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Verfasst am: 10.12.08, 21:58 Titel: §286 bzw. §284 a.F. BGB
Hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier im richtigen Unterforum bin, aber mich interessiert woher die "30 Tage" im §284 a.F. BGB kamen?
Gibt es historische Aspekte o. irgendwelche Gründe? Wieso z.B. nicht 20 oder 14 Tage??? Wird wohl als angemessen gesehen, oder?
Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten.
Viel Grüße
Mertan
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