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Verfasst am: 16.12.08, 00:53 Titel: Krankengeldberechnung nach Zeitarbeit
Grüß Gott zusammen,
rein interessenmässig möchte ich gerne die Rechtslage erklärt haben.
Es ist bekannt, das bei Zeitarbeitsfirmen das Festgehalt auf eine bestimmte Stundenzahl basiert, tatsächlich werden monatlich mehr Stunden gearbeitet, die wiederrum auf das Arbeitszeitkonto wandern und somit auch nicht vergütet werden.
Für den Fall, das der Arbeitsnehmer erkrankt,bekommt er sofort am nächsten Tag die Kündigung und die Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Danach gibt es das Krankengeld. So weit so gut.
Wird nur nach der tariflich individuellen Arbeitszeit berechnet oder gilt hier die Heranziehung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit?
Wie sieht die Rechtslage bei der Berechnung des Krankengeldes aus?
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