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Firma insolvent gemeldet...geld weg?
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:17    Titel: Firma insolvent gemeldet...geld weg? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe vor ca. einem Monat bei der Firma xxx online ein Notebook im Wert von ca. 1100€ bestellt. Die Ware kam auch an, war jedoch leider defekt. Daraufhin wurde das Notebook von der Firma xxx wieder bei mir abgeholt und mir wurde Neuware versprochen, da es sich um einen Defekt von Produktion aus handelte.
Ab da war funktstille...auf meine E-mail wurde nicht mehr geantwortet...daraufhin habe ich am 1.12 bei der Firma angerufen...da sagte man mir, das der Liefertermin der Neuware 7-10tage betrage und man mir deswegen eine Gutschrift erstellt hätte und ich mein Geld innerhalt von 2 tagen auf meinem Konto wiederfinden sollte...dem war aber nicht so. Außerdem hat die Firma ohne meine persönliche Einwilligung die Bestellung von sich aus storniert...ist das rechtens?

Als das Geld diesem Montag immernoch nicht da war schrieb ich eine Mail, mit einer Frist bis diesen Freitag an xxx, sollte ich bis dahin mein Geld nicht wiedersehen, so schalte ich den Anwalt ein.
Dann am Dienstag kam die Schreckensmeldung...die Firma hat Antrag auf Insolvenz gestellt. Ich hab mich natürlich gleich mit dem in der mail genannten Insolvenzverwalter in verbindung gesetzt, jedoch konnte der mir keine Auskünfte geben.

Auch habe ich nochmal einen Brief persönlich an die Geschäftsleitung aufgesetzt in dem ich nochmal eine Frist zu Zahlung setze.
Montag habe ich dann einen Termin mit meinem Anwalt.


Wie ist die Rechtslage?

Was kann ich sonst noch tun?

Gibt es eine möglichkeit mein Geld oder zumindest meine Ware wiederzusehen?





MFG
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Auch habe ich nochmal einen Brief persönlich an die Geschäftsleitung aufgesetzt in dem ich nochmal eine Frist zu Zahlung setze.

Das wird leider nichts nutzen, da ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Verwalter die Hand auf dem Vermögen hat. Auszahlungen oder Warenlieferungen dürfen nur noch mit Einverständnis des Verwalters getätigt werden. Genau das wird er vermutlich auf Grund der jetzt noch unklaren wirtschaftlichen Situation nicht machen.

Zitat:
Wie ist die Rechtslage?

Für den Verbraucher in diesem Falle sehr bescheiden. Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten, wie es weitergehen kann:

1. Das Verfahren wird abgewiesen, wenn z.B. kein ausreichender Verfahrenskostenvorschuss geleistet wurde
--> Folge: Die ursprüngliche Situation ist wieder hergestellt und man kann gegen die Firma klagen. Ob in diesem Falle etwas zu holen ist, ist mehr als fraglich

2. Das Verfahren wird durchgeführt, die Firma wird liquidiert
--> Folge: Man kann seine Forderung zur Tabelle anmelden, dann erhält man mit etwas Glück als Gläubiger eine Quote auf sein bereits gezahltes Geld ausgezahlt

3. Das Verfahren wird durchgeführt und der Verwalter gestattet die Fortführung der Firma
--> Folge: Man kann sich berechtigte Hoffnungen machen, Geld oder Ware irgendwann zu erhalten.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

komischerweise ist die Seite der Firma jetzt wieder online...und ich habe dort gerade nochmal eine Bestellung per nachname getätigt...auch eine Auftragsbestätigung erhalten.

Das ist doch was Faul.

Außerdem habe ich einen Handelsregistereintrag gefunden welcher beweist, das die Firma bereits 2007 hochverschuldet war.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht unbedingt.
Virtuell bestellen und real bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe.

Und die Vermögenslage der Firma kann sich seit 2007 deutlich verbessert haben.
Seit wann steht sowas denn im HR ?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wollen Sie das einem Handelsregisterauszug entnehmen?
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber die seite war bis heute offline...


ich kenn mich doch damit nicht aus...es sind jedenfalls mehrere betroffene.

einer von dennen hat einen handelsregistereintrag besorgt und dann noch die bilanz der firma hinterher...woraus man entnehmen kann das diese da bereits auf einem schuldenberg sitzen.
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Und eine Möglichkeit seine Ware wieder zu bekommen gibt es nicht? Also zum Beispiel mein zurückgeschicktes Notebook?
Damit hätte ich ja wenigstens was für mein Geld in der Hand.

MFG
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
3. Das Verfahren wird durchgeführt und der Verwalter gestattet die Fortführung der Firma
--> Folge: Man kann sich berechtigte Hoffnungen machen, Geld oder Ware irgendwann zu erhalten


Wenn der IV das insolvente Unternehmen fortführt, dann bildet die Insolvenzeröffnung immer noch einen Cut. Sprich wenn ein Kunde vor Insolvenzeröffnung bereits irgendwas bezahlt aber die Ware noch nicht geliefert bekommen hat oder Geld nach einer Stornierung des Auftrages noch nicht ausgezahlt wurde, dann wird der IV dem Kunden auch bei Fortführung weder das Geld noch die Ware geben. Davon hat ja die Insolvenzmasse nichts. Ansprüche des Kunden sind reine Insolvenzforderungen und belasten die Insolvenzmasse nicht.

braineater hat folgendes geschrieben::
komischerweise ist die Seite der Firma jetzt wieder online...und ich habe dort gerade nochmal eine Bestellung per nachname getätigt...auch eine Auftragsbestätigung erhalten.


Ich gehe mal davon aus, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde. Vielleicht gibt es noch genügend Ware auf Lager oder man hat irgendwelche tollen Absprachen mit den Lieferanten treffen können, sodass es sich erstmal lohnt, dass Geschäft fortzuführen. Oder es hat sich ein anderes Unternehmen da rein gehängt, das sich irgendwas davon verspricht. Vielleicht mal im Impressum nachsehen, wer dort steht.

braineater hat folgendes geschrieben::
Und eine Möglichkeit seine Ware wieder zu bekommen gibt es nicht? Also zum Beispiel mein zurückgeschicktes Notebook?


Wenn das Notebook noch dein Eigentum ist, dann hättest du ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO. Ob das der Fall ist, hängt auch von den im einzelnen getroffenen Absprachen ab. Zudem müsste es bei der Schuldnerin noch vorhanden sein. Das könnte schwierig werden, wenn es ggf. bereits wegen Defektes entsorgt wurde.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

eidechse hat folgendes geschrieben::
Vielleicht gibt es noch genügend Ware auf Lager oder man hat irgendwelche tollen Absprachen mit den Lieferanten treffen können
Diese Absprache ist ganz einfach: der (vorl.) Insolvenzverwalter verpflichtet sich zur Zahlung aller Lieferungen, die ab Insolvenzantrag bestellt werden (und die er abgesegnet hat). Winken
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

ich hab jetzt einfach nochmal ein notebook dort bestellt 8per nachnahme) und hab als notiz beigefügt, ob man den betrag mit dem mir noch offenen betrag verrechnen könnte.

keine ahnung ob die das dürfen, aber sollte es klappen dann sitz ich wenigstens nicht auf 1100€ schulden.
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Na, da hättest du vielleicht besser vorher hier nachfragen sollen.

Wenn die sich jetzt darauf einlassen, dann kann es nach der Insolvenzeröffnung auch passieren, dass sich ganz schnell der IV bei dir meldet und bitte sehr noch mal 1.100,00 € haben möcht. Auch wenn eine Verrechnung, was im Rechtssinne Aufrechnung heißt, grundsätzlich möglich wäre, ist diese spezielle Aufrechnung gem. § 130 InsO anfechtbar.

Ich glaube nicht, dass das so wirklich in deinem Sinne liegt.
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:41    Titel: Re: Firma insolvent gemeldet...geld weg? Antworten mit Zitat

toll ich stelle mir das wieder einfacher vor als es ist Traurig. Aber es handelt sich doch dabei eigentlich um mein Geld?wieso könnte man mir das wieder anfechten...in dem sinne hab ich doch eigentlich das recht darauf...oder?

braineater hat folgendes geschrieben::
...dem war aber nicht so. Außerdem hat die Firma ohne meine persönliche Einwilligung die Bestellung (bzw. Lieferung der Neuware) von sich aus storniert...ist das rechtens?...


hab ich damit eigentlich recht auf Aussonderungsrecht nach § 47 InsO?


mfg
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

braineater hat folgendes geschrieben::
braineater hat folgendes geschrieben::
...dem war aber nicht so. Außerdem hat die Firma ohne meine persönliche Einwilligung die Bestellung (bzw. Lieferung der Neuware) von sich aus storniert...ist das rechtens?...


hab ich damit eigentlich recht auf Aussonderungsrecht nach § 47 InsO?



Aussonderung des Notebooks oder des Geldes?

Bzgl. des Notebooks habe ich ja bereits darauf hingewiesen, dass das noch geht, wenn es dein Eigentum ist. Nach meinem Bauchgefühl würde ich sagen, dass es noch dein Eigentum ist, weil du ja mit der Stornierung nicht einverstanden warst. Aber man müsste für eine abschließende Beurteilung jedwede Einzelheit wissen. Sprich eine Beurteilung ist hier nicht möglich.

braineater hat folgendes geschrieben::
Aber es handelt sich doch dabei eigentlich um mein Geld?wieso könnte man mir das wieder anfechten...in dem sinne hab ich doch eigentlich das recht darauf...oder?


Auch wenn dir das jetzt ungerecht erscheint. In der InsO ist es so geregelt. Das hat was damit zu tun, dass Ziel der InsO die Gläubigergleichbehandlung ist und die Interessen einzelner haben dann zurück zu stehen, wenn sie von der Insolvenz wussten.
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braineater
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aussonderung des Notebooks oder des Geldes?


Ich hatte an die Aussonderung des Notebooks gedacht...da die ja eh nicht liquide sind.

Aber das Problem ist, telefonisch errecht man keinen den man fragen könnte und aufs mails wird nicht mehr geantwortet.


Wir haben echt sehr verdrehte Rechtsansichten und Rechte hier in DTL Verrückt
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 12.12.08, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

So verdreht sind die Rechtsansichten und Rechte in Deutschland noch gar nicht. In manch anderem Land kommt man noch schneller und einfacher von seinen Schulden los.

Versuchst du noch bei dem insovlenten Unternehmen direkt anzurufen? Das wird nichts bringen. Da muss schon der Kontakt zum Insolvenzverwalter her.
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