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ich habe da eine wichtige frage zur berechnung der pfändungsfreien beiträge...
wie sieht die rechtslage aus wenn... ein ehemann (insolvent) mit einer frau verheiratet ist, die 3 kinder hat?
angenommen die frau verdient 550 € netto... im haushalt leben 2 kinder der frau ( 8 und 18 ). das jüngere kind bekommt keinen kindesunterhalt vom vater und die frau keine unterhaltsvorschussleistungen ( da sie ja wieder verheiratet ist) vom jugendamt. das ältere kind bekommt 336 € unterhalt von ihrem vater, macht aber eine schulische ausbildung und hat sonst keine einkünfte. das dritte kind (16) lebt weit weg bei den großeltern, die mutter kann, aufgrund des geringen einkommens, keinen unterhalt für das kind bezahlen, ist dem kind aber logischerweise trotzdem unterhaltsverpflichtet.
die treuhänderin hat beantragt die ehefrau und alle kinder nicht mehr zu berücksichtigen. es wurden bisher die ehefrau und 2 kinder berücksichtigt.
wie sieht da die rechtslage aus?
Ist der Insolvenzschuldner (Ehemann) Vater der Kinder?
In dem Beitrag ließt es sich nämlich so, als ob ein anderer Mann der Vater wäre.
Solle dies zutreffen, dann sind die Kinder per se nicht zu berücksichtigen, weil insoweit keine gesetzliche Unterhaltspflicht des Insolvenzschuldners gegenüber den Kindern besteht. (Es fragt sich schon eher, warum die Kinder bisher berücksichtigt wurden. Und wenn beim Treuhänder diesbezüglich falsch Angaben gemacht wurden, kann man sich vielleicht auch noch warm anziehen.)
Mit der Nichtberücksichtigung der Ehefrau liegt es im Ermessen des Gerichts. Ich habe schon erlebt, dass diese bei einen Einkommen von 550,00 € tatsächlich nicht berücksichtigt wurde, unabhängig davon wie viele eigene Unterhaltspflichten sie hat. Ich habe aber auch schon genau das Gegenteil erlebt.
Von daher sollte der Schuldner zum Antrag der Treuhänderin ruhig darauf hinweisen, dass seine Ehefrau gegenüber drei Kindern unterhaltsverpflichtet ist und die Kindesväter zum Teil keinen Unterhalt zahlen.
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