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Angenommen es gibt insgesamt 6 Stellplätze laut grafischer Teilungserklärung. 5 davon wurden den Wohnungen zugeteilt. Ein Stellplatz jedoch nicht. Der Eigentümer ohne Stellplatz würde diesen Stellplatz sehr gerne kaufen und eintragen lassen. Aber ein Eigentümer stellt sich quer. Die Hausverwaltung argumentiert, das alle zustimmen müssen, ansonsten darf keiner den Stellplatz nutzen. Da er ja in der schriftlichen Teilungserklärung keiner Wohnung zugeteilt worden ist.
Somit ist und bleibt der Stellplatz im Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümergemeinschaft kann eine Benutzungsregelung treffen. Dazu müsste m.E. die einfache Mehrheit genügen.
Die Eigentümergemeinschaft könnte den Stellplatz auch vermieten - zugunsten der Gemeinschaftskasse
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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