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Hallo
habe folgendes Problem!
mein Vermieter hat mir im September einen Kaminofen zur Verfügung gestellt, der in eigenleistung wieder Betriebsfähig gemacht wurde und an den Schornstein angeschlossen wurde ( ich bin gelernter Schornsteinfeger ).Der Vermieter erlaubte mir also den Betrieb, er sollte nur den Schornstein bzw. die Anlage vom Schornsteinfeger abnehmen lassen. Ob er es getan hatte ? kKeine Ahnung.Nun nach fast 3 monatiger Betriebsdauer kam es zwischen IHM und mir zu Streitigkeiten wqegen eines Mangels in der Wohnung. Er teilte mir mit, das der Betrieb des Ofens untersagt wurde, bis der Schornsteinfeger den Kamnin abgenommen hätte. Die Abnahme der feuerstätte und des Schronsteines ist durch den Schornsteinfeger bis auf die Begehung des Kellers, dieser lIegt auf der Vermieterseite erfolgt. Dieser lässt anscheinend den Schorsteinfeger erst nach Lust und Laune in den Keller.
Der Vermieter teilte mir nun schriftlich mit, das der Betrieb des ztur Verfügung gestellten Kaminofens untersagt ist bis er die schriftliche Abnahme vorliegen hat, denn sonst würde kein Versicherungsschutz vorliegen.
Nun stellt sich mir die Frage was er dagegen machen kann, wenn er 3 Monate lang den Betrieb erlaubt und nun nur weil er Zickig wird es verbietet.
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