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Hallo
Wenn in der Teilungserklärung geklärt ist wie Wasser und Abwasser abgerechnet wird und die anderen Dinge wie Versicherung und Abfall und so weiter bleiben ungeklärt werden dann diese nach MEA abgerechnet!?
Richtig. Wenn nichts anderes geregelt ist, werden die Kosten nach MEA umgelegt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Die Kostenverteilung wird in der Teilungserklärung festgelegt und ggf. durch Beschluss geändert. Ist in der TE nichts geregelt und kein gültiger Beschluss gefasst, so wird nach MEA abgerechnet. Es gibt z.B. Garagen, für die sogar Müllgebühren bezahlt werden müssen, obwohl der Garageneigentümer in dieser Wohnanlage nur Garagen, aber keine Wohnung besitzt.
MfG
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