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Muss Mieter Kosten für Kaution selber tragen?

 
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*Matze*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 15:45    Titel: Muss Mieter Kosten für Kaution selber tragen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Vor ein paar Monaten hat eine Person X eine neue Wohnung gemietet und muss nun die Kaution zahlen.
In dem Schreiben, das der Mieter bekommen habe stand, er solle die Kaution auf ein Sparbuch zahlen und es dann als Mietkaution sperren zu lassen. Das kostet allerdings 30 Euro. Kann der Vermieter den Mieter dazu verplichten, die 30 Euro zu bezahlen oder muss er die Kosten tragen?

Danke für alle Antworten!

Gruß


Zuletzt bearbeitet von *Matze* am 09.12.08, 18:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

§551 BGB hat folgendes geschrieben::

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Aufgrund des erwähnten Schreibens kann wohl kaum von einer anderen Anlageform, die von beiden Vetragsparteien vereinbart wurde die Rede sein. Hier wird dem Mieter eine Anlage vorgeschrieben und es dürfte der Sinn des Abs. 4 greifen.

Zitat:
Vor ein paar Monaten habe ich eine neue Wohnung gemietet und muss nun die Kaution zahlen.

Wann beginnt (begann) das Mietverhältnis? War zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überhaupt eine Kautionszahlung vereinbart?

 
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*Matze*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Mietbeginn war der 1. September 2008.

Wie sollte der Mieter weiter verfahren? Soll er es erst mal so ausfüllen und dann auf Begleichung der Unkosten bestehen?

Gruß


Zuletzt bearbeitet von *Matze* am 09.12.08, 18:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
War zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überhaupt eine Kautionszahlung vereinbart?


Im übrigen bitten meine Kollegen und ich darum, Fragen nach konkreter Handlungsweise zu unterlassen.

 
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*Matze*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also verstehe ich es so, dass es nicht rechtens ist, und der Mieter dagegen angehen kann?
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

*Matze* hat folgendes geschrieben::
Also verstehe ich es so, dass es nicht rechtens ist, und der Mieter dagegen angehen kann?


Was soll den nicht rechtens sein? Dass der Vermieter eine vereinbarte Kaution einfordert?
Falls die Verpfändung eines Sparguthabens vereinbart ist, hat der Mieter die Kaution in genau dieser Form zu erbringen und selbstverständlich auch die dabei anfallenden Kosten zu tragen.
Falls es keine Vereinbarung über die Form der Kaution gibt, kann die Kaution auch an den Vermieter gezahlt werden.
Der Vermieter wird keinesfalls irgendwelche Kosten tragen müssen.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Vor ein paar Monaten hat eine Person X eine neue Wohnung gemietet und muss nun die Kaution zahlen. In dem Schreiben, das der Mieter bekommen habe stand


d.h. die o.g. Konditionen für die Kautionszahlung wurden erst nach Abschluss des MV mitgeteilt? Der Mieter kann doch einfach die Kautionszahlung auf das Mietzahlungskonto leisten (mit entsprechendem Betreff!) und heftet sich den entsprechenden Überweisungsbeleg/Kontoauszug gleich zum Mietvertrag mit ab.

Den Rest überlässt er dann dem Vermieter gemäß schon zitiertem Gesetz:
Zitat:
Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen
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*Matze*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Genau. Der Mieter hast erst von so einem Verfahren gehört, als er das Schreiben bekommen hat. Also ca. 3 Monate nach Vertragsabschluss.
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ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

idR ist doch die Kaution ad hoc nach Vertragsschluss fällig und kann auch separat geltend sowie klageweise beigetrieben werden.

Vorliegend scheint es so zu sein, dass der Mieter awneg gepennt hat und der VM nunmehr die Kaution alsbald in der angegebenen Form vorliegen haben will.

WAS genau ist denn der Wortlaut der kautionsvereinbarung im Mietvertrag?
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hier scheint die Kaution nicht Bestandteil des Vertrages zu sein, somit wäre sie überhaupt nicht fällig.
_________________
Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

ratlos44 hat folgendes geschrieben::
WAS genau ist denn der Wortlaut der kautionsvereinbarung im Mietvertrag?

Das habe ich zwar sinngemäss auch schon gefragt, aber *Matze* tut sich mit der Beantwortung schwer.

 
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*Matze*
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Sorry, konnte nur provisorisch antworten, da ich unterwegs war und mit dem Handy im Internet schreiben musste. Deshalb war auch erst jetzt der Vertrag einsehbar.

Im Vertrag steht folgender Absatz:

"Für eventuell eintretende Schäden an der Wohnung oder unterlassene bzw. bei Auszug ganz oder anteilig anfallende Kosten für Schönheitsreparaturen ist eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten (xxx,xx Euro) bei der xyz GmbH zu hinterlegen. Der Betrag wird mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzl. Kündigungsfrist verzinst. "

Das hat sich jetzt aber schon erledigt - Der Vermieter hat sich gemeldet und eine Überweisung auf sein Konto eingewilligt, nachdem man ihn auf die 30 € Gebühr aufmerksam gemacht hat.

Gruß und vielen Dank für alle Antworten!
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ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Prima - und wieder wurde ein Problemchen auf dem kurzen Dienstweg gelöst:-)
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