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Verfasst am: 02.12.08, 19:57 Titel: Neue Verpackungsverordnung
Guten Abend liebe Community!
Mir ist die Rechtslage der neuen VerpackV etwas unklar.
Nehmen wir mal an, Herr A verkauft gewerblich bei einem von allen bekannten
Auktionshaus im Internet. Was muss A ab 01.01.09 beachten?
Reicht es, wenn A in seiner Artikelbeschreibung einen Absatz mit Rücknahme-
und Entsorgungshinweise einfügt?
In einem weiterführenden Link auf der Hilfe-Seite des Aktionsauses zu dem Thema wird einem die Mitgliedschaft bei einem Entsorgungsdienstleister angeboten.
Es taucht auf folgender Satz auf:
Das Gesetz verpflichtet Sie, alle von Ihnen verschickten Versandverpackungen an einem sog. Befreiungssystem zu beteiligen.
Was versteht der Gesetzgeber hier unter Beteiligungspflicht?
Muß Herr A sich jetzt einem x-beliebigem Entsorgungsunternehmen anschließen?
Oder ist das Angebot des Auktionshauses und dem Entsorgungsunternehmen nur
eine Gelegenheit, Unwissende finanziell zu erleichtern?
Ich danke schon im voraus für Ihre Beteiligung an der Diskussion
H.J.S.
Nehmen wir mal an, Herr A verkauft gewerblich bei einem von allen bekannten
Auktionshaus im Internet. Was muss A ab 01.01.09 beachten?
Er muss darauf achten, dass alle Verpackungen, die er in Verkehr bringt (ich gehe davon aus dass es sich um Verpackungen handelt, die bei einem privaten Endkunden anfallen), bei einem dualen System (bis 2008 Gründer Punkt/DSD, ab 2009 ca. 10 Wettbewerber) registriert sind. Am besten funktioniert dies, wenn er seine Zulieferer anschreibt, sie sollen ihm bestätigen, dass alle Verpackungen registriert sind. Sind sie nicht registriert, so muss der Herr A das machen und sich an dem System Bteiligen (Beteilungungspflicht!)
Reicht es, wenn A in seiner Artikelbeschreibung einen Absatz mit Rücknahme-
und Entsorgungshinweise einfügt?
So in etwa:
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet,
Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems
der flächendeckenden Entsorgung, wie etwa dem „Grünen Punkt“
der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol zu tragen,
zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt.
Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung auch unfrei an uns zurückzuschicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Ich habe aber mittlerweile gelesen, daß dieser Text oder so ähnlich, in der Artikelbeschreibung als unlauterer Wettbewerb gelten soll.
Wenn A sich einem Entsorger anschließt, kann er jede Verpackung versenden. Sie muß nicht registriert sein?
Genau, der Text gilt als unlauterer Wettbewerb, da damit gegen die VerpackV verstoßen wird. Diese Selbstentsorgung, wie sie hier praktiziert werden soll, gibt es für den privaten Endverbraucher nicht mehr. Es besteht die Pflicht, sich einem dualen System anzuschlließen. Registriert heißt in dem Fall, dass dafür bei einem dualen System (Entsorger) gezahlt wird. Wenn das der Fall ist kann natürlich alles versendet werden. In der Praxis meldet man die gesendeten Mengen seinem Entsorger des dualen Systems und bezahlt ja dafür schließlich.
Sie haben nun Licht in mein dunkles Wissen gebracht.
Nur bei mir ist es noch dunkel bzw halbschattig.
Eine Firma A verpackt ihre Produkte in faltbaren Pappkartons (versehen mit dem Recycling symbol) und liefert die Sachen an den 10 km entfernt liegenden Händler B. Dieser Händler B versendet diese Produkte an potentielle Endanwender/Verbraucher oder weitere Vertriebspartner.
Die Faltschachteln könnten ganz sicher der Altpapierverwertung zugeführt werden, was bei den bis zu 13 cm langen und 10 cm breiten und 6 cm hohen Transportverpackungen auch kein Problem sein dürfte.
1. Darf A auf Hinweise und Regestrierung nun verzichten?
2. B muß sich regestrieren und dafür Lizenzzahlungen leisten?
3. Was ist mit Verpackungsmaterial welches ins Nichteuropäisches Ausland geliefert wird?
Ich weiss: Fragen über Fragen. Ich hoffe jemand kann bei mir auch das Licht einschalten. Danke.
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