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Schulden - verjährt?

 
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Lothar66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 19:52    Titel: Schulden - verjährt? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum?

A leiht seinem Kumpel B €5000. A ist gutgläubig und hat deshalb keine Beweise, dass er das Geld geliehen hat. Schon 2 Jahre vertröstet B ihn immer wieder, dass er das Geld bekommt.
Die Fragen:
1 hat A auf dem Rechtswege noch irgend eine Chance das Geld zurückzubekommen?
2 selbst, wenn ein Vertrag bestanden hätte, könnte es sein, dass die Forderung, das Geld von B zurückzubekommen, irgendwann verjährt ist? Wenn ja, wann?
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
1 hat A auf dem Rechtswege noch irgend eine Chance das Geld zurückzubekommen?
Nur wenn A beweisen könnte, dass er B die 5000 Euro gab und dieser sie zurückzubezahlen hat (also einen Darlehensvertrag)

Zitat:
2 selbst, wenn ein Vertrag bestanden hätte, könnte es sein, dass die Forderung, das Geld von B zurückzubekommen, irgendwann verjährt ist? Wenn ja, wann?
Ja, ev. nach 3 Jahren.

Grüße
KurzDa
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Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Lothar66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 21:03    Titel: Beweise?! Antworten mit Zitat

A hat nur einige emails und Freunde, bei denen B noch mehr Geld geliehen hat und die das Geld auch nicht zurückbekommen haben. Könnte das als Beweise gewertet sein?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A hat nur einige emails und Freunde, bei denen B noch mehr Geld geliehen hat und die das Geld auch nicht zurückbekommen haben. Könnte das als Beweise gewertet sein?


kommt drauf an was in den Mails steht, und wie genau die Aussagen der Zeugen wären.
Aber wenn der Schuldner noch bei anderen Leuten Schulden hat, seh ich schwarz fürA, denn wo nix ist kann man nix holen Ausrufezeichen leider Traurig

Gruß roni
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A seinen Rückzahlungsanspruch abtreten würde, könnte er Zeuge sein. Ein Zeuge ist ein Beweismittel. Cool

Beste Grüße

Metzing
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Lothar66
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2008
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 10:31    Titel: Bitte übersetzen Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn A seinen Rückzahlungsanspruch abtreten würde, könnte er Zeuge sein. Ein Zeuge ist ein Beweismittel

Sorry was heißt das jetzt für "Dummies". Was ist ein Rückzahlungsanspruch? Wie kann man den abtreten?
Grüße
Lothar Geschockt
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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was ist ein Rückzahlungsanspruch?
Der Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag.
Zitat:
Wie kann man den abtreten?
Nach §§ 398 ff. BGB

Grüße
KurzDa
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 13:27    Titel: Re: Bitte übersetzen Antworten mit Zitat

Lothar66 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wenn A seinen Rückzahlungsanspruch abtreten würde, könnte er Zeuge sein. Ein Zeuge ist ein Beweismittel

Sorry was heißt das jetzt für "Dummies".

...dass A lieber zu einem Anwalt gehen sollte, um sich beraten zu lassen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

zuvor versuchen, Zeugen zu generieren. Wenn B noch nicht so dreist war, eine Schenkung zu behaupten (sondern A sich nur Sorgen in die Richtung macht) konnte A den C veranlassen, B "bei Gelegenheit" auszurichten, dass A plant, dem B die Rückzahlung des Darlehens zu erlassen, wenn dieser dies und jenes für A tut (was eben glaubhaft passen könnte). Wenn B im Gespräch mit C nicht dreist genug reagiert (nämlich entrüstet behauptet, dass das Geld nie ein Darlehen war) entsteht mit C ein Zeuge dafür, dass B an einem Erlass des Rückzahlungsanspruches interessiert war - und dies wäre nur erklärbar, wenn B zuvor von einer Pflicht zur Rückzahlung ausging.

Wenn B allerdings dreist genug ist hilft nur der Rat von Vormundschaftsrichter.

Grüße
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