle ....zur Zahlung verpflichtet ist: .....zur Zahlung verpflichtet sein kann.
Nämlich dann, wenn die Teilungserklärung nichts anderes vorsieht und auch kein gegenteiliger Beschluss vorliegt. Wir kennen weder die TE noch die Beschlusssammlung und tappen entsprechend im Dunkeln.
MfG
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Jim Panse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 211
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Verfasst am: 11.12.08, 23:14 Titel: |
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Wahrscheinlich wird dann noch einmal umgerechnet werden müssen, um die 1001 Miteigentumsanteile auf die üblichen 1000 zu bringen...
Gruß
JP _________________ in dubio pro leo! |
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Sterzi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 12.12.08, 11:17 Titel: |
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@ Lucky bekomme ich da jetzt einen grünen Punkt?
ein letzte frage hab ich noch
zwei häuser und eine tg haben insgesamt 1000MEA
für alle drei (teile) besteht ein extra stromzähler
wird da alle zusammen addiert und durch 1000MEa mal die eigenen MEA
oder werden die teile extra abgerechnet weil der verbrauch für jeden teil ja genau bestimmt werden kann!?
in der teilungserklärung steht über strom nichts |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 12.12.08, 12:52 Titel: |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: | ....zwei häuser und eine tg haben insgesamt 1000MEA
für alle drei (teile) besteht ein extra stromzähler
wird da alle zusammen addiert und durch 1000MEa mal die eigenen MEA
oder werden die teile extra abgerechnet weil der verbrauch für jeden teil ja genau bestimmt werden kann!? |
Es ist vermutlich der Gemeinschaftsstrom gemeint, für Treppenhauslicht usw.
Sind denn einzelne Wirtschafteinheiten gebildet? Falls nicht zählt die gesamte WEG. Auch wenn in der TE zu diesem Punkt nichts geregelt ist, hoffe ich doch, daß der Verwalter clever genug ist, nur einmal Zählermiete zu zahlen, denn diese dürfte fast höher sein, als der eigentliche Stromverbrauch.
MfG
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RM FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 13.12.08, 08:42 Titel: |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: |
ein letzte frage hab ich noch
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Was folgt ist keine neue Frage. Es wird vielmehr wird erneut die gleiche Frage gleiche Frage gestellt.
Zitat: |
in der teilungserklärung steht über strom nichts |
Wenn es keine andere Vereinbarung über die Kostenverteilung gibt, werden Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. (In Worten: Punkt; soll heißen, dass damit bereits abschließend alles gesagt ist.)
Was auch immer sich nun irgendein Wohnungseigentümer am Beispielen konstruieren mag, wird nicht an der Kostenverteilung ändern.
Die Rechnung ist schlicht und ohne Ausnahme immer genau so durchzuführen:
Gesamtkosten / MEA(gesamt) x MEA(Eigentümer) = Kostenanteil(Eigentümer)
Alles, was auch nur entfernt davon abweichen soll, erfordert im Grundsatz eine Vereinbarung, im Ausnahmefall zumindest einen Beschluss.
Alle Gerechtigkeitserwägungen eines Eigentümers sind bei der Feststellung der zutreffenden Kostenverteilung absolut fehl am Platz. |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 13.12.08, 11:58 Titel: |
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RM hat folgendes geschrieben:: | ... Wenn es keine andere Vereinbarung über die Kostenverteilung gibt, werden Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt. (In Worten: Punkt; soll heißen, dass damit bereits abschließend alles gesagt ist.) |
Treffender kann man es nicht formulieren.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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