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Verfasst am: 05.11.08, 21:00 Titel: Schimmel im Bad
Hallo!
Ich hab ein Schimmelproblem im Bad. Die Wand in der Dusche über der Fliesung ist immer Feucht und schimmelt. Ich hab schon Chlorreiniger und Wandfarbe mit Anti Schimmel Zusatz versucht. Aber der Schimmel kommt immer wieder durch.
Ich hab dann den Vermieter informiert, und der hat mir gesagt, dass er da nichts macht, weil das Bad bzw. die Badewanne (Das Haus ist etwa 30 jahre alt) nicht nicht als Dusche gedacht ist. Und deswegen würde er da nichts machen.
Meine Erste Frage ist: kann man überhaupt so argumentieren? Gibts nicht sowas wie ne Duschen Pflicht im Bad, oder so?
Ich war dann im Baumarkt. Die sagten mir, dass der Schimmel vermutlich in die Wand reingezogen ist, und er deswegen immer wieder durch kommt. Und dass man im prinzip die Wand aufkloppen und neu machen müsste.
Das Problem ist, dass wir ja da Duschen müssen. Deswegen wird sie nie richtig trocken. Und damit sie richtig trocken würde bräuchte es ja schon 2-3 wochen.
Außerdem finde ich allgemein ein "Bad" jeden morgen is viel zu zeitaufwendig und nicht grade sparsam. Deswegen nicht zumutbar.
Die Tante im Baumarkt meinte ich solle auch mal in der Verbraucherzentrale anfragen.
Kann ich jetzt den Vermieter auffordern, das zu beheben?
Der Beitrag gehört eigentlich ins Mietrecht, nicht ins ImmobilienR. Wenn der Schimmel auf einen Baumangel oder allgemein auf einen Mangel der Mietsache zurückzuführen ist, kann der Mieter M vom Vermieter V die Beseitigung des Mangels verlangen. M kann auch die Miete mindern. Er kann evtl. auch Schadenersatz verlangen. Wenn der V eine Frist zur Mängelbeseitigung ergebnislos verstreichen lässt, kann der M den Mangel auf seine Kosten auch beheben lassen und die Kosten dann im Anschluss von den weiteren Mietzahlungen abziehen.
Oft hat das Schimmelproblem jedoch andere Ursachen. Nicht immer ist automatisch der V dafür verantwortlich. M sollte auch in sich gehen und prüfen, ob er ausreichend lüftet und das Bad ausreichend beheizt. Wenn das nicht der Fall ist, trifft ihn vielleicht ein Mitverschulden am entstandenen Mangel oder er hat sogar den Mangel ganz allein zu vertreten.
Das Problem ist, dass wir ja da Duschen müssen. Deswegen wird sie nie richtig trocken.
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
M kann auch die Miete mindern. Er kann evtl. auch Schadenersatz verlangen. ...
Unter den gegebenen Umständen würde ich erst mal über Schadenersatz für den Vermieter nachdenken. Wenn der Mieter das Badezimer nie richtig trocknen lässt und lüftet / heizt, dürfte der Verursacher doch ersichtlich sein
Warum mietet denn der Mieter eine Wohnung mit Badewanne, wenn er genau weis, daß er lieber duscht. Offensichtlich ist das Bad ja ein Wannenbad und kein Duschbad. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Vielleicht sollte ich noch ein paar Informationen hinzufügen:
Als wir eingezogen sind waren Duschgestänge und Duschvorhang schon angebracht. Deswegen war uns nicht klar, dass das eigentlich nur zum Baden gedacht ist. Wir sind davon ausgegangen, dass man Duschen darf.
Da wir zum ersten Mal in so eine Wohnung gezogen sind haben wir nicht daran gedacht zu fragen. Der Vermieter hat uns aber auch nicht darauf hingewiesen, dass man nicht duschen darf.
Zum Lüften:
Das Bad hat:
- Keine Fenster
- Keinen elektrischen Abzug
- Selbst mit Heizen, und Tür weit offen dauert es recht lange, bis das Bad trocken ist, weil einfach kein Luftzug da ist.
Auch bei der ersten Wohnung weiß man, dass Tapete naß wird, wenn beim Duschen Wasser dran kommt, oder?
Ist nicht hoch genug gefliest, muss man im sitzen oder hocken duschen oder wenigstens die Tapete über den Fliesen mit einer wasserundurchlässigen Farbe versehen.
Der Schimmel ist eindeutig Schuld des Mieters. Unabhängig von Fenster oder Lüftung.
Ich würde als Vermieter die Beseitigung mit Fristsetzung fordern.
Ich wische nach jedem Duschen (bei uns ist deckenhoch gefliest) die Fliesen kurz mit dem Handtuch trocken. ich hatte noch nie Schimmel. Auch nciht in Bädern ohne Fenster und Lüftung. _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.11.08, 20:11 Titel:
Carli hat folgendes geschrieben::
Auch bei der ersten Wohnung
Nochmal lesen, was der TE geschrieben hat, bitte.
Carli hat folgendes geschrieben::
dass Tapete naß wird, wenn beim Duschen Wasser dran kommt, oder?
Davon war nicht die Rede.
Carli hat folgendes geschrieben::
Ist nicht hoch genug gefliest, muss man im sitzen oder hocken duschen oder wenigstens die Tapete über den Fliesen mit einer wasserundurchlässigen Farbe versehen.
Unter den Voraussetzungen, die der TE genannt hat, halte ich das für kaum begründbar.
Ich würde als Vermieter die Beseitigung mit Fristsetzung fordern.
Als Mieter würde ich den Nachweis fordern, daß der Schimmel durch mein (Fehl-)Verhalten verursacht wurde. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Ja. Ich fand wollte auch auf die Anwort von Carli antworten. Biber ist mir zuvor gekommen.
Also das der Schimmer eindeutig meine Schuld ist, dem kann ich wohl wiedersprechen. Der Schimmel trat nämlich kurz nach unserem Einzug auf. Ich gehe daher davon aus, dass er schon im Mauerwerk vorhanden war, und dann durch den Anstrich des Vormieter wieder durchgekommen ist.
Zitat:
Ist nicht hoch genug gefliest, muss man im sitzen oder hocken duschen oder wenigstens die Tapete über den Fliesen mit einer wasserundurchlässigen Farbe versehen.
Also ich möchte denjenigen sehen, der fröhlich morgens in der Hocke duscht, und sich nicht darüber ärgert, dass ihm eine Wohnung mit Duschaparatur und Badewanne angedreht wurde und sich dann mit der Aussage des Vermieters zufrieden gibt, dass Duschen nunmal nicht vorgesehen ist.
Also ich persönlich finde das Kosten- wie Zeittechnisch ne Unverschämtheit. Soll ich jeden Morgen 10 Minuten warten, bis die Wanne voll ist?
Bzw. Soll ich im Hocken duschen??
Ich wäre über ein paar konstruktive Vorschläge dankbar, wie ich da weiter vorgehe.
ich habe absolut Verständnis für Ihre Verärgerung. Aber sie haben doch die Wohnung in dem zur zeit bestehenden Zustand gemietet!? An den Mietvertragsvoraussetzungen hat sich doch nichts geändert. Eine Duschkabine ist demnach nicht vorhanden.
Der Vermieter ist nach meiner Einschätzung nicht verpflichtet, eine Duschkabine vorzuhalten. Diese war ja auch offenkundig bei Vertragsbeginn nicht vorhanden.
Der Schimmel hat im Übrigen nichts mit der Tatsache zu tun, dass man morgens zehn Minuten auf die volle Badewanne warten muss. Fakt ist ja wohl, dass Schimmel vorhanden ist und dieser nicht von ungefähr kommt.
Wenn man sich wirklich sicher ist, dass der Schimmel nicht auf eigenes Verhalten zurückzuführen ist, sollte man sich schnellstmöglich an einen Anwalt wenden.
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 07.11.08, 07:43 Titel:
...Der Schimmel trat nämlich kurz nach unserem Einzug...
hmmm, gab also vorher keinen.
...Ich gehe daher davon aus, dass er schon im Mauerwerk vorhanden war..
M.E. abenteuerlicher Gedanke.
...Ich wäre über ein paar konstruktive Vorschläge dankbar, wie ich da weiter vorgehe...
Konstruktiv (alternativ 'sachlich'), geiles Wort, aber gut.
Wohnung mit Dusche suchen wär für beide Seiten konstruktiv.
(jetzt kommt gleich die Antwort, 1. tolle Wohnung, 2. kein Geld für Umzug, 3. aus lauter Trotz nicht) _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 07.11.08, 08:32 Titel:
det11 hat folgendes geschrieben::
...Der Schimmel trat nämlich kurz nach unserem Einzug...
hmmm, gab also vorher keinen.
Gehen wir eher mal davon aus, dass er vom Vormieter oder vom Vermieter überstrichen wurde. Wie soll der Threadersteller wissen, ob das Problem schon beim Vormieter bestand.....ergo kann er nur den Zeitraum seit seines Einzuges beurteilen. Tja und das ein Vermieter eine Wohnung übergibt in der schion bei Einzug deutlichst Schimmel zu erkennen ist....das bezweifele ich.
det11 hat folgendes geschrieben::
...Ich gehe daher davon aus, dass er schon im Mauerwerk vorhanden war..
M.E. abenteuerlicher Gedanke.
Wieso?
det11 hat folgendes geschrieben::
...Ich wäre über ein paar konstruktive Vorschläge dankbar, wie ich da weiter vorgehe...
Konstruktiv (alternativ 'sachlich'), geiles Wort, aber gut.
Wohnung mit Dusche suchen wär für beide Seiten konstruktiv.
Duschen in der Badewanne muss möglich sein, ohne dass sich Feuchtigkeitsschäden bilden. Sonst liegt ein Mangel vor (LG Bochum 5 S 100/91 WM 92, 431).
Nur mal so am Rande erwähnt. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Als wir eingezogen sind waren Duschgestänge und Duschvorhang schon angebracht.
Das deutet m.E. schon darauf hin, daß man dort auch Duschen kann und darf.
Gebrandmarkter hat folgendes geschrieben::
Da wir zum ersten Mal in so eine Wohnung gezogen sind haben wir nicht daran gedacht zu fragen.
Das muß man meiner Ansicht nach auch nicht, wenn die Einrichtung auf eine Dusche schliessen lässt.
Ich denke schon, daß das im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt und dieser für Abhilfe sorgen müsste.
Der Mangel sollte dem Vermieter nachweisbar gemeldet werden. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 07.11.08, 10:31 Titel:
Bäder ohne Fenster haben aber einen Dunstabzug an der Decke. Hier würde ich mal die Funktion überprüfen. Oftmal setzt sich das Gitter zu (Staub und Farbe) oder aber haben auf dem Dach sich Wespen oder Vögel eingenistet.
Ein Bad indem nicht geduscht werden darf dürfte es in der heutigen Zeit nicht geben.
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