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5 Stellplätze mit Sondernutzungsrecht einder frei ???

 
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Luigi08
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Anmeldungsdatum: 14.10.2007
Beiträge: 137

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 16:16    Titel: 5 Stellplätze mit Sondernutzungsrecht einder frei ??? Antworten mit Zitat

Angenommen es gibt insgesamt 6 Stellplätze laut grafischer Teilungserklärung. 5 davon wurden den Wohnungen zugeteilt. Ein Stellplatz jedoch nicht. Der Eigentümer ohne Stellplatz würde diesen Stellplatz sehr gerne kaufen und eintragen lassen. Aber ein Eigentümer stellt sich quer. Die Hausverwaltung argumentiert, das alle zustimmen müssen, ansonsten darf keiner den Stellplatz nutzen. Da er ja in der schriftlichen Teilungserklärung keiner Wohnung zugeteilt worden ist.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Somit ist und bleibt der Stellplatz im Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümergemeinschaft kann eine Benutzungsregelung treffen. Dazu müsste m.E. die einfache Mehrheit genügen.
Die Eigentümergemeinschaft könnte den Stellplatz auch vermieten - zugunsten der Gemeinschaftskasse
MfG
Lucky
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